Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.22.00.00: Kostüme, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.22.00.00 steht für Kostüme, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.22.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.22.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.22aus Baumwolle
  4. 6104.22.00.00Kostüme, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.22.00.00

HS-Code6104.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.22.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.22.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38507/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-12

Kombination, sog. Herren Nicki Hausanzug, 2teilig, Art. P. 100724, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag einem Grund und einem Flor aus 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Samtgewirke) kein Trainingsanzug, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), somit keine Männerkleidung, - Blouson: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 75 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, leicht verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Bund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE12898/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-11

Kombination, bestehend aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück und einer langen Hose, sog. Herren Hausanzug, Größe L, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Flor aus laut Antrag Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Samtgewirke) kein Trainingsanzug, - stellt sich als Kombination dar, u. a. somit keine Ware der Position 6108, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - strickjackenähnliches Kleidungsstück: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden Bündchen, -- im Brustbereich mit einem Aufdruck von geringem Umfang, der sich nicht auf der Hose wiederholt, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Bund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit zwei eingesetzten Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

DE12897/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-09-11

Kombination, bestehend aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück und einer langen Hose, sog. Damen Hausanzug, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einem Flor aus laut Antrag Baumwolle, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Samtgewirke) kein Trainingsanzug, - stellt sich als Kombination dar, u. a. somit keine Ware der Position 6108, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - strickjackenähnliches Kleidungsstück: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, verengenden Bündchen, -- im Brustbereich mit einer Verzierung von geringem Umfang aus aufgeklebten "Strasssteinchen" , die sich nicht auf der Hose wiederholt, -- seitlich mit zwei eingesetzten Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Bund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

FR-PRO-2011-005298Erteilt von FRGültig bis 2017-10-03

ENSEMBLE CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% COTON, UNICOLORE, POUR FEMME, ET COMPOSE : - D'UN HAUT, RECOUVRANT LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, SANS OUVERTURE, ET COMPORTANT UNE ENCOLURE ARRONDIE MUNIE D'UNE BANDE RAPPORTEE ET D'UNE PATTE DE BOUTONNAGE DECORATIVE AU MILIEU, DES MANCHES COURTES SE TERMINANT PAR UNE BANDE RAPPORTEE FORMANT REVERS, ET UN OURLET A LA BASE. - D'UN PANTALON, SANS OUVERTURE, DESCENDANT JUSQU'AUX CHEVILLES, ET COMPORTANT UN ELASTIQUE A LA TAILLE, UNE FAUSSE FERMERTURE SUR LE DEVANT MUNIE DE TROIS BOUTONS, UNE PATTE DE BOUTONNAGE SUR CHACUNE DES JAMBES, UNE POCHE ARRIERE DROITE, ET UN OURLET A LA BASE.

FR-PRO-2010-000765Erteilt von FRGültig bis 2016-06-09

ENSEMBLE DE DEUX VETEMENTS ASSORTIS, POUR FILLES DE PLUS DE 24 MOIS, CONFECTIONNE EN BONNETERIE DE COTON COMPRENANT: -UN VETEMENT DESTINE A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, GENRE BLOUSE, DE FORME EVASEE, COMPORTANT UNE ENCOLURE RONDE BORDEE PAR UN BORD ROULOTE, UNE OUVERTURE PARTIELLE SUR LE DEVANT AVEC DES BOUTONS SE FERMANT DE DROITE SUR GAUCHE, DES MANCHES LONGUES DONT LES EXTREMITES SE TERMINENT PAR UN BORD ROULOTTE, LA BASE DU VETEMENT SE TERMINE PAR UN BORD ROULOTTE, AVEC MOTIF IMPRIMÉ DANS LE DOS. -UN PANTALON, SANS OUVERTURE, AVEC UNE BANDE ELASTIQUE A LA TAILLE, LA BASE DES JAMBES SE TERMINE PAR UN BORD ROULOTTE.

