Zolltarifnummer 6104.43.00.00: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.43.00.00 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.43.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6104.43.00.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.43aus synthetischen Chemiefasern
- 6104.43.00.00Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.43.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Karnevalskostüm, Größe S, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem "Schurz", - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt und gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 85 cm), -- vorn mit einem V-förmigen Halsausschnitt, -- hinten mit einer kurzen, schlitzförmigen Öffnung; im Nacken mit Bindebändern zu schließen, -- mit kurzen Ärmeln, -- im Bereich des Halsausschnitts und der Ärmelenden mit angenähten, fransenartig gearbeiteten Zuschnitten aus Gewirken sowie mit aufgenähten Borten aus buntgewebten Geweben verziert, -- am unteren Rand gezackt geschnitten und mit einem der vorgenannten Zuschnitte versehen, -- kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6204, - "Schurz": -- in der Art einer Halbschürze gearbeitet; flachliegend in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 30 cm x 29 cm; am oberen Rand in einen ca. 157 cm langen und ca. 4 , 5 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bindegürtel aus Gewirken eingefasst, -- bedeckt lediglich einen kleinen Teilbereich des vorderen Unterkörpers, -- teilweise mit den oben genannten Verzierungen versehen, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"
Een zeemeerminkostuum met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - om te verkleden, bijvoorbeeld bij Halloween of een rollenspel; - voor meisjes van 5 tot 14 jaar; - een strakke lange jurk: -- vervaardigd van gebreide polyester textielstof; -- een zeemeerminnenstaart met pailletten aan de onderzijde; -- met versiering in de vorm van een bovenstuk met pailletten, schouderbanden en een rokje; -- halflange mouwen; - een pruik met lange rode haren; - een ketting, een ring, een armband, 2 oorbellen, een tiara en een toverstaf vervaardigd van kunststof; - 2 lange handschoenen vervaardigd van textielstof met aan de bovenzijde een versiering in de vorm van een strik en kunststof edelsteen; - een tas in de vorm van een meerminnenstaart met een schouderband. Opgemaakt voor de verkoop in het klein in een kunststof verpakking.
Een zogenoemd Prom Queen-kostuum met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - om te verkleden, bijvoorbeeld bij Halloween of een rollenspel; - voor meisjes van 5 tot 14 jaar; - een jurk: -- vervaardigd van gebreid polyester textielstof; -- een patroon; -- een rok met meerdere lagen tule; -- zonder mouwen; -- met versiering bij de schouders; - een sjerp vervaardigd van textielstof met een tekst; - een corsage; - een tiara vervaardigd van kunststof; - een riem met een versierde sluiting aan de voorzijde; - een rok met een sleep met 2 bloemen aan de achterzijde vervaardigd van textielstof; - in verschillende maten. Opgemaakt voor de verkoop in het klein in een kunststof verpakking.
Een vampierkostuum met -volgens opgave- onder andere de volgende kenmerken: - om te verkleden, bijvoorbeeld bij Halloween of een rollenspel; - voor meisjes van 5 tot 16 jaar; - een lange jurk: -- vervaardigd van gebreid polyester textielstof; -- bedrukt met een patroon; -- een korsetsluiting met decolleté aan de voorkant; -- een tailleband; -- een hoge kraag van polyurethaanschuim; -- naar de onderzijde wijd uitlopende lange mouwen; - een halsbandje: -- een bandje met aan de boven- en onderzijde een kanten afwerking; -- een kunststof sieraad en edelsteen in het midden aan de voorzijde; -- een sluiting aan de achterzijde; - in verschillende maten. Opgemaakt voor de verkoop in het klein in een kunststof verpakking.
Vêtement destiné à recouvrir la partie supérieure du corps et descendant jusqu’à mi-cuisse sur le devant, de type robe, ne nécessitant pas le port d'un autre vêtement. La robe pull a une coupe ample et asymétrique et est confectionnée en bonneterie de fibres synthétiques (86% Acrylique & 14% Polyester). Elle est arrondie à l'avant et plus longue au dos. Celle-ci comporte des manches longues, un col capuche à laçage et aucun système d’ouverture. La robe est de couleur noire. Celle-ci est conditionnée pliée en rouleau et attachée avec une cordelette. Tailles : S/M ( 60cm à l'avant et 94cm à l'arrière) ou L/XL.
Dle deklarovaných údajů se jedná o dívčí čarodějnický karnevalový (maškarní) kostým, který sestává z šatů a klobouku. Kostým je určen pro děti ve věku 4 – 10 let. Není určen k běžnému nošení. Materiál: polyesterová pletenina. Hmotnost: šaty 145 g; klobouk 38 g.
Vêtement destiné à recouvrir le corps, de type robe, dépassant la mi-cuisse (longueur de 88cm pour une taille M), confectionné en étoffe de bonneterie (96 % polyester – 4 % élasthanne), comportant des manches longues, une encolure en V, une doublure en maille, ainsi qu’une fermeture dans le dos. Celle-ci est entièrement recouverte de sequins décoratifs en matière plastique, cousus.
Kinderkostüm, sog. Kinderkostüm Kleine Biene Caroline, Größe 116, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem sog. Haarreif mit Fühlern (Faschings- artikel); gemeinsam in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- mit einem Oberteil aus verschiedenen, ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken, -- mit einem Rockteil aus drei lediglich in der Taille miteinander verbundenen Lagen; mit zwei äußeren Lagen aus ca. 0,3 mm dicken, netzartig durchbrochenen Gewirken und einer Innenlage aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben, -- alle Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt; mit angenähten Rüschen aus den o. g. netzartig durchbrochenen Gewirken verziert, -- hinten mit einer ca. 8 cm kurzen Öffnung mit Klettverschluss und mit abklettbaren, mittig mit zwei Zuschnitten aus augenscheinlich Filz zusammengefügten "Flügeln" aus bedruckten Gewirken, mit einem formgebenden Gestell aus augenscheinlich mit Gewirken überzogenem, unedlem Metall, -- ärmellos, -- im Bereich der Taille mit einer Schleife aus Gewirken verziert, -- an den unteren Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmen die Gewirke gegenüber den Geweben den wesentlichen Charakter des Kleides, - sog. Haarreif mit Fühlern (Faschingsartikel): -- mit einem ca. 1 cm breiten und ca. 34 cm langen Reif aus Kunststoff; vollständig mit einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen überzogen, -- mit daran befestigten "Fühlern" aus zwei ca. 10 cm langen Chenilledrähten mit am oberen Ende angeklebten Kügelchen aus augenscheinlich Filz, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Kleid der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Kleid, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.43.00.00?
Die Zolltarifnummer 6104.43.00.00 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.43.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 6104.43.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.43.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610443. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.43.00.00?
6104.43.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.43.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
6104.43.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610443 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.43.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.43.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI85/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.43.00.00?
TARIC-Code 6104.43.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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