Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0: Handschuhe
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0 steht für Handschuhe. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6111.20.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6111.20.10.00.0
- Drittlandszoll
- 8,9 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
- 6111.20aus Baumwolle
- 6111.20.10Handschuhe
- 6111.20.10.00.0Handschuhe
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8,9 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handschuh, sog. Handschuh für Kleinkinder, Artikel 4341401, Größe 0, Foto siehe Anlage, - in Form eines Fausthandschuhs ohne ausgearbeiteten Daumen, mit einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 6 cm, - aus einfarbigen Gestricken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - gefüttert, - mit einer ca. 9 cm langen, zur Hälfte umgeschlagenen Stulpe, - aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) und der Größe für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör, aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle, Handschuhe"
Fausthandschuhe, Art. Dis INF MITT G, Working Nr. F1415CA4003K, Fotos siehe Anlage, - in den Größen OSFB (One size fits Baby) und OSFT (One size fits Toddler), - aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne), aus laut Antrag 90 % Baumwolle und 10 % Elasthan (Elastomergarn, synthetische Chemiefasern), - durchgehend mit einem Gewirke gefüttert, - auf der Außenhand des einen Handschuhs mit einem Motiv bedruckt, auf dem anderen Handschuh mit aufgesticktem Firmenlogo, auf der Innenhand jeweils mit aufgedruckten, bunten Punkten, - in Form von Fausthandschuhen, jedoch ohne ausgeformten Daumen, mit einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 8 cm bzw. ca. 9 cm, - am Handgelenk mit einem elastischen, gerippt gewirkten, verengenden Bündchen, - aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) und der Größe erkennbar Bekleidungszubehör für Kleinkinder. "Bekleidungszubehör aus Gewirken für Kleinkinder, aus Baumwolle, Handschuhe"
Handschuhe für Kleinkinder (BC48969), Größe 74/80, siehe Foto, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Etikett 100% Baumwolle, - in Form von Fausthandschuhen ohne ausgeformten Daumen, - wattiert gefüttert und mit einer Stickerei verziert; am Handgelenk mit einem Stulpen, - beide Handschuhe sind mit einem Band aus Gewirken miteinander verbunden, - aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) und der Größe erkennbar Bekleidungszubehör für Kleinkinder.
Handschuhe für Kleinkinder, sog. Baby- und Kinderartikel Fäustlinge (Kratzfäustel), Art. 1207, siehe Foto - aus 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in Form von Fausthandschuhen, jedoch ohne ausgeformten Daumen, mit einer Handlänge (ohne Rand) von 10 cm, - am Handgelenk mit einem verengenden Rand, - aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) und der Größe erkennbar Bekleidungszubehör für Kleinkinder.
Achtteilige Zusammenstellung für Kleinkinder, bestehend aus einteiliger Unterwäsche (Sortiment mit zwei Langarmbodies), einem Paar Handschuhe, einem Paar Socken (sog. Schuhe), einem Halstuch für Kleinkinder (sog. Dreieckstuch; zweiteilig), einer Mütze, einem Lätzchen und einer Decke, sog. Geschenkbox aus 8 verschiedenen Artikeln (Art. 19904), Größe 62, siehe Fotos, - in einer gemeinsamen Umschließung aus Pappe und Kunststofffolie für den Einzelverkauf aufgemacht, - keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b), da u.a. die Decke und die anderen Bestandteile nicht der Befriedigung eines speziellen Bedarfs dienen, somit getrennte Einreihung aller Bestandteile, - alle Bestandteile aus Gewirken aus laut Antrag 100% Baumwolle, - Handschuhe (Art. 96191): -- in Form von Fausthandschuhen ohne ausgeformten Daumen, -- am Handgelenk mit einem doppelt gearbeiteten, umgeschlagenen Stulpen, -- aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) und der Größe (Handlänge: 8,5 cm) erkennbar Bekleidungszubehör für Kleinkinder.
Handschuhe für Kleinkinder, Art. 24801, Fb. 22, Größe 0, siehe Foto, - aus buntgewirkten Gewirken aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in Form von Fausthandschuhen ohne ausgeformten Daumen, - am Handgelenk mit einem doppelt gearbeiteten, umgeschlagenen Stulpen aus glatten Gewirken, - aufgrund der Form (ohne ausgearbeiteten Daumen) und der Größe erkennbar Bekleidungs- zubehör für Kleinkinder.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0 umfasst Handschuhe. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6111.20.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6111.20.10.00.0 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6111.20.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0?
6111.20.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6111.20.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6111.20.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder > 611120 aus Baumwolle > 61112010 Handschuhe. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6111.20.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6111.20.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE17109/14-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6111.20.10.00.0?
Warennummer 6111.20.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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