Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.11: Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.11 steht für Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6110.11 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.11
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.11Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.11

HS-Code6110.116 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE580/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-24

Pullover, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken (nicht leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Wolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit gerippter Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, damit keine Hemdbluse, - mit langen Ärmeln, mit gerippt gewirkten, verengenden Ärmelenden, - am unteren, abgepasst gewirkten Rand ohne Verengung, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Pullover, aus Gewirken, aus Wolle"

FR-PRO-2011-002883Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 80% DE LAMBSWOOL (LAINE) ET 20% DE POLYAMIDE. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

FR-PRO-2011-002852Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% LAINE DE MERINOS. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

FR-PRO-2011-002847Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 90% DE MERINOS (LAINE) ET 10% DE CACHEMIRE. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

FR-PRO-2011-002864Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 87% DE LAINE ET 13% DE POLYAMIDE. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

FR-PRO-2011-002865Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 38% DE LAINE, 22% DE COTON, 28% D'ACRYLIQUE, 7% DE NYLON ET 5% D'AUTRES FIBRES (MELANGE DE LAINE MAJORITAIRE, DE COTON ET DE FIBRES ARTIFICIELLES). LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

FR-PRO-2011-002868Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 60% DE LAINE, 20% D'ACRYLIQUE ET 20% D'ALPAGA. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

FR-PRO-2011-002869Erteilt von FRGültig bis 2017-05-31

ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 55% DE LAINE, 20% D'ANGORA, 15% DE NYLON ET 10% DE POILS DE YACK. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.11?

Die Zolltarifnummer 6110.11 umfasst Pullover, aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.11?

Für 6110.11 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.11?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611011. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.11?

6110.11 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.11 im Zolltarif eingeordnet?

6110.11 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.11?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.11 erfasst, zum Beispiel DE580/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.11?

HS-Unterposition 6110.11 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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