Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.23.00: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.23.00 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.23.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.23.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.23aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6104.23.00Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.23.00

HS-Code6104.236 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.23.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5039/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-03-05

Maskenkostüm, Größe 38, Foto siehe Anlage, - achtteilige Zusammenstellung, bestehend aus einer Maske, einer Kombination, einem Kleid, einem Paar Handschuhe und zwei Armbändern, - gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kombination: -- bestehend aus einer Bluse und einer langen Hose, die von gleicher Struktur und gleichem Stil sind, -- vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt: aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- Bluse: --- aus den o. g. leichten Gewirken mit durchschnittlich mehr als 10 Maschen in jeder Richtung je linearen Zentimeter, --- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 59 cm), --- mit einem runden Halsausschnitt, --- hinten mit einer kurzen Öffnung, die mittels einer Schlaufe und eines Knopfes geschlossen werden kann (u. a. somit kein Kleidungsstück der Position 6109), --- mit langen Ärmeln, --- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- lange Hose: --- in der Taille abschließend, durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit einem im Saum ein- gezogenen, elastischen Band (sog. Gummiband) verengt, --- ohne Öffnung und ohne Verschluss, --- mit knöchellangen Hosenbeinen, --- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI57883/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-16

Kombination, sog. Damen-Nicki-Hausanzug, Modell 23978+24102, Größe L, Foto siehe Anlage, - bestehend aus einem Blouson und einer langen Hose, - laut Antrag gemeinsam in einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Samtgewirken aus laut Antrag einem Grund aus Baumwolle und einem Flor aus Polyester (synthetische Chemiefasern), somit keine Ware aus Baumwolle der Unterposition 6104 2200, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Samtgewirke) kein Trainingsanzug, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Blouson: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 73 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand des Kleidungsstücks hinausreichen; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, -- vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, -- am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, leicht verengenden Bund, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Bund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, "Kombination, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

HUBTIT182137903077Erteilt von HUGültig bis 2021-05-09

A minta ruhaegyüttes. Az elvégzett érzékszervi vizsgálat szerint a felsőrész: női, csípőt takaró, lila-cirmos színű, hosszú ujjú, kerek nyakú, kötött/hurkolt eljárással készült. A felsőrész alja 5,4 cm széles rózsaszínű szőtt eljárással készült csíkkal körben díszített, mely középen egymást keresztezve került összevarrásra. A felsőrész nyakának hátulja 12,0 cm szélességben kör alakban kivágott és mindkét oldalán 1-1 db 3,0 cm széles, 40,0 cm hosszú rózsaszínű, szőtt eljárással készült szalaggal összeköthető. Az alsórész: lila-cirmos színű, lefelé enyhén bővülő hosszú szárú nadrág kötött/hurkolt kelméből készült női nadrág. A nadrág korca 4,2 cm széles, gumizott, csípő vonalának bal oldalán fehér színű textil címke található, melyen „Love Lounge Relax” felirat olvasható. A minta otthoni viselésre készült szabadidő ruha. A minta anyagösszetétele az elvégzett vizsgálat alapján, pamut 48,5 m/m %, poliakrilnitrilt 51,5 m/m %. Kelmeképzés kötött/hurkolt. A minta a kiskereskedelmi forgalom számára kiszerelt. A minta ruhaegyüttesnek minősül, mivel olyan ruhagarnitúra, amelyet a kiskereskedelmi forgalom számára szereltek ki, és amely azonos szövetből készült, és az alábbi ruhadarabból áll: a felsőtest takarására szánt felsőrész és egy hosszúnadrág. Minden darab anyaga, stílusa (fazonja), színéne és összetétele azonos, méretük összeegyeztethető.

DE9518/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-07-17

Kombination, bestehend aus einem Pullover und einer langen Hose, sog. Damen-Wellness-Anzug, Modell: S18572-02, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag gemeinsam mit einem Fotoeinleger in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100% Mikropolyester (synthetische Chemiefasern), - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - aufgrund der Ausstattung des Oberteils (fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) kein Trainingsanzug, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - Pullover: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), -- mit einem ca. 6 cm hohen Stehkragen, -- vorn mit einer etwa von der Brustmitte bis in die Kragenspitzen reichenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln, -- mit einer aufgesetzten Tasche (sog. Känguru-Tasche) unterhalb der Taille, -- am unteren, nicht verengten Rand und an den Ärmelabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- seitlich mit eingesetzten Taschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kombination aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE12167/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-07-09

Kombination aus einem Pullover und einer langen Hose, sog. Damen-Wellness-Anzug, Artikel S15887-04, Farbe lila, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus etwa 2,5 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus laut Antrag 100% Micropolyester (synthetische Chemiefasern), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - aufgrund der Ausstattung des Oberteils (fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) kein Trainingsanzug, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - Pullover: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: etwa 62 cm), -- mit einer Kapuze, -- vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, -- mit langen Ärmeln mit geraden Abschlüssen, -- am unteren Rand gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund mit Kordelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen gesäumt. "Kombination aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DK11-154729Erteilt von DKGültig bis 2017-08-23

Varen er et kombineret sæt af trikotage til detailsalg, bestående af et par bukser og en jakke i str. 116 cm, et såkaldt joggingsæt. Sættet er i ensfarvet 100% polyester og kendetegner sig ved sit snit som værende et sæt til piger. Jakken har gennemløbende lynlås og en tynd ribkant på ærmerne. Bukserne har elastisk kant i livet med snører, der kan bindes, samt tynd ribkant forneden i buksebenene.

DE17326/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-10-06

Kombination aus einer Strickjacke und einer langen Hose, sog. Fleece-Anzug, Artikel 13662/0, Größe 40, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,7 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (Fleece) aus laut Antrag 100% Polyester (synthetische Chemiefasern), - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - aufgrund der Ausstattung des Oberteils (u. a. fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden) kein Trainingsanzug, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt; die Strickjacke ist auf der linken Seite in Brusthöhe mit einem floralen Motiv bestickt, - Strickjacke: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 66 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss ohne Überlappung, -- mit langen Ärmeln, -- mit zwei Eingrifftaschen unterhalb der Taille, -- ungefüttert; weist keine Formfestigkeit auf, -- am unteren Rand gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit zwei Eingrifftaschen, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen gesäumt. "Kombination aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DE10640/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-07-14

Kombination aus einer Strickjacke und einer langen Hose, sog. Damen Hausanzug (Mod. S12565 02 -01 und -02), Größe 36/38, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag in gemeinsamer Aufmachung für den Einzelverkauf, - aus 1,8 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100% synthetischen Chemiefasern, - ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis hinweisen (unisex), - aufgrund der Ausstattung des Oberteils (u. a. fehlende verengende Abschlüsse an den Ärmelenden des Oberteils) kein Trainingsanzug, - vollständig aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - Strickjacke: -- über die Taille reichend (Rückenlänge: 60 cm), -- mit einem Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss ohne Überlappung, -- mit langen Ärmeln, -- vorn mit Taschen, -- am unteren Rand gesäumt, - lange Hose: -- in der Taille abschließend, mit einem breiten elastischen Taillenbund und Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen gesäumt. "Kombination aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.23.00?

Die Zolltarifnummer 6104.23.00 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.23.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.23.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.23.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610423. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.23.00?

6104.23.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.23.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.23.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610423 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.23.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.23.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI5039/23-2. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.23.00?

KN-Code 6104.23.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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