Zolltarifnummer 6110.20: Pullover, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6110.20 steht für Pullover, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6110.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6110.20
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.20
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Pullover, sog. Gewirktes Tennis Shirt, Größe XS, Foto siehe Anlage, - aus bis zu 2,9 mm dicken, einfarbigen, musterbildend (Lochmuster) gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; u. a. aufgrund der Dicke von mehr als 1 mm kein T-Shirt oder modisches Unterhemd, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 49 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung, mit einem Knopfverschluss von rechts über links, - mit kurzen Ärmeln, mit gerippt gewirkten, verengenden Ärmelenden, - am unteren Rand mit einem ca. 4 cm breiten, abgepasst gewirkten, verengenden Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Baumwolle"
ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 87% DE COTON ET 13% DE POLYAMIDE. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.
ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% COTON. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.
ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 90% DE COTON ET 10% D'ANGORA. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.
ARTICLE NON FINI PRESENTANT LES CARACTERISTIQUES ESSENTIELLES D'UN PULLOVER, EN ETOFFE DE BONNETERIE COMPOSEE DE 80% DE COTON ET 20% DE LIN. LES DIFFERENTS PANS COMPOSANT L'ARTICLE SONT PARTIELLEMENT COUSUS ENSEMBLE.
Strickjackenähnliche Kleidung, sog. Bolero, Art. G 8040, Größe S/140, siehe Foto - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - bis fast zur Taille reichend (Rückenlänge: 31 cm), u. a. deshalb keine Ware der Position 6106, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, die Enden der beiden Vorderteile sind spitz zulaufend und so gearbeitet, dass sie am unteren Rand verknotet werden können, - ohne Überlappung, ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis schließen lassen (unisex), - mit langen Ärmeln, - an den Rändern gesäumt.
Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Damentop, ärmellos, Größe S, siehe Foto, - aus 1,1 mm dicken Gewirken aus lt. Antrag 75 % Baumwolle, 22 % Polyamid und 3 % Polyurethan (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern); kennzeichnet sich aufgrund der Gewirkedicke nicht als leichtes Kleidungsstück (somit kein modisches Unterhemd der Position 6109 und u. a. auch keine Bluse der Position 6106), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 61 cm), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit Schulterträgern, in der Art eines Ringershirts gearbeitet, am oberen Rand mit einer volantartigen Randeinfassung, - mit Brustabnähern, damit erkennbar Frauenkleidung, - am unteren, geraden Rand durch Umschlagen und Festnähen.
Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Damenshirt, 1/4-Arm, Größe S, siehe Foto, - aus 1,1 mm dicken Gewirken aus lt. Antrag 75 % Baumwolle, 22 % Polyamid und 3 % Polyurethan (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern); kennzeichnet sich aufgrund der Gewirkedicke nicht als leichtes Kleidungsstück (somit kein modisches Unterhemd der Position 6109 und u. a. auch keine Bluse der Position 6106), - im Schulterbereich dünn gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - mit einem runden, leicht halsfernen Ausschnitt, - links im Bereich des Halsausschnitts mit zwei eingenähten Falten, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Männer oder Frauen) schließen lassen (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - an den Ärmelenden und am unteren, geraden Rand durch Umschlagen und Festnähen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 6110 2010: Als Unterziehpullis gelten leichte, feinmaschige, enganliegende, den Oberkörper bedeckende Kleidungsstücke, auch mehrfarbig, mit oder ohne Ärmel sowie mit Rollkragen oder Stehkragen ohne Öffnung. Unter „feinmaschig“ wird eine feine Maschenware verstanden, die sowohl in einer Maschenreihe (horizontal) als auch in einem Maschenstäbchen (vertikal) mindestens 12 Maschen je cm aufweist, gezählt auf einer Seite des Musters von 10 x 10 cm. Der Unterziehpulli ist meist eine einfache Maschenware (Rechts/Links-Maschenware) oder eine Rechts/Rechts-Maschenware oder eine Interlock-Maschenware (Rechts/Rechts gekreuzt). Die Rechts/Links-Maschenware ist die einfachste Form einer Strick- bzw. Kulierwirkware (Abb. 1); die eine Seite zeigt V-förmige rechte Maschen (Abb. 2), die andere Seite bogenförmige linke Maschen (Abb. 3). a) b) Abb. 2 Abb. 3 Abb. …
Zu Unterposition 6110 20: 1. Ärmelloses Kleidungsstück mit rundem Halsausschnitt, dazu bestimmt, den Oberkörper zu bedecken, knapp an die Taille reichend. Dieses pulloverähnliche Kleidungsstück besteht ganz aus Gewirken oder Gestricken (100 % Baumwolle). Es hat am Halsausschnitt, an den Armausschnitten und am unteren Rand angenähte Wirkbündchen (100 % Baumwolle) von gleicher Farbe, aber von anderer Gewirke-(Gestricke-)Struktur. Dieses Kleidungsstück ist Teil einer Warenzusammenstellung, deren anderer Bestandteil eine kurze Hose (Shorts) von gleicher Farbe und gleichem Flächenerzeugnis, aber ohne Wirkbündchen ist. Anwendung der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 61 und der Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avis 6104 62/1. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.20?
Die Zolltarifnummer 6110.20 umfasst Pullover, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.20?
Der Drittlandszollsatz für 6110.20 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6110.20?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611020. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.20?
6110.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6110.20 im Zolltarif eingeordnet?
6110.20 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.20?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.20 erfasst, zum Beispiel DE581/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.20?
HS-Unterposition 6110.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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