Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6111.20.10: Handschuhe

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6111.20.10 steht für Handschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6111.20.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6111.20.10
Drittlandszoll
8,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
  3. 6111.20aus Baumwolle
  4. 6111.20.10Handschuhe

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6111.20.10

HS-Code6111.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6111.20.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,9 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI14624/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-05-17

Babyausstattung, sog. Geschenkbox Baby Perfect Winter Kit, 3-teilig, bestehend aus einer sog. Baby- Mütze (Gr. 39), sog. Baby-Handschuhen (Gr. 3M) und sog. Baby-Socken (Gr. 50/56), Foto siehe Anlage, - stellt sich als Warenzusammenstellung dar, - in einem Geschenkkarton aus Pappe mit Sichtfenster aus bedruckter Kunststofffolie gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfes zusammengestellt, - Bekleidungszubehör für Kleinkinder: -- ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, -- sog. Baby-Handschuhe: --- in Form von Fausthandschuhen ohne ausgearbeiteten Daumen, mit einer Handlänge von ca. 7,5 cm, --- aus einfarbigen, unterschiedlich strukturiert gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, --- gefüttert, --- am Handgelenk elastisch verengt, --- mit einem ca. 74 cm langen Band aus einem Schlauchgewirke, mit dem die beiden Handschuhe miteinander verbunden sind, ausgestattet, -- sog. Baby-Socken: --- aus ca. 2 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 13 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), --- schlauchförmig abgepasst gewirkt (somit konfektioniert), mit ausgearbeiteter Ferse, --- den Knöchel bedeckend, --- mit einem Fußmaß (gemessen von der Spitze bis zum Fersenscheitelpunkt) von ca. 7 cm, --- am oberen Rand umgeschlagen, - sog. Baby-Mütze: -- flachliegend ca. 15 cm breit und bis zu 12 cm hoch, -- durch Zusammennähen von unterschiedlich strukturiert gewirkten Gewirkezuschnitten aus laut Antrag 100 % Baumwolle der Kopfform entsprechend hergestellt, -- gefüttert, -- ohne Schirm, -- mit zwei Schnürbändern zum Binden unter dem Kinn ausgestattet, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang (Menge) verleiht das Bekleidungszubehör gegenüber der Kopfbedeckung der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, im Hinblick auf den Umfang (Gewicht) und die aufwendigere Verarbeitung sind die Handschuhe gegenüber den Socken charakter- verleihend. "Handschuhe aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"

DE27807/16-1Erteilt von DEGültig bis 2020-02-09

Handschuhe, sog. Fäustlinge, Art. 324747, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in Form von Fausthandschuhen, jedoch ohne ausgeformten Daumen, mit einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 9 cm, - im Bereich des Handgelenks mit zwei Bindebändern ausgestattet, - soll laut Antrag u. a. als Kratzschutz zum Eigenschutz des Säuglings oder Kleinkindes bei starkem Juckreiz am Körper dienen; u. a. aufgrund der Verwendung keine Ware der Position 3005, - insbesondere aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) erkennbar Bekleidungszubehör für Kleinkinder. "Bekleidungszubehör aus Gewirken für Kleinkinder, aus Baumwolle, Handschuhe"

FR-PRO-2012-004044Erteilt von FRGültig bis 2018-07-26

GANT POUR BEBES, DU GENRE MOUFLE DE NAISSANCE, CONFECTIONNE EN ETOFFE DE BONNETERIE 100% COTON.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6111

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …

Pos. 6111

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …

Pos. 6111

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …

Pos. 6111

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6111.20.10?

Die Zolltarifnummer 6111.20.10 umfasst Handschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6111.20.10?

Der Drittlandszollsatz für 6111.20.10 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6111.20.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6111.20.10?

6111.20.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6111.20.10 im Zolltarif eingeordnet?

6111.20.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder > 611120 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6111.20.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6111.20.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI14624/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6111.20.10?

KN-Code 6111.20.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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