Zolltarifnummer 6108.92.00: Unterkleider, aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6108.92.00 steht für Unterkleider, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6108.92.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6108.92.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6108.92aus Chemiefasern
- 6108.92.00Unterkleider, aus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6108.92.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine den Hausmänteln bzw. Morgenmänteln ähnliche Ware, die aus rosafarbenen, durchscheinenden, satinartigen Gewirken, augenscheinlich aus synthetischen Chemiefasern zusammengenäht (damit konfektioniert) ist. Der Mantel reicht über die Hüfte bis zum Oberschenkel (Rückenlänge: ca. 76 cm) und weist eine durchgehende Öffnung an der Vorderseite ohne Verschluss (unisex, somit Frauenkleidung) sowie kurze Ärmeln auf. Die Ärmelenden sind mit einem Streifen aus Raschelspitze aus Gewirken verziert. Im Rücken ist die Ware mit zwei Gürtelschlaufen versehen und im Nackenbereich sowie an den Rändern der Öffnung mit einem ca. 4,5 cm breiten Gewebeband eingefasst. Der untere Rand ist gesäumt. Auch der beigefügte Bindegürtel besteht aus einem ca. 4 cm breiten Gewebeband. Die Ware wird aufgrund des Schnitts und des Materials üblicherweise im häuslichen Bereich über der Unterwäsche oder der Nachtwäsche getragen und kennzeichnet sich somit als Hausmantel. Im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke als charakterverleihend anzusehen. Es handelt sich nicht um ein erkennbares Zubehör für eine Puppe im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 95, das ausschließlich oder hauptsächlich nur für diese Puppe bestimmt ist, weil der Hausmantel aufgrund seiner Größe auch von Menschen getragen werden kann. Die Ware bildet mit einer Sexpuppe (Position 1), einer Perücke (Position 2), einem Handtuch (Position 3), eine Unterhose (Position 5), einem Paar Handschuhe (Position 6), einem Kamm (Position 7), einer sog. Intimdusche (Ballonflasche, Position 8), einem Gleichrichter (Position 9), einer Fernbedienung (Position 10) und einem Thermostat (Position 11) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich sind derartige Erzeugnisse als "Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern" einzureihen.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine den Hausmänteln bzw. Morgenmänteln ähnliche Ware, die aus rosafarbenen, durchscheinenden, satinartigen Gewirken, augenscheinlich aus synthetischen Chemiefasern zusammengenäht (damit konfektioniert) ist. Der Mantel reicht über die Hüfte bis zum Oberschenkel (Rückenlänge: ca. 76 cm) und weist eine durchgehende Öffnung an der Vorderseite ohne Verschluss (unisex, somit Frauenkleidung) sowie kurze Ärmeln auf. Die Ärmelenden sind mit einem Streifen aus Raschelspitze aus Gewirken verziert. Im Rücken ist die Ware mit zwei Gürtelschlaufen versehen und im Nackenbereich sowie an den Rändern der Öffnung mit einem ca. 4,5 cm breiten Gewebeband eingefasst. Der untere Rand ist gesäumt. Auch der beigefügte Bindegürtel besteht aus einem ca. 4 cm breiten Gewebeband. Die Ware wird aufgrund des Schnitts und des Materials üblicherweise im häuslichen Bereich über der Unterwäsche oder der Nachtwäsche getragen und kennzeichnet sich somit als Hausmantel. Im Hinblick auf den Umfang sind die Gewirke als charakterverleihend anzusehen. Es handelt sich nicht um ein erkennbares Zubehör für eine Puppe im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 95, das ausschließlich oder hauptsächlich nur für diese Puppe bestimmt ist, weil der Hausmantel aufgrund seiner Größe auch von Menschen getragen werden kann. Die Ware bildet mit einer Sexpuppe (DEBTI-11562/24-1), einer Perücke (DEBTI-11562/24-2), einem Handtuch (DEBTI-11562/24-3), eine Unterhose (DEBTI-11562/24-5), einem Paar Handschuhe (DEBTI-11562/24-6), einem Kamm (DEBTI-11562/24-7) und einer sog. Intimdusche (Ballonflasche, DEBTI-11562/24-8) ein Set, das gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht ist. Es handelt sich bei dem Set nicht um eine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da die Waren nicht zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind. Daher sind alle Bestandteile des Sets getrennt einzureihen. Zolltarifrechtlich sind derartige Erzeugnisse als "Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, aus Chemiefasern" einzureihen.
Vêtement, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, se présentant sous la forme d’un peignoir de bain muni d’une ceinture à nouer et de deux poches sur le devant, confectionné en étoffe de bonneterie de fibres synthétiques (83% polyester et 17% polyamide).
Bademantelähnliche Ware, sog. Schulterbadetuch, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einer bedruckten Pappbanderole verpackt, - aus ca. 1,7 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - flachliegend annähernd rechteckig, laut Antrag mit den Abmessungen (B x H): 170 cm x 90 cm, - in der Art eines Wickelkleidungsstücks, dessen Vorderteile, je nach Tragart, sowohl von rechts auf links als auch von links auf rechts überlappen; damit ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den Rändern mit schmalen Streifen aus gerauten Gewirken eingefasst, die an der rechten und linken oberen Ecke fortgeführt werden und sog. Schulterschlaufen bilden, - wird augenscheinlich in der Sauna in Brusthöhe um den Körper getragen und üblicherweise ohne ein weiteres Kleidungsstück getragen; hat aufgrund des Verwendungszwecks (Schutz des Körpers vor Kälte und Blicken) die Funktion einer den Bademänteln ähnlichen Ware. "Den Bademänteln ähnliche Ware (Schulterbadetuch), aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Robe de chambre pour enfant en bonneterie velours, de fibres synthétiques (100% polyester), comportant une capuche dotée d’un motif représentant un chat licorne, une doublure, un bouton-pression sous l’encolure. Le devant se prolonge par 2 pans remplaçant les manches et dont les extrémités sont dotées d’une moufle.
VETEMENT POUR FEMME, GENRE CARACO, DESCENDANT AUX HANCHES, CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE LEGERE ET TRANSPARENTE DE FIBRES SYNTHETIQUES (92 % POLYAMIDE, 8 % ELASTHANNE) COMPORTANT DE FINES BRETELLES REGLABLES, UNE ENCOLURE EN «V» DOTEE D’UN PETIT VOLANT SUR SON POURTOUR ET D’UN PETIT NOEUD DECORATIF.
SOUS-VETEMENT POUR FEMME, DU GENRE "BODY", EN BONNETERIE IMITATION DENTELLE DE FIBRES SYNTHETIQUES (90% POLYAMIDE, 10% ELASTHANE), PRES DU CORPS, DESTINE A COUVRIR LE HAUT DU CORPS JUSQU'A L'ENTREJAMBE. L'ARTICLE COMPORTE UNE ENCOLURE EN «V» DOTE D’UN NOEUD EN SON CENTRE, DES BRETELLES REGLABLES ET UN BAS ECHANCRE EN FORME DE STRING.FERMETURE PAR BOUTONS PRESSIONS.
Body pour femmes, 98% polyamide, de couleur noire, en bonneterie dentelle, transparent. Fermeture par pression au niveau de l'entre-jambes.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.92.00?
Die Zolltarifnummer 6108.92.00 umfasst Unterkleider, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.92.00?
Der Drittlandszollsatz für 6108.92.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6108.92.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610892. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.92.00?
6108.92.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6108.92.00 im Zolltarif eingeordnet?
6108.92.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610892 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.92.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.92.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI11584/24-4. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.92.00?
KN-Code 6108.92.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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