Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0: Pullover, aus Flachs (Leinen) oder Ramie
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0 steht für Pullover, aus Flachs (Leinen) oder Ramie. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6110.90.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6110.90.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
- 6110.90aus anderen Spinnstoffen
- 6110.90.10aus Flachs (Leinen) oder Ramie
- 6110.90.10.00.0Pullover, aus Flachs (Leinen) oder Ramie
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Pullover, Art. S1165001, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus unterschiedlich dicken (von ca. 0,7 mm bis zu 1,3 mm), teilweise musterbildend gewirkten, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Leinen (somit keine Ware der Unterposition 6110 20), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 58 cm); hintern abgerundet, vorn gerade und bis zu ca. 3 cm kürzer gearbeitet, - mit einem runden Halsausschnitt; mit gerippter Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einem verengenden, gerippt gewirkten Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Leinen"
Pullover, sog. Pullover für Damen, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 100 % Ramie, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 60 cm), - mit einem halsfernen, runden Halsausschnitt; mit gerippter Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit kurzen Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Tasche unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem gerippten Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Ramie"
Pullover, sog. Long-Pullover, für Damen, Art. MS 1345A, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Ramie, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 82 cm), vorn bis zu 5 cm länger gearbeitet; an den Seiten bis zu 20 cm kürzer gearbeitet, somit insgesamt nicht schrittbedeckend; kann aufgrund der Länge nicht ohne ein weiteres den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock oder Hose) getragen werden, daher keine Einreihung als Kleid in die Position 6104, - mit einem halsfernen, runden Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - an den Ärmelenden und am unteren Rand abgepasst gewirkt. "Pullover, aus Gewirken, aus Ramie"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0 umfasst Pullover, aus Flachs (Leinen) oder Ramie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.90.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6110.90.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6110.90.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0?
6110.90.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6110.90.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6110.90.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611090 aus anderen Spinnstoffen > 61109010 aus Flachs (Leinen) oder Ramie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.90.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.90.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE26373/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.90.10.00.0?
Warennummer 6110.90.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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