Zolltarifnummer 6104.69.00: Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6104.69.00 steht für Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6104.69.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6104.69.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6104Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6104.69aus anderen Spinnstoffen
- 6104.69.00Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6104.69.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 89 % Modal (künstliche Chemie- fasern), 6 % Seide und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 6 cm breiten Taillen- bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen mit Überwendlichnähten gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Kurze Hose, sog. Pyjama Shorty, Artikel 59503, Größe 38, Foto siehe Anlage, - mit einem Pappetikett versehen, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), damit keine Ware der Unterposition 6104 6200, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 30 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Lange Hose, sog. Yoga Hose, Artikel 59502, Größe 44, Foto siehe Anlage, - mit einem Pappetikett versehen, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Viskose (künstliche Chemiefasern) und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, ca. 14 cm breiten Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Lange Hose, sog. Pyjama Hose, Art. 59473, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Modal (künstliche Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - unterhalb des Taillenbundes mit einer angedeuteten Patte mit Zierknöpfen ohne Eingriffsmöglichkeit (Verschlussattrappe / sog. Blindpatte), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen mit angesetzten, verengenden Bündchen, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug, - aufgrund der Spinnstoffzusammensetzung keine Ware der Unterposition (KN) 6104 6200. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Lange Hose, sog. Pyjama Hose, Art. 59472, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Modal (künstliche Chemiefasern), - in der Taille abschließend mit einem elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, - unterhalb des Taillenbundes mit einer angedeuteten Patte mit Zierknöpfen ohne Eingriffsmöglichkeit (Verschlussattrappe / sog. Blindpatte), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Büdchen, die nach oben umge- schlagen und festgenäht sind, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Lange Hose, sog. Pyjama Hose, Art. 59432, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Modal (künstliche Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug. "Lange Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Kurze Hose, sog. Pyjama Shorts, Art. 59433, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Modal (künstliche Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 30 cm), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Unterkörpers dar, somit kein Schlafanzug. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Kurze Hose, sog. Damenshorts, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, laut Untersuchungsergebnis durchbrochen gearbeiteten Kettengewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag 40 % Baumwolle, 30 % Polyamid (synthetische Chemiefasern) und 30 % Viskose (künstliche Chemiefasern); die Antragsdaten können als zutreffend angesehen werden, - mit einem ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirke unterlegt, - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Hosenbeinen, die nicht die Knie bedecken (Seitenlänge: ca. 35 cm), - an den Beinabschlüssen wellenförmig gearbeitet, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6204. "Kurze Hose, aus Gewirken, für Frauen, aus künstlichen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6103 gelten für die Erzeugnisse dieser Position sinngemäß. (entfallen) bis Alle Teile eines Kostüms müssen aus einem Flächenerzeugnis gleicher Struktur, gleicher Farbe und gleicher stofflicher Zusammensetzung sein; sie müssen auch von gleichem Stil und gleicher oder einander entsprechender Größe sein. Diese Teile dürfen jedoch eine Biese oder Paspel aus einem anderen Flächenerzeugnis aufweisen (ein in die Naht eingesetzter Besatz). Wenn mehrere zum Bedecken des Unterkörpers bestimmte Kleidungsstücke gemeinsam vorliegen (z.B. ein Rock oder Hosenrock und eine lange Hose), gilt als wesentliches unteres Kleidungsstück der Rock oder Hosenrock, die anderen Kleidungsstücke sind getrennt einzureihen. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) 548/89 der Kommission vom 24. Februar 1989 (ABl. EG Nr. L 60/31) (RV L 548/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2197/1999 der Kommission vom 15. Oktober 1999 (ABl. EG Nr. L 268/3) : 1. Leichtes, weites Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle) zur Bedeckung des Oberkörpers, bis zur Mitte der Oberschenkel reichend, mit rundem, halsfernem Ausschnitt, mit weiten, kurzen Ärmeln und einem Saum an seinem unteren Rand. Die Ärmelenden haben angesetzte gewirkte Bündchen. Außerdem ist in den linken Saum auf Taillenhöhe eine Kordel eingenäht. (siehe Foto Nr. 400). Unterposition 6104 42 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Code 6104 und 6104 42 00. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6104.69.00?
Die Zolltarifnummer 6104.69.00 umfasst Kostüme, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus anderen Spinnstoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6104.69.00?
Der Drittlandszollsatz für 6104.69.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6104.69.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610469. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6104.69.00?
6104.69.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6104.69.00 im Zolltarif eingeordnet?
6104.69.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6104 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610469 aus anderen Spinnstoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6104.69.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6104.69.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37622/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6104.69.00?
KN-Code 6104.69.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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