Zolltarifnummer 6111.20.90: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6111.20.90 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6111.20.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6111.20.90
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6111.20.90
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail contenant : - une cuillère composée d’un manche en bois de hêtre et d’un embout en silicone alimentaire LFGB. - un bavoir en bonneterie de matière textile majoritairement de fibres naturelles (68% coton, 20% polyester, 12% polyester recyclé). Le bavoir est ourlé sur les bords et brodé d’un ourson et d’un oiseau sur la face avant. Il est destiné aux enfants de 6 mois et plus, dont la hauteur de corps n'excède pas 86cm. L’assortiment est conditionné dans une boîte en carton avec fenêtre. Le présent RTC ne reprend que le bavoir. La cuillère fait l'objet d'un autre RTC.
Assortiment de marchandises conditionnées ensemble pour la vente au détail contenant : - une grignoteuse en forme d’écureuil, composée d’une partie majoritairement en plastique dur (polypropylène), et d’une partie molle en silicone alimentaire (LFGB), dans laquelle sont inséré les aliments. La grignoteuse sert à initier le bébé à la mastication et à introduire progressivement les fruits et légumes dans son alimentation. - un bavoir en bonneterie de matière textile majoritairement de fibres naturelles (68% coton, 20% polyester, 12% polyester recyclé). Le bavoir est ourlé sur les bord et brodé d’un écureuil sur la face avant. Il est destiné aux enfants de 6 mois et plus, dont la hauteur de corps n'excède pas 86cm. L’assortiment est conditionné dans une boîte en carton avec fenêtre. Le présent RTC reprend seulement le bavoir en matière textile. La grignoteuse fait l'objet d'un autre RTC.
Sog. Baby-Willkommenspaket, Foto siehe Anlage, - dreiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Body, einem Rucksack und einem Spiel- zeug, - der Body und das Spielzeug sind jeweils in einem Polybeutel gemeinsam in dem Rucksack [keine übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)] verpackt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusam- menstellung im Sinne der AV 3 b) darstellen, - Body, laut Antrag Größe "80 cl": -- aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- einteilig; den Rumpf und Teile der Arme bedeckend, -- mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; an der Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, -- mit kurzen Ärmeln, -- auf der Vorderseite mit einem Aufdruck verziert, -- mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, -- ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Body), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Body für Kleinkinder, Größe 56, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend; u. a. damit keine Ware der Position 6109, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; an der Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, - mit langen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Body), für Kleinkinder, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Pulloverähnliches Kleidungsstück und lange Hose für Kleinkinder, sog. 2-teiliges Feinstrickset für Babys/Kleinkinder, Order Nr. 974906-6546, Größe 80, Foto siehe Anlage, - laut Antrag gemeinsam in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 1,8 mm dicken, gerippt und buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag Baumwolle, - Pulloverähnliches Kleidungsstück: -- über die Taille reichend, -- mit einem runden Halsausschnitt mit angesetzter Randeinfassung, -- vorn mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von links auf rechts, -- mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit verengenden Bündchen, -- am unteren Rand mit einem ca. 3 cm breiten verengenden Bund, - Hose: -- in der Taille abschließend; mit einem Taillenbund mit eingezogenem, sog. Gummiband und Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit langen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit verengenden Bündchen, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, u. a. damit keine Ware der Position 6103. "Kleidung (Pulloverähnliches Kleidungsstück und lange Hose) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Kleidung für Kleinkinder, sog. Baby T-Shirt, Größe 68/74, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Baumwolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 33 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung, - mit Schulterüberlappung (sog. amerikanischer Schlupf) gearbeitet, - mit kurzen Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Kleidung für Kleinkinder, sog. Schlafsack für Babys, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Farben und Designs, veranschaulicht durch ein bedrucktes Warenmuster, - von annähernd ovaler Form, in den max. Abmessungen (L x B) von ca. 44 cm x 32,5 cm, - aus ca. 0,6 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend (u. a. wattiert) gefüttert, - am oberen, offenen Ende mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bund aus einfarbigen Gewirken, - wird Kleinkindern als zusätzlicher Wärmeschutz bis etwa zu den Armen über den Strampelanzug gezogen, somit keine Ware der Position 9404, - ist aufgrund der Abmessungen für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung, aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Strickjacke für Kleinkinder, sog. Sweatjacke für Kinder, Knaben, Größe 62, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,6 mm dicken, buntgewirkten, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 89 % Baumwolle sowie 7 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 31 cm), - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - mit langen Ärmeln; an den Ärmelenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten Bündchen, - vorn mit zwei aufgesetzten Taschen (sog. Kängurutaschen) unterhalb der Taille, - am unteren Rand mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, verengenden Bund, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - weist weder aufgrund der Ausstattung (ungefüttert) noch des Schnitts (nicht in Bahnen gearbeitet) eine gewisse Formfestigkeit auf, somit keine Jacke. "Kleidung (Strickjacke), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6111.20.90?
Die Zolltarifnummer 6111.20.90 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6111.20.90?
Der Drittlandszollsatz für 6111.20.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6111.20.90?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6111.20.90?
6111.20.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6111.20.90 im Zolltarif eingeordnet?
6111.20.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder > 611120 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6111.20.90?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6111.20.90 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-05707-02. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6111.20.90?
KN-Code 6111.20.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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