Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0: Kleidung und Bekleidungszubehör, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 steht für Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6111.20.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6111.20.90.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6111Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder
- 6111.20aus Baumwolle
- 6111.20.90andere
- 6111.20.90.00.0Kleidung und Bekleidungszubehör, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schlafkleidung, Größe 70, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel hängend in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen, ca. 0 , 4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit langen, mittels Klettverschlüssen abnehmbaren Ärmeln; mit angesetzten, verengenden Bündchen, - mit einer Länge von weniger als 86 cm, - durchgehend, teilweise wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, - am Halsausschnitt, den Armausschnitten und entlang der Öffnung mit Randeinfassungen, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung, aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Overall, Größe 68/74, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen sowie bedruckten (im Bereich der Ärmel) Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend, mit Ausnahme der Ärmel und Teile der Hosenbeine wattiert gefüttert, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer bis zum tiefen Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - mit langen, mittels Klettverschlüssen abnehmbaren Ärmeln, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Ärmel- und Hosenbeinenden mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, verengenden Bündchen, die teilweise umgeklappt werden können und dann auch die Hände bzw. die Füße bedecken, - vorn mit aufgestickten Motiven verziert, - dient als Kleidung für Kleinkinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Overall), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Kniestrümpfe für Kleinkinder, Größe 15 - 16, Foto siehe Anlage, - zwei Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus etwa 1,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus laut Antrag 85 % Baum- wolle sowie 10 % Polyamid und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - mit ausgearbeiteter Ferse, - die Waden bedeckend, bis zu den Knien reichend, - mit einem Fußmaß von ca. 8,5 cm, - am oberen Rand mit einem ca. 1,5 cm breiten, elastischen Abschluss, - sind für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Kniestrümpfe), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Strumpfhose für Kleinkinder, Größe 74, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus bis zu ca. 2,9 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle sowie 12 % Polyamid und 3 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Taillenbund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil mit ausgearbeiteter Ferse, - im Bereich der Knie, der Fußoberseiten und der Lauffläche rutschhemmend bedruckt, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Strumpfhose), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Bereich der Söckchen aus ca. 3,3 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem Fußmaß von ca. 7,5 cm, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten, fliegenden Beförderungsmittel aus verschiedenen gerauten Gewirken; teilweise mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem einge- legten Gehäuse aus Kunststoff ausgestattet, das kleine Teilchen beinhaltet, die beim Bewegen der Füße Geräusche (ähnlich denen einer Rassel) erzeugen; mit aufgestickten Motiven verziert, - dient dem Bedecken der Füße und nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Bereich der Söckchen aus ca. 2,8 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem Fußmaß von ca. 7,5 cm, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten Tierkopf aus verschiedenen Plüsch-/ Gewirken; mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten Gehäuse aus Kunststoff ausgestattet, das kleine Teilchen beinhaltet, die beim Bewegen der Füße Geräusche (ähnlich denen einer Rassel) erzeugen; mit aufgestickten Verzierungen (Tiergesicht und Innenohren), - dient dem Bedecken der Füße und nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Söckchenähnliche Ware, Größe 15/16, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus laut Antrag 86 % Baumwolle, 12 % Polyamid und 2 % Elasthan (beides synthetische Chemie- fasern), - im Bereich der Söckchen aus ca. 3,3 mm dicken, buntgewirkten Schlingengewirken, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert, - den Knöchel bedeckend, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit einem Fußmaß von ca. 7,5 cm, - am oberen Rand mit einem umgeschlagenen, ca. 3,5 cm breiten Abschluss, - auf der Fußoberseite mit einem aufgenähten, stilisierten Weihnachtsmann-/Nikolauskopf mit entsprechender Mütze aus verschiedenen Samt- und Plüschgewirken und einem Pompon an der Mützenspitze; im "Kopf" mit Wattierungsstoffen gefüllt und mit einem eingelegten Gehäuse aus Kunststoff ausgestattet, das kleine Teilchen beinhaltet, die beim Bewegen der Füße Geräusche (ähnlich denen einer Rassel) erzeugen; mit einem aufgestickten Gesicht