Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0: Pullover, andere, für Männer oder Knaben
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0 steht für Pullover, andere, für Männer oder Knaben. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6110.11.30.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6110.11.30.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
- 6110.11aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle
- 6110.11.30für Männer oder Knaben
- 6110.11.30.00.0Pullover, andere, für Männer oder Knaben
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Strickjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Frauenjacke Sun Valley Hoodie W02012, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 56 cm), - mit einer angesetzten Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit angesetzten, etwa 4 cm breiten, gerippt gewirkten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen, teilweise unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6106), - am unteren Rand abgerundet gearbeitet und durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ohne Formfestigkeit, somit keine Jacke der Position 6103. "Strickjackenähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Wolle, für Männer"
Strickjackenähnliches Kleidungsstück, sog. Damenstrickjacke Thalee Cardigan W02022, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 1,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Merinowolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge in getragenem Zustand: 57 cm), hinten in der Mitte kürzer und seitlich länger gearbeitet, - mit einem halsfernen, V-förmigen Ausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, in Taillenhöhe mit einem Knebelverschluss von links über rechts (Männerkleidung), - mit kurzen Ärmeln, - weist keine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke der Position 6103, - an allen Rändern abgepasst gewirkt. "Strickjackenähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Wolle, für Männer"
Strickjackenähnliches Kleidungsstück sog. Damenpullover Pipers Bay Cardigan, Artikel Nr. W1179, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus bis zu 0,9 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle, - ungefüttert - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 72 cm), - mit einem ca. 10 cm breiten Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem lediglich im Kragenbereich angebrachten Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung); aufgrund der Ausstattung (nur ein Knopf am Kragenrand) und des Gesamteindrucks kein Hemd der Position 6105, - mit langen Ärmeln; mit abgepasst gewirkten und gerippten Abschlüssen an den Ärmelenden, - mit einem abgepasst gewirkten und gerippten Abschluss am unteren Rand, - ohne Formfestigkeit, somit keine Jacke der Position 6103, "Strickjackenähnliches Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Wolle, für Männer"
Zweiteilige Warenzusammenstellung, bestehend aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück für Männer und einem Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel), sog. Damen-Strickjacke Wrap Cardigan, Größe S, Foto siehe Anlage, - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - strickjackenähnliche Kleidung für Männer (nach Wert und Umfang charakterbestimmend): -- aus bis zu 1,9 mm dicken, einfarbigen, unterschiedlich strukturierten Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle; ungefüttert, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: 74 cm), -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem lediglich im Brustbereich angebrachten, zweireihigen Knopfverschluss von links über rechts (Männerkleidung); aufgrund der Ausstattung (Knopfverschluss nur im Brustbereich) und nach dem Gesamteindruck kein Hemd der Position 6105, -- mit langen Ärmeln; mit abgepasst gewirkten, gerippten Abschlüssen an den Ärmelenden, -- mit einem abgepasst gewirkten, teilweise gerippten Abschluss am unteren Rand, -- ohne Formfestigkeit, somit keine Jacke der Position 6103, - Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel): -- aus vier schmalen, miteinander verflochtenen Streifen aus lt. Antrag Leder, -- ca. 160 cm lang, -- an beiden Enden verknotet. "Warenzusammenstellung aus einem strickjackenähnlichen Kleidungsstück, aus Gewirken, aus Wolle, für Männer (charakterbestimmend) und einem Bekleidungszubehör aus Leder (Gürtel)"
Pulloverähnliches Kleidungsstück für Männer, sog. Long Sleeve-Z, Größe M, siehe beigefügtes Foto, - aus 1,1 mm dicken, einfarbigen (hellgrau und dunkelgrau) Gewirken aus lt. Antrag 100% Merinowolle, - mit einem Stückgewicht von 202 g. - über die Taille reichend (Rückenlänge: 68 cm), - mit einem pullovertypischen, hohen Kragen (u.a. deshalb keine Hemdbluse der Position 6106 und auch kein Kleidungsstück der Position 6109), - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem von der Brustmitte bis in die Kragen- spitzen reichenden Reißverschluss; am Kragenrand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts (Männerkleidung), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0?
Die Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0 umfasst Pullover, andere, für Männer oder Knaben. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.11.30.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6110.11.30.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6110.11.30.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611011. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0?
6110.11.30.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6110.11.30.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6110.11.30.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611011 aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle > 61101130 für Männer oder Knaben. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.11.30.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.11.30.00.0 erfasst, zum Beispiel DE17718/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.11.30.00.0?
Warennummer 6110.11.30.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.