Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6104.63.00.00: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6104.63.00.00 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6104.63.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6104.63.00.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6104.63aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6104.63.00.00Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.63.00.00

HS-Code6104.636 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6104.63.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6104.63.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-00495-01Erteilt von FRGültig bis 2029-05-03

Assortiment d'articles de déguisement pour enfant à l’effigie d’un personnage de fiction issu des films d’animation comprenant : - une paire de gants, majoritairement confectionnée en étoffe de bonneterie de fibre synthétique (Polyester), comportant des éléments enduits de matière plastique (Polyuréthane). L’un des gants est équipé d’une petite LED intégrée, à fonction purement décorative. - une cagoule, confectionnée en étoffe de bonneterie de fibre synthétique (Polyester). - un vêtement destiné à couvrir le haut du corps, confectionné majoritairement en étoffe de bonneterie de fibre synthétique (Polyester), comportant des éléments décoratifs enduits de matière plastique (Polyuréthane). La partie située au niveau du torse intègre un boîtier à pile permettant l’activation d’un système sonore diffusant des phrases emblématiques du personnage, préenregistrées. - un pantalon sans système de fermeture, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, confectionné en étoffe de bonneterie de fibre synthétique (Polyester). Ce RTC reprend uniquement le classement du pantalon de déguisement en bonneterie, les autres marchandises feront l’objet d’un classement séparé.

DEBTI5210/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-19

Lange Hose, Größe S, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- in einer bedruckten Papptüte verpackt, -- aus ca. 0 , 6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 78 % Polyester und 22 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 9 cm breiten Taillenbund, der am oberen Rand über ein eingenähtes, ca. 0 , 8 mm dickes, sog. Gummiband verfügt, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- an der rechten Seite mit einer aufgesetzten, schmalen Tasche, -- hinten mit kontrastfarbenen Aufdrucken verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als lange Hose, somit keine Strumpfhose ohne Fußteil. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI67/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-15

Lange Hose, Größe XS/S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 3 mm dicken, musterbildend bedruckten Gewirken aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6113. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI43869/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Lange Hose, Größe 50, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - aus ca. 0 , 9 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag 85 % Polyamid und 15 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend mit einem angesetzten, ca. 4 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem eingenähten Polster im Schritt- und Gesäßbereich, - seitlich mit einer ca. 16 , 5 cm x 10 , 5 cm großen, aufgesetzten, offenen Tasche, - mit reflektierenden Aufdrucken versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit ca. 15 cm hoch reichenden Reißverschlüssen ausgestattet; innen mit einem angenähten, elastischen Band mit einem aufgedruckten Haftstreifen versehen, - erfüllt (u. a. aufgrund der Ausstattung) nicht die Bedingungen zur Einreihung als Unterhose in die Positionen 6107 oder 6108. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

FRBTIFR-BTI-2025-02367Erteilt von FRGültig bis 2028-09-14

Vêtement destiné à recouvrir la partie inférieure du corps, de type pantalon, non reconnaissable comme étant pour femmes ou hommes, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (90% polyester et 10% de élasthanne), en maille en dentelle transparente à partir du haut des cuisses, dépourvu de système de fermeture ou d'ouverture, avec élément resserant à la taille. Le pantalon est de couleur uni noir. Selon les données de l'opérateur l'article est destiné à être porté à la plage. L’article existe en plusieurs tailles.

FRBTIFR-BTI-2025-02510Erteilt von FRGültig bis 2028-08-11

Vêtement destiné à couvrir le bas du corps, confectionné en matière textile de bonneterie de fibres synthétiques majoritaires (84 % polyester et 5 % d’élasthanne), et de fibres de métal (11 % de fibres métalliques), se présentant sous la forme d’un pantalon large, et de couleur bleue. Ce pantalon, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, souple et extensible, est doté d’un élément resserrant à la taille. Taille : 46-56.

FRBTIFR-BTI-2025-02653Erteilt von FRGültig bis 2028-08-07

Vêtement destiné à couvrir la partie inférieure du corps, non reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme, de type short. Celui-ci est en étoffe de bonneterie, de fibres synthétiques (72% Polyester 23% Polyamide 5% Élasthanne) et ne couvre pas les genoux. Il ne possède pas d'ouverture à la taille, mais une bande élastique. Ce produit est utilisé pour la pratique du basket et n’est pas conçu pour être utilisé sans sous-vêtement. Poids : 70gr

DEBTI23640/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-03

Kurze Hose, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 69 % Nylon und 31 % Spandex (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund; mit Ausnahme des Bereichs der Seitenteile ist der Bund angesetzt, bis zu ca. 7 cm breit und doppelt gearbeitet, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge ca. 28,5 cm), - an den Seiten mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - mit einem aufgenähten Firmenlogo verziert, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6104

Zu Unterposition 6104 63: 1. Leichte gewirkte Hose für Frauen (87% Polyester und 13 % Elasthan), bis zu den Knöcheln reichend. Das Kleidungsstück weist einen elastischen Bund auf und ist an den unteren Rändern gesäumt. Die Hose ist ein Teil einer Zusammenstellung für Frauen, die auch aus einem langärmligen T-Shirt besteht, das getrennt in Unterposition 6109 90 einzureihen ist. Beide Waren sind gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 sowie der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis zu Unterposition 6109 90/2.

Pos. 6104

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.63.00.00?

Die Zolltarifnummer 6104.63.00.00 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.63.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 6104.63.00.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6104.63.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.63.00.00?

6104.63.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6104.63.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

6104.63.00.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610463 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.63.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.63.00.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00495-01. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.63.00.00?

TARIC-Code 6104.63.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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