Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.42: Kostüme, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.42 steht für Kostüme, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.42 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.42
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
5

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.42Kostüme, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.42

HS-Code6104.426 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SE2016-00170Erteilt von SEGültig bis 2022-04-26

Trikåplagg Lätt löst sittande kortärmat klädesplagg för kvinnor avsett att täcka kroppen ner över låret. Plagget är tillverkat av dukvara av trikå enligt uppgift bestående av 95 % bomull och 5 % viskos. Plagget har rund halsringning med påsytt kantband. Ärmslut och nederkant avslutas med fåll. Klädesplagget har en längd mitt av bak 88 cm i storlek S och kan inte klart uppfattas som avsett att bäras enbart som nattdräkt.

SE2015 - 00299Erteilt von SEGültig bis 2022-01-28

Klänning Långärmat mönstertryckt klädesplagg för barn i form av en klänning tillverkad av dukvara av trikå, enligt uppgift bestående av bomull 95 % och elastan 5 %. Klänningen är svart med vita prickar, har rund halsringning och påsydd rosa rosett framtill. Ärmslut och nederkant avslutas med fåll. Klädesplagget har en längd mitt bak av 50,5 cm i storlek 104 centilong.

SETIL 2015-5293Erteilt von SEGültig bis 2021-09-17

Klänning Långärmat leopardmönstrat klädesplagg för barn i form av en klänning, enligt uppgift tillverkad av dukvara av trikå bestående av bomull 95 % och elastan 5 %. Klänningen har rund halsringning, cerise paljettapplikation framtill i form av ett hjärta och en 15 cm bred volang nertill. Ärmslut och nederkant avslutas med fåll. Klädesplagget har en längd mitt bak av 49 cm i storlek 104 centilong.

DE3639/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-04-02

Kleid, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus etwa 0,5 mm dicken, mit kleinen Punkten bedruckten Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - kann unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Nachthemd der Position 6108, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: etwa 100 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt; am Rand mit einer kontrastfarbenen Paspel und am unteren Ende des Halsausschnitt mit einer Schleife aus einem Bindfaden verziert, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln; an den Abschlüssen mit einer kontrastfarbenen Paspel verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"

SETV1-2005-12414Erteilt von SEGültig bis 2011-11-09

Klänning. Vadlångt klädesplagg tillverkat av trikåplysch av 80% bomull och 20% polyester. Klänningen har långa ärmar vilka avslutas med påsydda ribbstickade muddar. Framtill på överdelen finns en 34 cm lång bandkantad öppning vilken försluts med knappar från höger till vänster (damknäppning). Klänningen har påsydd krage i samma material som plagget i övrigt. Sidsömmarna avslutas nedtill med 30 cm långa slitsar. Plagget har ej karaktär av morgonrock.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.42?

Die Zolltarifnummer 6104.42 umfasst Kostüme, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.42?

Der Drittlandszollsatz für 6104.42 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.42?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610442. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.42?

6104.42 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.42 im Zolltarif eingeordnet?

6104.42 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.42?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.42 erfasst, zum Beispiel SE2016-00170. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.42?

HS-Unterposition 6104.42 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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