Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0: Unterkleider, andere, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0 steht für Unterkleider, andere, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6108.91.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6108.91.00.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
  3. 6108.91aus Baumwolle
  4. 6108.91.00.00.0Unterkleider, andere, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0

HS-Code6108.916 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6108.91.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6108.91.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6108.91.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI48445/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-06

Einteilige Unterwäsche, sog. Baby-Body kurzarm, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

DEBTI55640/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-23

Einteilige Unterwäsche mit RFID-Tag, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - veranschaulicht durch ein Warenmuster der Größe 74/80, - stellt sich als zusammengesetzte Ware dar, - einteilige Unterwäsche: -- aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- einteilig; den Rumpf bedeckend, -- mit einem runden Halsausschnitt, -- mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf), ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- mit kurzen Ärmeln, -- mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, -- aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder, - RFID-Tag: -- eingenäht im Schrittbereich des Bodys, -- mit integrierter Schaltung und Antenne, -- dient als elektronisches Sicherungsetikett laut Antrag dem Diebstahlschutz, - im Hinblick auf die Verwendung und den Umfang bestimmt die einteilige Unterwäsche den Charakter der zusammengesetzten Ware. "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

DE4795/15-2Erteilt von DEGültig bis 2021-04-09

Einteilige Unterwäsche, sog. 4 Pack Body ohne Arm, Art. 5491, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - als Sortiment mit vier "Bodys", - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen bzw. buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem halsnahen Ausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf); ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - ärmellos, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss; am Halsausschnitt und an den Arm- und Beinausschnitten mit kontrastfarbenen Randeinfassungen, - drei "Bodys" vorn mit einem Motivaufdruck, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Unterwäsche (Bodys), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

DE4800/15-2Erteilt von DEGültig bis 2021-04-09

Einteilige Unterwäsche, sog. 2 Pack Body, Art. 5474, Größe 86/92, Foto siehe Anlage, - als Sortiment mit zwei "Bodys", - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen bzw. buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit einem halsnahen Ausschnitt, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf); ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss; am Halsausschnitt und an der Schrittöffnung mit kontrastfarbenen Randeinfassungen, - der einfarbige "Body" ist vorn mit einem Motivaufdruck verziert, - aufgrund der Doppelgröße 86/92 keine Einreihung als Kleidung für Kleinkinder. "Unterwäsche (Bodys), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

DE20075/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-12-04

Einteilige Unterwäsche, sog. Achsel-Body, Art.Nr.: 2152, Größe 98/104, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, bunt bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf bedeckend; im oberen Teil in der Art eines Unterhemdes gearbeitet, der untere Teil ist in der Art eines Slips mit drei Druckknöpfen im Schritt gefertigt, - mit rundem Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit ca. 4 cm breiten Schulterträgern, - aufgrund der Größe 98/104 keine Kleidung für Kleinkinder (Position 6111). "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Mädchen, andere als in den Unterpositionen 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Baumwolle"

DE16285/10-1Erteilt von DEGültig bis 2016-09-19

Einteilige Nachtwäsche, sog. Schlafanzug, Größe 98/104, Foto siehe Anlage - aus 0,8 mm dicken, buntbedruckten (Alloverdruck) und (im Bereich der Fußsohle) aus einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - den ganzen Körper mit Ausnahme von Kopf und Händen bedeckend, - mit einem halsnahen Ausschnitt, mit einer gerippt gewirkten, kontrastfarbenen Randeinfassung, - vorne mit einer vom Halsausschnitt ausgehenden, bis zum Oberschenkel reichenden Öffnung mit Reißverschluss; ohne Überlappung; ohne Hinweis auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten, kontrastfarbenen Bündchen, - stellt sich aufgrund der Konfektionsgröße (größer als 86) nicht als Kleidung für Kleinkinder der Position 6111 dar, - lässt aufgrund des Materials, des Schnitts und der Ausstattung eindeutig erkennen, dass die Ware ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen werden soll. "Den Schlafanzügen ähnliche Ware (einteilige Nachtwäsche), aus Gewirken, für Mädchen, aus Baumwolle"

DE15817/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-04

Einteilige Unterwäsche, sog. Body mit Ami-Neck Öffnung, Größe 98/104, siehe Foto - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - einteilig, den Rumpf bedeckend; im oberen Teil in der Art eines Unterhemdes gearbeitet, wobei das Rückenteil im Schulterbereich nach vorne verlängert ist und eine Überlappung (sog. "amerikanischer Schlupf") bildet, der untere Teil ist in der Art eines Slips mit Druckknöpfen im Schritt gefertigt, - mit rundem Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; somit ohne Merkmale, die auf den Trägerkreis schließen lassen (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - aufgrund der Größe keine Kleidung für Kleinkinder, somit keine Ware der Position 6111.

DEF/6373/08-1Erteilt von DEGültig bis 2014-11-13

Einteilige Unterwäsche, sog. Babybody, Artikel 78910, Größe 92, siehe Foto, - aus 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Baumwolle, - einteilig; den Rumpf bedeckend, - im oberen Teil in der Art eines Unterhemdes, -- mit rundem Ausschnitt, -- mit kurzen Ärmeln, -- links mit Schulterknöpfung gearbeitet, - im unteren Teil in der Art eines Slips, -- mit Druckknöpfen im Schritt, - vorn ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex).

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6108

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …

Pos. 6108

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).

Pos. 6108

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …

Pos. 6108

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0 umfasst Unterkleider, andere, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.91.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6108.91.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6108.91.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610891. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0?

6108.91.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6108.91.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6108.91.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610891 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.91.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.91.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI48445/18-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.91.00.00.0?

Warennummer 6108.91.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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