Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0: Unterkleider, andere, aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0 steht für Unterkleider, andere, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6108.92.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6108.92.00.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6108Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen
- 6108.92aus Chemiefasern
- 6108.92.00.00.0Unterkleider, andere, aus Chemiefasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Einteilige Unterwäsche, sog. Body, Art. 359924, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - etwa oberhalb der Taille aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) und unterhalb der Taille aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag jeweils 100 % synthetischen Chemiefasern; im Bereich der Büste zusätzlich gefüttert, - den Rumpf bedeckend und unmittelbar auf der Haut zu tragen, - mit ca. 1,2 cm breiten, elastischen, längenverstellbaren Trägern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit ausgearbeiteten, gepolsterten Büstenteilen; aufgrund des Schnitts erkennbar Frauenkleidung, - im unteren Teil in der Art eines Slips gearbeitet; mit einem Schrittfutter und einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Frauen, andere als in den Unterpositionen (HS) 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Chemiefasern"
Einteilige Unterwäsche, sog. Body, Art. 364791, Größe 48/50, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel aufgehängt, - aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Gewirken und bis zu ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken (sog. Raschelspitze) aus laut Antrag jeweils 100 % synthetischen Chemiefasern; im Bereich der Büste zusätzlich gefüttert, - den Rumpf bedeckend und unmittelbar auf der Haut zu tragen, - mit ca. 0,9 cm breiten, elastischen, längenverstellbaren Trägern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit ausgearbeiteten, gepolsterten Büstenteilen; aufgrund des Schnitts erkennbar Frauenkleidung, - im unteren Teil in der Art eines Slips gearbeitet; mit einem Schrittfutter und einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht dazu bestimmt, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Unterwäsche (Body), aus Gewirken, für Frauen, andere als in den Unterpositionen (HS) 6108 11 bis 6108 39 genannte, aus Chemiefasern"
Bademantel, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,3 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 131 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus den oben genannten Plüschgewirken, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angenähten, ca. 8 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Bademantel, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 131 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus den oben genannten Plüschgewirken, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Bademantel, Größe XXXL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,2 mm dicken, verschiedenen, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 107 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus einem der oben genannten Plüschgewirke, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Bademantel, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 135 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus den oben genannten Plüschgewirken, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Bademantel, Größe XXL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,9 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 94 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus den oben genannten Plüschgewirken, - mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Bademantel, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,6 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - bis über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 138 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus den oben genannten Plüschgewirken, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Bademantel, aus Gewirken, für Frauen, aus Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Zu den Nachthemden dieser Position gehören Kleidungsstücke, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden. Sie weisen gewöhnlich folgende Merkmale auf: - mit oder ohne Ärmel oder zumindest mit Trägern über den Schultern, - mit einer solchen Länge, dass das Kleidungsstück mindestens über den Schritt reicht, - im Allgemeinen von weitem Schnitt und von bequemer Tragweise, - mit oder ohne Öffnung am Halsausschnitt, - auch mit Motivaufdrucken oder Schriftaufdrucken, die auf eine Verwendung als Nachtkleidung hinweisen, - ohne große oder sperrige Knöpfe oder übermäßige Besätze und Verzierungen. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören zwei verschiedene Arten von Bekleidung, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen, und zwar Unterkleider, Unterröcke, Slips und Unterhosen und ähnliche Waren (Unterwäsche) sowie Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel und -jacken (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren. Nicht zu dieser Position gehören Unterhemden (Pos. 6109).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück aus Gewirken oder Gestricken (Oberteil, Unterposition 6114 30 00, siehe Erl. KN Pos. 6114 (EE), Foto 431 A). b) Ein Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis, der gleichen stofflichen Zusammensetzung und der gleichen Farbe wie das obere Kleidungsstück. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 15. Januar 1998 1) C - 80/96 Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Neunte Kammer) vom 19. Oktober 2017 Az.:RS C-556/16 Tenor: Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 927/2012 der Kommission vom 9. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0 umfasst Unterkleider, andere, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6108.92.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6108.92.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6108.92.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 610892. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0?
6108.92.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6108.92.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6108.92.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6108 Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, aus Gewirken oder Gestricken, für Frauen oder Mädchen > 610892 aus Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6108.92.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6108.92.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI31024/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6108.92.00.00.0?
Warennummer 6108.92.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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