Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0: Pullover aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, für Frauen und Mädchen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0 steht für Pullover aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, für Frauen und Mädchen. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6110.90.90.30.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6110.90.90.30.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6110Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6110.90aus anderen Spinnstoffen
  4. 6110.90.90aus anderen Spinnstoffen
  5. 6110.90.90.30Pullover aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, für Frauen und Mädchen
  6. 6110.90.90.30.0Pullover aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, für Frauen und Mädchen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0

HS-Code6110.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6110.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6110.90.90.3010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6110.90.90.30.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE18489/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-11-01

Pullover, sog. Pullover für Damen, Art. MS-1318, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 55 % Seide und 45 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 61cm), - mit einem V-förmigen Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - an den Ärmelenden und am unteren Rand mit gerippt und abgepasst gewirkten, verengenden Abschlüssen. "Pullover, aus Gewirken, aus Seide, für Frauen"

DE18522/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-30

Pullover, sog. Kurzarm-Pullover für Damen, MS 1317, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 55 % Seide und 45 % Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 55 cm), - mit einem halsnahen, runden Halsausschnitt; mit gerippter Randeinfassung, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit kurzen Ärmeln, an den Ärmelenden mit gerippten Bündchen, - mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem leicht verengenden, gerippten Bund. "Pullover, aus Gewirken, aus Seide, für Frauen"

DEF/550/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-13

Pulloverähnliches Kleidungsstück, sog. Pullover für Frauen oder Mädchen, Art. 688, Größe 38, siehe Foto, - aus 1,2 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus lt. Antrag 55 % Seide und 45 % Kaschmir (feine Tierhaare), - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - mit einem pullovertypischen, hohen Kragen (u.a. somit kein Kleidungsstück der Pos. 6109), - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Männer oder Frauen) hinweisen (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand mit einem gerippten, abgepaßt gewirkten, nicht verengenden Bund.

DEF/549/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-02-13

Pullover, sog. Rollkragenpullover für Frauen oder Mädchen, Art. 689, Größe 38, siehe Foto, - aus 1,3 mm dicken, einfarbigen gerippten Gewirken aus lt. Antrag 55 % Seide und 45 % Kaschmir (feine Tierhaare); aufgrund der Gewirkedicke kein leichtes Kleidungs- stück und somit u.a. kein Unterziehpulli, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 60 cm), - mit einem pullovertypischen Rollkragen (u.a. somit kein Kleidungsstück der Pos. 6109), - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Männer oder Frauen) hinweisen (unisex), - mit langen Ärmeln, - am unteren Rand abgepaßt gewirkt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6110

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Fernschreiben der Kommission der EG vom 27. Februar 1988 Nr.: 42684 (11. Sitzung des Nomenklatur-Ausschusses) Folgende Kleidungsstücke gehören als „Pullover und ähnliche Waren“ zu Pos. 6110: 1. Kleidungsstück aus Gewirken (Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, mit enganliegenden kurzen Ärmeln, mit geripptem Bündchen am runden halsnahen Ausschnitt, mit einer Innenlage aus Gewirken, die am unteren Ende des Kleidungsstückes und an den Ärmelenden festgenäht ist, so dass das Kleidungsstück gewendet getragen werden kann (Abb. 294 1)). 2. Kleidungsstück aus Gewirken (65 % Polyester, 35 % Baumwolle), den Oberkörper bedeckend, bis zur Taille reichend, mit einem angesetzten Bund in der Taille, schmalen Trägern, weiten Armlöchern, vorn und hinten tief ausgeschnitten (Abb. 313 1)). Verordnung (EWG) Nr. 2368/90 der Kommission vom 9. …

Pos. 6110

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland - Pfalz vom 21. Oktober 2004 Az.: 6 K 2735/03 Z Tatbestand: Streitig ist, ob die mit den verbindlichen Zolltarifauskünften … vorgenommenen Einreihungen einer zweiteiligen Warenzusammenstellung (Pullover und Hose) in die Zollnomenklatur zutreffend ist. Die Klägerin beantragte … bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt … (ZPLA) die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für eine von ihr als Schlafanzug, Art. Nr. 13918, Style B, bezeichnete Ware. …Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine zweiteilige Zusammenstellung von Hose und Pullover der Kindergröße 116. Beide Teile bestehen aus einem 0,6 mm dicken Baumwollgewirke. Das Oberteil besteht aus drei verschiedenfarbigen Gewirken, das Rückenteil und ca. …

Pos. 6110

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Leichte Kleidungsstücke liegen vor, wenn die Dicke des Gewirkes oder Gestrickes 1 mm oder weniger beträgt. Strickjackenähnliche Ware (408. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex, 16.10.2006, TAXUD/8622/2006).

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0?

Die Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0 umfasst Pullover aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, für Frauen und Mädchen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6110.90.90.30.0?

Der Drittlandszollsatz für 6110.90.90.30.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6110.90.90.30.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611090. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0?

6110.90.90.30.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6110.90.90.30.0 im Zolltarif eingeordnet?

6110.90.90.30.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6110 Pullover, Strickjacken, Westen und ähnliche Waren, einschließlich Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken > 611090 aus anderen Spinnstoffen > 61109090 aus anderen Spinnstoffen > 6110909030 Pullover aus Seide, Schappeseide oder Bourretteseide, für Frauen und Mädchen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6110.90.90.30.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6110.90.90.30.0 erfasst, zum Beispiel DE18489/12-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6110.90.90.30.0?

Warennummer 6110.90.90.30.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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