und Bart verziert, - dient dem Bedecken der Füße und nicht im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, somit kein Spielzeug im Sinne der Position 9503, - aufgrund des eigenen Gebrauchswertes auch kein Festartikel der Position 9505, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Söckchenähnliche Ware) aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Socken, sog. Fliesen-Flitzer, Art. 8041410, Größe 19-20, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte mit Kunststoffaufhänger befestigt, - aus bis zu 2,7 mm dicken, einfarbigen Schlingengewirken aus laut Antrag 85 % Baumwolle, 10 % Polyamid und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - schlauchförmig abgepasst gewirkt und an den Fußspitzen durch Zusammennähen konfektioniert; mit ausgearbeiteter Ferse, - den Knöchel bedeckend, - mit einem Fußmaß von ca. 12 cm, - auf der Lauffläche mit einem aufgebrachten Muster (ein Laufsohlenprofil nachbildend) rutsch- hemmend bedruckt; stellt keine angebrachte, durchgehende Laufsohle dar (somit keine Schuhe des Kapitels 64), - am oberen Rand mit einem doppelt gearbeiteten, ca. 2 cm breiten Abschluss, - ist für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Bekleidungszubehör (Socken), aus Gewirken, für Kleinkinder, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Siehe die Anmerkung 6 a) zu Kapitel 61. Hierher gehören alle Kleidungsstücke, die für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger (im Allgemeinen Kleinkinder im Alter von etwa 18 Monaten) bestimmt sind. Dazu gehören: Mäntel, Burnusse, Steppjäckchen, Steckkissen, Morgenröcke, zweiteilige Anzüge, Kinderkombinationen, lange und kurze Hosen, Gamaschenhosen, Strampelhosen, Westen, Windjacken, Kleider, Röcke, Boleros, Jacken, Anoraks, Umhänge, Tuniken, Blusen, Hemdblusen, Shorts und dergleichen. Einige dieser Waren sind Erstlingsausstattungsstücke. Bei einigen Erstlingsausstattungsstücken lässt sich die Größe nur schwer feststellen. Sie werden dieser Position zugewiesen, sofern sie eindeutig als Kleidungsstücke für Kleinkinder zu erkennen sind. Dies gilt insbesondere für: 1. Taufkleider und -mäntel; 2. …
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 6 a) zu diesem Kapitel umfasst der Begriff „Kleidung und Bekleidungszubehör für Kleinkinder“ Waren für Kleinkinder mit einer Körpergröße von 86 cm oder weniger. Zu dieser Position gehören u. a. Taufkleider, Steckkissen, Strampelhosen, Lätzchen, Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen sowie Fäustlinge und Babyschuhe ohne an das Oberteil durch Kleben, Nähen oder auf andere Weise angebrachte Laufsohle, aus Gewirken oder Gestricken. Es ist zu beachten, dass Waren, für die sowohl Pos. 6111 als auch andere Positionen des Kapitels 61 in Betracht kommen, zu Pos. 6111 gehören (siehe Anm. 6 b) zu diesem Kapitel). Nicht zu dieser Position gehören: a) Gewirkte oder gestrickte Mützen für Kleinkinder (Pos. 6505) b) Windeln und Windeleinlagen für Kleinkinder (Pos. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil der 3. Senats des FG München vom 14. Oktober 1998 Az.: 3 K 3030/94 Aus den Gründen: ... Tatbestand: Die Klägerin hat in der Zeit von ... 199.. bis ... 199.. über das Zollamt ... Sendungen mit u. a. Windeln, Windeleinlagen, Windelhosen, Überhosen für Windeln und Höschenwindeln für Kleinkinder und Erwachsene sowie Stilleinlagen, Pflegetücher und Windelsäcke aus ... eingeführt und zum freien Verkehr abfertigen lassen. In den Zollanmeldungen gab sie die Waren als "Baumwollwindeln" der Code-Nr. ... und als "Windeln aus 100 % Baumwolle, zum Teil mit Schutzvlies aus Chemiefasern" der Code-Nr. ... (F ...) an. ... Nach erfolglosem Einspruch erhob die Klägerin gegen die Einspruchsentscheidung (EE) vom ... 199.. Klage, mit der sie im Wesentlichen geltend macht, dass die von ihr angemeldete ZOLLTARIF- Position zutreffend gewesen sei. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe gehören zu dieser Position, sofern nachfolgende Maße nicht überschritten werden (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 6 10 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe und gestrickte Fingerhandschuhe ab einer Größenbezeichnung von 1 ½ sind in Position 6116 einzureihen. Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören bis zu folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0 umfasst Kleidung und Bekleidungszubehör, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6111.20.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6111.20.90.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6111.20.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611120. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0?
6111.20.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6111.20.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6111.20.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder > 611120 aus Baumwolle > 61112090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6111.20.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6111.20.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI259/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6111.20.90.00.0?
Warennummer 6111.20.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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