Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6112.41: Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6112.41 steht für Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

6112.41 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6112.41
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6112Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6112.41Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6112.41

HS-Code6112.416 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE18802/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-11-14

Einteiliger Badeanzug für Frauen, Art. 98265, Größe 40, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 69% Nylon und 31% Elasthan (Elastomergarn, beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend; die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarn (Elasthan), - mit ca. 2 cm breiten Trägern, - vorn mit einem V- förmigen Ausschnitt, hinten mit einem ca. 33 cm tiefen Rückenausschnitt, - innen im Brustbereich gefüttert; mit gepolsterten Büstenteilen und mit einem elastischen Unterbrustband; bewirkt keine Stützfunktion der Brust, stellt somit u. a. keine Miederware der Position 6212 dar, - vorn: -- im Brustbereich im Wickelstil gearbeitet, mit von rechts auf links überlappenden, teilweise in Falten gelegten und gerafften Vorderteilen, -- oberhalb der Hüfte ist die Außenlage in Falten gelegt und über die Hüfte fallend geschnitten; an einer Seitennaht gerafft, - im Schritt mit Hygieneeinlage; erkennbar Frauenkleidung, - mit hohen Beinausschnitten; an den Beinausschnitten durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es ausschließlich oder hauptsächlich dazu bestimmt ist, als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

PLPL-WIT-2006-00779Erteilt von PLGültig bis 2012-11-26

Dolna część bikini wykonana z dzianiny (80% nylon, 20% elastan). Wyrób posiada podszewkę w kroku wykonaną z dzianiny (100% poliester), sznurki do mocowania oraz nadrukowany wzór (w palmy i kwiaty).

FR-E4-2005-004030-2Erteilt von FRGültig bis 2011-10-23

SLIP DE BAIN, EN ETOFFE DE BONNETERIE 80% POLYAMIDE ET 20% ELASTHANNE, POUR FEMME, AVEC DES PASSANTS ET UNE CEINTURE GARNIE D'UNE BOUCLE EN MATIERE PLASTIQUE, LA TAILLE ET LES BORDURES SONT OURLEES AVEC UN ELASTIQUE. CET ARTICLE EST ACCOMPAGNE D'UN MAILLOT DE CORPS FAISANT L'OBJET D'UN CLASSEMENT SEPARE: FR-E4-2005-004030-01

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6112

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Trainingsanzüge, d. h. zweiteilige Waren aus Gewirken oder Gestricken, ungefüttert, manchmal auf der Innenseite geraut, deren allgemeines Aussehen und Stoffbeschaffenheit erkennen lassen, dass sie dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen bei der Ausübung eines Sports getragen zu werden. Trainingsanzüge bestehen aus zwei Kleidungsstücken: - Das erste, den Oberkörper bedeckende Kleidungsstück reicht bis zur Taille oder leicht darüber. Es hat lange Ärmel mit geripptem oder elastischem Bund, Reißverschluss oder einem anderen verengenden Abschluss am Handgelenk. Solche verengenden Abschlüsse befinden sich im Allgemeinen auch am unteren Abschluss dieses Kleidungsstücks. Wenn es vorn eine teilweise oder durchgehende Öffnung hat, wird diese im Allgemeinen durch einen Reißverschluss geschlossen. …

Pos. 6112

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Artikel 1 Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 812/89 der Kommission vom 21. März 1989 2) (RV L 812/89): 4. …

Pos. 6112

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: ... Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6112.41?

Die Zolltarifnummer 6112.41 umfasst Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6112.41?

Für 6112.41 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 6112.41?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611241. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6112.41?

6112.41 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6112.41 im Zolltarif eingeordnet?

6112.41 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6112.41?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6112.41 erfasst, zum Beispiel DE18802/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6112.41?

HS-Unterposition 6112.41 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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