Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0: Kleider, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0 steht für Kleider, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.42.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6104.42.00.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.42aus Baumwolle
- 6104.42.00.00.0Kleider, aus Baumwolle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kleid, sog. Damen-Sleepshirt, Art. Sarah-SP/KS, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: 93 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit einer ca. 1 cm breiten Borte aus musterbildend durch- brochenen Gewirken (sog. Raschelspitze) verziert, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - kann unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Nachthemd. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kleid, sog. Damen-Sleepshirt, Art. Marina-SP/2NS, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 94 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - vorn großflächig mit einem Aufdruck verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den Armabschlüssen sowie am Halsausschnitt mit einfarbigen Randeinfassungen versehen, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - kann unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu be- stimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Nachthemd. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kleid, sog. Damen-Sleepshirt, Art. Pfingstrose-SP/NS, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 95 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus bedruckten Gewirken, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten, offenen Brusttasche aus den o. g. bedruckten Gewirken, - am unteren Rand und an den Armabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - kann unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu be- stimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Nachthemd. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kleid, sog. Herren-Unterhemd, Art. ANDY-Netz/2SB, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken (leichten), einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Mesh) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - deutlich über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), hinten abgerundet und vorn bis zu ca. 5 cm kürzer gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, an den übrigen Rändern mit Streifen aus Gewirken eingefasst. - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden (u. a. damit keine Ware der Position 6109). „Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle“
Kleid, sog. Damen-Sleepshirt - Art. Filomena-SP/NS-5, Größe M (40/42), Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, mit einer einfarbigen Blende, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - auf der Vorderseite mit einem aufgedruckten Schriftzug verziert, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - kann unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu be- stimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit kein Nachthemd. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Kleid, Art. 5732270, Größe 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, einfarbigen, teilweise strukturierten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm), - mit einem runden, halsnahen, gerippt gewirkten Halsausschnitt, - hinten mit einer ca. 14 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand und an den Ärmelenden abgepasst gewirkt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleid, aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"
Kleid, sog. Kleid für Mädchen, Art. 2732210, Größe 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (syn- thetische Chemiefasern), - bis über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 54 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - mit kurzen Ärmeln, - mit zwei angesetzten, ausgestellten Schößchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleid, aus Gewirke, für Mädchen, aus Baumwolle"
Kleid, Größe 44 (L), Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - mit einem „Oberteil“ aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 67 % Baumwolle und 33 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und einem „Rockteil“ aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern); beide „Teile“ sind im Bereich der Taille seitlich jeweils an einer Stelle durch Zusammennähen fest miteinander verbunden (somit keine getrennte Einreihung als blousonähnliches Kleidungsstück bzw. Rock), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, mit doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, - vorn und am rechten Ärmel mit einem aufgestickten Schriftzug, an der Kapuze und an den Seiten des „Rockteils“ mit jeweils drei Bändern aus einfarbigen Geweben verziert, - am unteren Rand des „Oberteils“ sowie am oberen und unteren Rand des „Rockteils“ durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - im Kapuzenrand und unteren Rand des „Oberteils“ mit einem verengenden Tunnelzug und sog. Kordelstoppern ausgestattet, - kann aufgrund seiner Länge ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock/Hose) getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0 umfasst Kleider, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.42.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6104.42.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.42.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610442. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0?
6104.42.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.42.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6104.42.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610442 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.42.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.42.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI45554/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.42.00.00.0?
Warennummer 6104.42.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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