Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.11.90: Pullover, für Frauen oder Mädchen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.11.90 steht für Pullover, für Frauen oder Mädchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.11.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6110.11.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.11aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle
  4. 6110.11.90Pullover, für Frauen oder Mädchen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.11.90

HS-Code6110.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.11.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DKBTI24-0214792Erteilt von DKGültig bis 2027-05-14

Varen er en strikket sweater med korte ærmer og rund halsudskæring. Varen er lavet i glatstrik og har ribkant langs den nederste kant, i halsudskæringen og ved manchetterne. Varen er en beklædningsgenstand, som dækker overkroppen. Varen kan trækkes over hovedet og har ingen form for lukning eller åbning. Det er oplyst, at varen er strikket af garn bestående af uld, alpaka og polyamid. Varen foreligger i one size til voksne, og kan forekomme i forskellige farver. Varen vejer ca. 190 g.

DKBTI23-0286369Erteilt von DKGültig bis 2026-06-25

Varen er en strikket sweater med rund halsudskæring og lange ærmer. Varen er lavet i glatstrik med ribkant langs den nederste kant, i halsudskæring og ved manchetterne Varen er beregnet til at bæres på overkroppen. Efter det oplyste er varen lavet af alpaka, uld og polyamid. Det er oplyst at varen kan fås i forskellige ensfarvede og stribede varianter.

DEBTI24275/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-08-14

Pullover, sog. Damenshirt, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,5 mm dicken, beidseitig gerauten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 70 % Schurwolle und 30 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - mit einem Stückgewicht von laut Antrag 281 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 68 cm), - mit einem kurzen U-Boot-Stehkragen (u. a. deshalb kein T-Shirt der Position 6109), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln (sog. überschnittene Schultern), - vorn mit einer aufgenähten Verzierung versehen, - an den Ärmelenden und am unteren Rand lediglich geschnitten, mit ca. 19 cm hoch reichenden Seitenschlitzen. "Pullover, aus Gewirken, aus Wolle, mit einem Stückgewicht von weniger als 600 g, für Frauen"

DEBTI11284/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-19

Pullover, in Größe 4 (entspicht Größe L), Foto siehe Anlage, - mit einer Vorderseite und dem geringeren Teil der Ärmel aus ca. 1,6 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken aus laut Antrag pflanzlichen Spinnfasern; mit einer Rückseite und dem größeren Teil der Ärmel aus 2,7 mm dicken, einfarbigen, teilweise strukturiert gewirkten Gewirken aus laut Antrag vorherrschend Wolle und feinen Tierhaaren, - mit einem Stückgewicht von ca. 525 g, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), vorne bis zu 4 cm kürzer gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt mit einer gerippt gewirkten Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit teilweise doppelt gearbeiteten bzw. gerippt gewirkten Bündchen verengt, - am unteren Rand mit einem teilweise doppelt gearbeiteten bzw. gerippt gewirkten, verengenden Bund, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke aus pflanzlichen Spinnstoffen und die Gewirke aus Wolle als annähernd gleichbedeutend anzusehen, im Hinblick auf den Umfang bilden jedoch die Gewirke aus Wolle und feinen Tierhaaren das für die Spinnstoffermittlung maßgebende Flächenerzeugnis. "Pullover, aus Gewirken, aus Wolle, anderer als in der Unterposition 6110 1110 genannte, für Frauen"

FRBTIFR-BTI-2022-01444Erteilt von FRGültig bis 2025-05-10

Vêtement pour femme, destiné à couvrir la partie supérieure du corps, s’arrêtant au niveau des hanches, de type pullover en tricot, en bonneterie composé majoritairement de laine (laine et mohair : 66%), de nylon (28%) et de spandex (6%). L’article est doté d’un col légèrement montant, de bords-côtes au niveau du col, des poignets et de la base du vêtement, et dispose de broderies situées au niveau du col et aux extrémités des manches. Poids à l’unité : 280 grammes environ.

DE2137/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-25

Strickjacke, sog. Jacke, Art. 208028, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 66 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - seitlich mit einer eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - am unteren Rand abgepasst gewirkt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Wolle, für Frauen"

DE2134/16-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-25

Strickjacke, sog. Jacke, Art. 209035, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einer Kapuze, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem bis an den Kapuzenrand reichenden Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - seitlich mit einer eingesetzten Tasche mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - jeweils im Brust- und Rückenbereich mit einer Stickerei verziert, - am unteren Rand abgepasst gewirkt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine Formfestigkeit auf, somit keine Jacke, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit keine Ware der Position 6102. "Strickjacke, aus Gewirken, aus Wolle, für Frauen"

BED.T.00.001.135Erteilt von BEGültig bis 2020-03-19

Een kledingstuk bestemd om het bovenlichaam te bedekken, zijnde een damesjasje (jacket) met volgende kenmerken: - vervaardigd van minstens 50% merinowol (volgens opgave); - machinaal gebreid; - met lange mouwen; - verkrijgbaar in verschillende uitvoeringen: • Jasje dat geheel open is aan de voorzijde en langer aan de achterzijde, met een kleine rechtopstaande kraag en een geribde structuur; verkrijgbaar in 2 kleuren; • Jasje dat geheel open is aan de voorzijde en dat met een ritssluiting kan worden gesloten, met een rechtopstaande kraag in een geribde structuur; verkrijgbaar in 4 kleuren; • Jasje dat geheel open is aan de voorzijde en dat met een ritssluiting kan worden gesloten, met een rechtopstaande kraag en paspelzakken; verkrijgbaar in 2 kleuren; • Jasje dat geheel open is aan de voorzijde en dat met een ritssluiting kan worden gesloten, met een rechtopstaande kraag; verkrijgbaar in 3 kleuren; • Jasje dat geheel open is aan de voorzijde en dat met een pin kan worden gesloten, met een kleine rechtopstaande kraag; verkrijgbaar in 2 kleuren;

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.11.90?

Die Zolltarifnummer 6110.11.90 umfasst Pullover, für Frauen oder Mädchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.11.90?

Der Drittlandszollsatz für 6110.11.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.11.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611011. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.11.90?

6110.11.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.11.90 im Zolltarif eingeordnet?

6110.11.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611011 aus Wolle oder feinen Tierhaaren, aus Wolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.11.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.11.90 erfasst, zum Beispiel DKBTI24-0214792. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.11.90?

KN-Code 6110.11.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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