FR-PRO-2010-000791Erteilt von FRGültig bis 2016-06-06

ENSEMBLE POUR FILLETTE CONFECTIONNÉ EN ÉTOFFE DE BONNETERIE MAJORITAIRE DE COTON (80% COTON, 20% POLYESTER), CONSTITUÉ DE DEUX VÊTEMENTS CONFECTIONNÉS DANS UNE ÉTOFFE DE MÊME STRUCTURE, DE MÊME STYLE, DE MÊME COULEUR, DE MÊME COMPOSITION ET DANS DES TAILLES COMPATIBLES : - UN VÊTEMENT, TYPE GILET, DESTINÉ A COUVRIR LA PARTIE SUPÉRIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU'AUX HANCHES, AVEC UN CAPUCHON, DES MANCHES LONGUES DONT L'EXTRÉMITÉ PRÉSENTE UN BORD-CÔTE, UNE OUVERTURE SUR LE DEVANT SE FERMANT AU MOYEN D'UNE FERMETURE A GLISSIÈRE, DEUX POCHES LATÉRALES AU NIVEAU DE LA TAILLE ET UN BORD-CÔTE A LA BASE. - UN PANTALON, SANS OUVERTURE SUR LE DEVANT, AVEC UNE TAILLE ÉLASTIQUÉE, DESCENDANT JUSQU'AUX CHEVILLES, AVEC DEUX POCHES LATÉRALES AU NIVEAU DE LA TAILLE ET UN OURLET A L'EXTRÉMITÉ DES JAMBES. TAILLE : 4 ANS

FR-E4-2010-001052-01Erteilt von FRGültig bis 2016-05-31

ENSEMBLE D'INTÉRIEUR POUR FEMME CONFECTIONNÉ EN BONNETERIE DE COTON MAJORITAIRE (80% COTON, 20% POLYAMIDE) COMPOSÉ: - D'UN VÊTEMENT DESTINÉ A RECOUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS,AVEC UN COL MONTANT,AVEC UNE OUVERTURE TOTALE SUR LE DEVANT DOTÉE D'UNE FERMETURE A GLISSIÈRE,AVEC DES MANCHES LONGUES TERMINÉES PAR UN BORD-CÔTES, AVEC DEUX POCHES LATÉRALES SITUÉES SUR LES COUTURES,AVEC UNE BASE LÉGÈREMENT RESSERRANTE.LE VÊTEMENT POSSÈDE DES FRONCES DÉCORATIVES SOUS LA DÉCOUPE POITRINE AINSI QU'UN LOGO BRODÉ CÔTÉ GAUCHE. - D'UN PANTALON DESCENDANT JUSQU'AUX CHEVILLES,SANS OUVERTURE, AVEC UNE BANDE ÉLASTIQUÉE A LA TAILLE. LA BASE DES JAMBES PRÉSENTE UN OURLET. TAILLE 34/36 COULEUR:MARRON CET ENSEMBLE EST PRÉSENTÉ POUR LA VENTE AU DÉTAIL AVEC UN TEE-SHIRT QUI FAIT L'OBJET D'UN CLASSEMENT SÉPARÉ:FR-E4-2010-001052-02.

DE17237/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-06

Kombination für Frauen, bestehend aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück und einer langen Hose, sog. Damen Nickianzug - rot, Artikel 4040 rot, Größe 40/42, siehe beigefügtes Foto, - in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,6 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken (sog. Nicky) aus lt. Antrag 80 % Baumwolle und 20 % Polyester (synthetische Chemiefasern); mit einer Floroberfläche aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - u.a. aufgrund des Materials und der Ausstattung (keine verengenden Ärmelbündchen) kein Trainingsanzug, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt und gleich in Struktur, Stil, Farbe, stofflicher Zusammensetzung und Größe; erfüllt somit die Voraussetzungen zur Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61, - strickjackenähnliches Kleidungsstück: -- mit Umlegekragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 69 cm), -- mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- ungefüttert, -- mit einem geraden Abschluss am unteren Rand, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem elastischem Taillenbund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.22.00.00?

Die Zolltarifnummer 6104.22.00.00 umfasst Kostüme, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.22.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.22.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.22.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610422. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.22.00.00?

6104.22.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.22.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.22.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610422 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.22.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.22.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI38507/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.22.00.00?

TARIC-Code 6104.22.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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