Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.11.10: Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.11.10 steht für Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 10,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.11.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.11.10
Drittlandszoll
10,5 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.11aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle
  4. 6110.11.10Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.11.10

HS-Code6110.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.11.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll10,5 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEF/5334/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-05-07

Pullover für Frauen, sog. Ergonomic Apparel - Snowsport women, Pullover, Art. 36404, Größe S - aus 2,3 mm bis 4,3 mm dicken, einfarbigen (grau und lila), unterschiedlich strukturierten Gewirken aus laut Antrag 58 % Wolle, 30 % Polypropylen und 12 % Polyacryl (beides synthetische Chemiefasern), im Bereich des Vorderteils und der Ärmel mit einer losen Membrane aus Kunststoff auf Gewirke kaschiert gefüttert, die nicht mit dem Oberstoff fest verbunden ist (keine Meterware der Position 5903 und damit kein Kleidungsstück der Position 6210), - mit einem Stückgewicht von 688 gr., - über die Taille reichend (Rückenlänge: 67 cm), - mit einem pullovertypischen, hohen Kragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden, bis zur Brustmitte reichenden Öffnung, mit einem bis in die Kragenspitzen reichenden Reißverschluss, am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - an den Ärmelenden und am unteren Rand abgepasst gewirkt.

IE08NT-14-131-03Erteilt von IEGültig bis 2014-02-06

A KNITTED GARMENT (JUMPER) OF 90% WOOL & 10% SILK. INTENDED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY, REACHING DOWN TO THE HIPS. WITH LONG SLEEVES AND A HIGH CLOSE FITTING RIBBED NECKLINE (POLO NECK). WITH RIBBING AT THE SLEEVE ENDS AND AT THE BASE OF THE GARMENT. WEIGHING 600G OR MORE. THE GARMENT IS UNISEX.

IE08NT-14-131-02Erteilt von IEGültig bis 2014-02-06

A KNITTED GARMENT (JUMPER) OF 90% WOOL & 10% SILK. INTENDED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY. REACHING DOWN TO THE HIPS, WITH LONG SLEEVES AND A HIGH CLOSE FITTING RIBBED NECKLINE (POLO NECK). WEIGHING 600G OR MORE. THE GARMENT HAS A FRONT BREAST POCKET. THE GARMENT IS UNISEX.

IE08NT-14-131-01Erteilt von IEGültig bis 2014-02-06

A KNITTED GARMENT (JUMPER) OF 100% WOOL. INTENDED TO COVER THE UPPER PART OF THE BODY, REACHING DOWN TO THE HIPS. WITH LONG SLEEVES AND A ROUNDED NECKLINE. WITH RIBBING AT THE NECKLINE, SLEEVE ENDS AND AT THE BASE OF THE GARMENT. WEIGHING 600G OR MORE. THE GARMENT IS UNISEX.

FR-E4-2006-002639Erteilt von FRGültig bis 2012-07-09

VETEMENT, GENRE PULL OVER LONG, EN ETOFFE DE BONNETERIE DE LAINE CONTENANT PLUS DE 50% EN POIDS DE LAINE ET PESANT 640 GRAMMES (80% LAINE - 20% POLYESTER), DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU'A LA MI-CUISSE, AVEC UN COL MONTANT EN BORD-COTES, AVEC DES MANCHES LONGUES MUNIES A LEURS EXTREMITES D’UN LONG BORD-COTES FORMANT REVERS, AVEC UNE FENTE DE CHAQUE COTE SE FERMANT EN PARTIE A L’AIDE D’UNE FERMETURE A GLISSIERE, AVEC UN BORD-COTE LA BASE, AVEC UN LOGO PUBLICITAIRE BRODE AU NIVEAU DE L’EPAULE GAUCHE. TAILLE : 5 POIDS : 640GR LONGUEUR BASE DU COL JUSQU'A LA BASE : 88 CM

FR-E4-2005-004838Erteilt von FRGültig bis 2011-12-08

VETEMENT, GENRE PULL OVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE DE LAINE CONTENANT 50% EN POIDS DE LAINE ET PESANT 720 GRAMMES (50% LAINE - 50% ACRYLIQUE), DESTINE A COUVRIR LA PARTIE SUPERIEURE DU CORPS, DESCENDANT JUSQU’AUX HANCHES, AVEC UNE ENCOLURE ARRONDIE POURVUE SUR SON POURTOUR D’UN BORD-COTES, AVEC DES MANCHES LONGUES MUNIES A LEURS EXTREMITES D’UN POIGNET EN BORD-COTES, AVEC UNE POCHE EN TISSU MUNIE D’UN RABAT SE FERMANT PAR VELCRO SUR LA MANCHE GAUCHE, AVEC DES COUDIERES EN TISSU SUR CHAQUE MANCHE, AVEC UN EMPIECEMENT EN TISSU SUR CHAQUE EPAULE, AVEC UN BORD-COTE A LA BASE, AVEC UN CARRE EN VELCRO AU NIVEAU DE LA POITRINE, AVEC UNE BANDE ROUGE SUR LE POURTOUR DU VETEMENT. TAILLE : 2 POIDS : 720 GR

FR-E4-2004-000824Erteilt von FRGültig bis 2004-04-01

PULL EN ETOFFE DE BONNETERIE - 50% LAINE 50% ACRYLIQUE - AVEC COL MONTANT, DEUX POCHES OUVERTES AU BAS DES MANCHES, BANDES DE TRICOTS TORSADES RAJOUTEES SUR LE DEVANT DU VETEMENT. POIDS DU VETEMENT: 660 GRS.

FR-E4-2004-000825Erteilt von FRGültig bis 2004-04-01

GILET EN ETOFFE DE BONNETERIE - 50% LAINE 50% ACRYLIQUE - AVEC FERMETURE GAUCHE SUR DROITE PAR HUIT BOUTONS, COL CHEMINE. PRESENCE DE BANDES DE TRICOTS TORSADES SUR LES MANCHES ET LE COL. PRESENCE D'UNE ETIQUETTE BRODEE EN HAUT DU VETEMENT. POIDS DU VETEMENT: 620 GRS

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.11.10?

Die Zolltarifnummer 6110.11.10 umfasst Pullover mit einem Anteil an Wolle von 50 GHT oder mehr und mit einem Stückgewicht von 600 g oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.11.10?

Der Drittlandszollsatz für 6110.11.10 beträgt 10,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.11.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611011. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.11.10?

6110.11.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.11.10 im Zolltarif eingeordnet?

6110.11.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611011 aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.11.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.11.10 erfasst, zum Beispiel DEF/5334/09-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.11.10?

KN-Code 6110.11.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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