Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0: Kleider, aus künstlichen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0 steht für Kleider, aus künstlichen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.44.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6104.44.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.44aus künstlichen Chemiefasern
  4. 6104.44.00.00.0Kleider, aus künstlichen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0

HS-Code6104.446 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.44.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.44.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6104.44.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47073/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-03-28

Kleid, sog. Damen Unterkleid, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 96 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 4 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 89 cm), - mit schmalen, längenverstellbaren Schulterträgern (sog. Spaghettiträger), - vorn am oberen Rand mit zwei ca. 4,5 cm breiten, sich von rechts auf links überlappenden Zuschnitten aus durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) verziert, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - stellt sich nach Material, Schnitt und Ausstattung als Kleid dar, somit keine Unterwäsche (Unterkleid). "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DEBTI48574/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-17

Kleid, sog. Ladies Light Knit Dress, Größe L, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 50 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 50 % Polyacryl (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 86 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einem nicht verengenden, gerippt gewirkten Bund, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE12974/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-25

Kleid, sog. Dress, Artikelname: MW4151010, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 93 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 5 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - bis über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 90 cm), - mit einem runden Ausschnitt; das Vorderteil ist so gestaltet, dass es im Nacken einen Kragen bildet und vorn optisch den Eindruck erweckt, als würde eine Strickjacke über einem Kleid getragen werden, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln (sog. überschnittene Schultern), - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und einem Bindeband, - seitlich mit zwei eingesetzten Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE12979/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-25

Kleid, sog. Dress, Artikelname: MW4151011, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 93 % Viskose (künstliche Chemiefasern), 5 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - bis über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 92 cm), - mit einem runden Ausschnitt; das Vorderteil ist so gestaltet, dass es im Nacken einen Kragen bildet und vorn optisch den Eindruck erweckt, als würde eine Strickjacke über einem Kleid getragen werden, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - im Bereich der Taille mit aufgesetzten Gürtelschlaufen und einem Bindeband, - seitlich mit zwei eingesetzten Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE12968/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-08-25

Kleid, sog. Dress, Artikelname: MW4151030, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 72 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 28 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - fast bis zum Knie reichend (Rückenlänge: ca. 100 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer V-förmigen Einkerbung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - vorn in Taillenhöhe mit aufgenähten Bindebändern, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE9932/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-06-09

Kleid, sog. T-Shirt, Art. MW2151022, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Modal (künstliche Chemiefasern) und 10 % Cashmere (feine Tierhaare), - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 84 cm), - mit einem locker fallenden Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, u. a. somit keine Ware der Position 6109. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE6031/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-04-21

Kleid, sog. Damen long Sleeve, Art. MW151021, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 90 % Modal (künstliche Chemiefasern) und 10 % Cashmere (feine Tierhaare), - bis über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 91 cm), vorn ca. 3 cm kürzer gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit 3/4-langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit keine Ware der Position 6109. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

DE24917/14-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-24

Kleid, Art. AS2153102, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Tencel (künstliche Chemiefasern) und 30 % Baumwolle sowie (Kragen, Schultersattel und im Brustbereich) aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen, doppellagig gearbeiteten Geweben aus laut Antrag 100 % Modal (künstliche Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 84 cm); kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - mit Umlegekragen, - vorn mit einer teilweisen Öffnung mit Reißverschluss mit einer von rechts über links zu knöpfenden Patte aus Geweben der Position 5903, - ärmellos, - im Schulterbereich mit Paspelierungen und aufgenähten Perlen aus Kunststoff verziert, - am unteren Ende durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - im Hinblick auf den Umfang und den Wert bestimmen die Gewirke den Charakter der Ware. "Kleid, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 4100 bis 6104 4900: Als Kleider gelten Kleidungsstücke mit oder ohne Ärmel zum Bedecken des Körpers, die normalerweise an den Schultern beginnen und bis zu den Knöcheln oder darüber reichen können. Sie müssen getragen werden können, ohne dass gleichzeitig noch ein anderes Kleidungsstück getragen werden muss. Der Begriff umfasst hier ebenfalls transparente Kleider. Das Tragen von Unterwäsche steht einer Einreihung als Kleid nicht entgegen1). Besteht der obere Teil solcher Kleidungsstücke aus Trägern mit Latz (entweder nur vorn oder vorn und hinten) gelten sie nur dann als Kleid, wenn der Latz so bemessen, geschnitten und angebracht ist, dass das Kleidungsstück in der vorstehend beschriebenen Weise getragen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind diese Kleidungsstücke als Röcke der Unterposition 6104 5100 bis 6104 5900 einzureihen.

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Pos. 6104

Zu Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, sackartige, schlauchförmige Rundstrickwaren, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Strickbund-Halsausschnitt aus Gewirken oder Gestricken. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6108 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Die Mindestrückenlängen von Kleidern aus Gewirken oder Gestricken der Position 6104 sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. I. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0 umfasst Kleider, aus künstlichen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.44.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6104.44.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.44.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610444. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0?

6104.44.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.44.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6104.44.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610444 aus künstlichen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.44.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.44.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI47073/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.44.00.00.0?

Warennummer 6104.44.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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