Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0: Unterziehpullis

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0 steht für Unterziehpullis. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.20.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6110.20.10.00.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
7

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.20aus Baumwolle
  4. 6110.20.10Unterziehpullis
  5. 6110.20.10.00.0Unterziehpullis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0

HS-Code6110.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6110.20.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6110.20.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI43482/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-18

Unterziehpulli, sog. Modisches Unterhemd, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 61 % Baumwolle, 33 % Polyes- ter und 6 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zen- timenter in jeder Richtung (feinmaschig), - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 46 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 80 cm), - mit einem aufgestickten Firmenlogo verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Position 6109. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI17861/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-30

Unterziehpulli, sog. pulloverähnliches Kleidungsstück, Größe M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken (leichten), einfarbigen, gerippt gewirkten Gewirken aus laut Antrag 58 % Baum- wolle, 39 % Polyester und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 44 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 80 cm), - im Bereich der Schultern und Ärmel mit ca. 5 cm breiten Einsätzen aus einfarbigen, glatten Gewirken, - vorn mit einem aufgestickten Firmenlogo verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 2099. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI44223/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-12-06

Unterziehpulli, sog. Shirt mit Stehkragen, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), bedruckten Gewirken aus laut Antrag 93 % Baumwolle und 7 % Elasthan (synthetische Chemiefasern); mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimenter in jeder Richtung (feinmaschig), - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 46 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ärmellos, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 80 cm), - an den Seiten mit aufgenähten Zuschnitten aus buntgewebten Geweben verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 2099. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI32791/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-10-11

Unterziehpulli, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,9 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimenter in jeder Richtung (feinmaschig), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 56 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 72 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Pulloverähnliches Kleidungsstück (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI4362/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-03-14

Unterziehpulli, sog. Pullver Umbro Classico High Neck UMJM0271, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimenter in jeder Richtung (feinmaschig), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 72 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln mit verengenden Bündchen, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 100 cm), - auf der Vorderseite mit Aufdrucken verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 2099. "Pulloverähnliches Kleidungsstück (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI53356/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-03

Unterziehpulli, sog. High Neck Tee Women, Art. UZ2WW1820, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimenter in jeder Richtung (feinmaschig), - bis über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 47 cm), - mit einem enganliegenden, hohen Kragen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: ca. 88 cm), - im Bereich der Schultern und Ärmel mit aufgenähten Zuschnitten aus buntgewebten Geweben, - am unteren Rand und an den Armausschnitten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Unterziehpulli, somit keine Ware der Unterposition 6110 2099. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

DE7807/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-06-11

Unterziehpulli, sog. Rollkragen-Shirt, Artikel 127216, Größe 92, Foto siehe Anlage, - gemeinsam mit einem Deko-Anhänger in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht; der Deko- Anhänger ist geringwertig und im Hinblick auf die Verwendung als unbedeutend zu betrachten, er ändert das Wesen der Hauptware nicht und ist deshalb wie diese einzureihen, - aus etwa 0,8 mm dicken (leichten), einfarbigen Gewirken aus laut Etikett 100% Baumwolle; mit mehr als zwölf Maschen je linearen Zentimeter in jeder Richtung (feinmaschig), - annähernd bis zum Schritt reichend (Rückenlänge: etwa 38 cm), - mit einem Rollkragen, somit kein T-Shirt der Position 6109, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen, enganliegenden Ärmeln, - enganliegend gearbeitet (Brustumfang: etwa 55 cm), - am unteren, geraden Rand gesäumt, - stellt sich aufgrund der Größe 92 nicht als Kleidung für Kleinkinder der Position 6111 dar. "Pullover (Unterziehpulli), aus Gewirken, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 2010: Als Unterziehpullis gelten leichte, feinmaschige, enganliegende, den Oberkörper bedeckende Kleidungsstücke, auch mehrfarbig, mit oder ohne Ärmel sowie mit Rollkragen oder Stehkragen ohne Öffnung. Unter „feinmaschig“ wird eine feine Maschenware verstanden, die sowohl in einer Maschenreihe (horizontal) als auch in einem Maschenstäbchen (vertikal) mindestens 12 Maschen je cm aufweist, gezählt auf einer Seite des Musters von 10 x 10 cm. Der Unterziehpulli ist meist eine einfache Maschenware (Rechts/Links-Maschenware) oder eine Rechts/Rechts-Maschenware oder eine Interlock-Maschenware (Rechts/Rechts gekreuzt). Die Rechts/Links-Maschenware ist die einfachste Form einer Strick- bzw. Kulierwirkware (Abb. 1); die eine Seite zeigt V-förmige rechte Maschen (Abb. 2), die andere Seite bogenförmige linke Maschen (Abb. 3). a) b) Abb. 2 Abb. 3 Abb. …

Pos. 6110

Zu Unterposition 6110 20: 1. Ärmelloses Kleidungsstück mit rundem Halsausschnitt, dazu bestimmt, den Oberkörper zu bedecken, knapp an die Taille reichend. Dieses pulloverähnliche Kleidungsstück besteht ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle). Es hat am Halsausschnitt, an den Armausschnitten und am unteren Rand angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) von gleicher Farbe, aber von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil eine kurze Hose (Shorts) von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis, aber ohne Wirkbündchen ist. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6104 62/1. 2. …

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0 umfasst Unterziehpullis. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.20.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6110.20.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.20.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0?

6110.20.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.20.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6110.20.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611020 aus Baumwolle > 61102010 Unterziehpullis. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.20.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.20.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI43482/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.20.10.00.0?

Warennummer 6110.20.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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