Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6108.91.00: Unterkleider, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6108.91.00 steht für Unterkleider, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6108.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6108.91.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6108.91aus Baumwolle
  4. 6108.91.00Unterkleider, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6108.91.00

HS-Code6108.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6108.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SKBTI613066/25/480Erteilt von SKGültig bis 2029-02-04

Tovarom je overal na spanie pre deti vo veku 18 až 24 mesiacov, na výšku postavy 92cm. Overal je vyrobený z 80% bavlny a 20%polyesteru, má dlhé rukávy, spodná časť zakrýva dolné končatiny vrátane chodidiel. Na spodnej časti chodidiel je protišmyková úprava. Na pravej strane po celej dĺžke je zapínanie kovovými patentnými gombíkmi.

SKBTI248163/25/245Erteilt von SKGültig bis 2028-06-11

Tovarom sú dievčenské pletené body. Tovar dievčenské body sú s krátkym rukávom v bielej farbe. Tovar je vyrobený z pleteniny s materiálovým zložením 95% bavlny a 5% elastanu. Tovar je vo veľkosti 18 – 24M, výška postavy 92cm. Tovar je so zapínaním na patentné gombíky v rozkroku a na ľavej plecnici.

DEBTI5854/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-27

Einteilige Unterwäsche, sog. Body für Kinder, Größe 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend; u. a. damit keine Ware der Position 6109, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; an der Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss. "Einteilige Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"

DEBTI34394/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-09-28

Einteilige Unterwäsche, sog. Langarm Body, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; an der Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Einteilige Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"

DEBTI34410/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-09-28

Einteilige Unterwäsche, sog. Kurzarmbody, Größe 98, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf und Teile der Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; an der Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, - ohne Hinweis auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Einteilige Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"

DEBTI36128/20-2Erteilt von DEGültig bis 2023-11-08

Einteilige Nachtwäsche und Kopfbedeckung, sog. Baby-Schlafoverall mit Fuß und Mütze, Modell 25078, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster der Größe 62/68, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - laut Antrag gemeinsam in einer Banderole für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle Flächenerzeugnisse aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - Schlafoverall: -- einteilig, den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes und der Hände bedeckend, -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, -- auf einer Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex; somit keine Ware der Position 6107), -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- mit langen Hosenbeinen mit ausgearbeiteten Fußteilen, entlang der Beininnenseiten mit einer Öffnung mit Druckknopfverschluss, -- aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder, -- lässt aufgrund des Materials, des Schnitts und der Ausstattung eindeutig erkennen, dass die Ware ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen werden soll, - Mütze: -- durch Zusammennähen von Gewirkezuschnitten der Kopfform entsprechend hergestellt, -- mit angenähten "Ohren", -- mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten unteren Rand, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang verleiht die Kleidung gegenüber der Kopfbedeckung der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter. "Den Schlafanzügen ähnliche Ware (einteilige Nachtwäsche), aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"

DEBTI57902/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-16

Einteilige Unterwäsche, sog. Baby-Body Jungs, Modell 24604, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Banderole verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex, somit keine Knabenkleidung), - mit langen Ärmeln, - vorn mit einem Aufdruck verziert, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

DEBTI57897/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-16

Einteilige Unterwäsche, sog. Baby-Body Langarm Mädchen, Modell 24190, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - laut Antrag in einer Banderole verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6108

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …

Pos. 6108

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).

Pos. 6108

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …

Pos. 6108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.91.00?

Die Zolltarifnummer 6108.91.00 umfasst Unterkleider, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.91.00?

Der Drittlandszollsatz für 6108.91.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6108.91.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610891. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.91.00?

6108.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6108.91.00 im Zolltarif eingeordnet?

6108.91.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610891 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.91.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.91.00 erfasst, zum Beispiel SKBTI613066/25/480. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.91.00?

KN-Code 6108.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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