Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6112.41.90: Badeanzüge und Badehosen, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6112.41.90 steht für Badeanzüge und Badehosen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6112.41.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6112.41.90
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6112Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6112.41Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6112.41.90Badeanzüge und Badehosen, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6112.41.90

HS-Code6112.416 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6112.41.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

ESBTIESBTI2026SOL866Erteilt von ESGültig bis 2029-07-05

Prenda de vestir femenina (braga de bañador) confeccionada en tejido de punto de fibras sintéticas. Dispone de dos cordones en los laterales de color marrón que permiten su ajuste mediante los lazos. Medidas: 30 cm x 24 cm. Peso:58 gramos. Tallas: XS, S, M, L y XL. No dispone de contenido de hilos de caucho. Función o uso: Está destinado como inferior de un traje de baño de dos piezas (bikini). No incorpora la parte superior. Composición de la mercancía / Ingredientes de la mercancía: polyester 95% y elastano 5%. Características de los componentes: Se importa aisladamente para que luego el consumidor final pueda coordinarlo con un sujetador de la misma o diferente talla. Lleva el precio de venta individualizado.

DEBTI45936/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-13

Badehose, sog. Bikini Unterteil, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- wird nicht gemeinsam mit einem Oberteil verpackt, geliefert und verkauft, sondern ist frei kombinierbar, -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 78 % Polyamid und 22 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, -- in der Taille abschließend; ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- mit hohen Beinausschnitten; aufgrund des Schnitts als Frauenkleidung erkennbar, -- durchgehend mit einem Gewirke unterlegt (Hygieneeinlage), - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu be- stimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badehose, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden ent- haltend"

DEBTI46006/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-13

Einteiliger Badeanzug, sog. Badeanzug, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 78 % Polyamid und 22 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, -- im Vorderteil gefüttert; mit ausgearbeiteten Büstenteilen mit eingearbeiteten Stäbchen und Polstern versehen, -- mit zwei ca. 1,5 cm breiten, längenverstellbaren Trägern, -- im Rücken mit einem Clipverschluss aus Kunststoff, -- mit hohen Beinausschnitten, -- an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Frauenkleidung erkennbar, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu be- stimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Kautschukfäden enthaltend"

DEBTI40734/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Badeanzug, sog. Baby Overall, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 85 % Polyester und 15 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend; die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - den Rumpf, die Arme sowie Teile der Beine bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung, - hinten mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem kontrastfarbenen Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - im Bereich des Schritts und der Beininnenseiten mit einem eingenähten, erweiternden, mit einem Futter unterlegten Einsatz, - an den Bein- und Armabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Badeanzug, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

DEBTI40737/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-03

Badeanzug, sog. Girls Overall, Größe 110/116, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 85 % Polyester und 15 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); keine Kautschukfäden enthaltend; die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - den Rumpf sowie die Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung, - hinten mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit einem Reißverschluss; am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von links über rechts, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - am oberen Rand des "Slipteils" mit einem ca. 8 cm breiten, eingenähten, umlaufenden, gerüschten Zuschnitt aus den o. g. Gewirken verziert, - mit hohen Beinausschnitten, - im Bereich des Vorderteils und des Schritts mit einem Innenfutter versehen, - an den Bein- und Armabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

FRBTIFR-BTI-2023-03654Erteilt von FRGültig bis 2026-09-11

Maillot de bain réversible pour femmes confectionné en bonneterie de fibres synthétiques (87% polyester recyclé et 13% d’élasthanne recyclé), et doublé avec ces mêmes fibres. Cet article existe en 1 et 2 pièces. Grammage : 185g/m2.

DEBTI22208/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-30

Einteiliger Badeanzug, sog. Damen Badeanzug Claudia, Art. 42889, Größe 38B, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 80 % Polyamid und 20 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern); ohne Kautschukfäden, die Elastizität ergibt sich durch die Verwendung von Elastomergarnen, - im Vorderteil sowie im Schrittbereich gefüttert; mit ausgearbeiteten Büstenteilen, mit herausnehmbaren Polstern versehen, - mit zwei ca. 2 cm breiten Trägern, die im Nacken gebunden werden (sog. Neckholder), - mit hohen Beinausschnitten, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund des Schnitts und der Ausstattung als Frauenkleidung erkennbar, - das Kleidungsstück lässt nach Schnitt, Material und Ausstattung erkennen, dass es dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich als Badekleidung getragen zu werden. "Badeanzug, aus Gewirken, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, ohne Kautschukfäden"

PLBTIWIT-2023-000238Erteilt von PLGültig bis 2026-02-13

Strój kąpielowy jednoczęściowy wykonany z dzianiny (81% poliamid, 19% elastan), z usztywnianymi miskami oraz fiszbinami podtrzymującymi biust. Kostium posiada cienkie ramiączka (ok. 1 cm) z regulacją długości. Z tyłu na plecach znajduje się zapięcie oraz regulacja długości obwodu pod biustem. W pasie znajduje się dekoracyjny pasek, na którym umieszczono metalowe, połyskujące akcesorium. Opakowanie jednostkowe: torebka foliowa. Dostępne rozmiary: S/65D, M/70D, L/75D.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6112

Zu Unterpositionen 6112 41 10 bis 6112 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6112 31 10 bis 6112 39 90 gelten sinngemäß.

Pos. 6112

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 424/89 der Kommission vom 20. Februar 1989 1) (RV L 424/89): Artikel 1 Hat bei Trainingsanzügen der KN-Code 6112 und 6211 das Teil, das dazu bestimmt ist, den Oberkörper zu bedecken, vorn eine durchgehende Öffnung, muss diese mit einem Reißverschluss, Druckknöpfen oder einem Klettverschluss versehen sein. Wenn jedoch die Öffnung vorn nicht durchgehend ist, darf sie auch mit Knöpfen jeder Art versehen sein, vorausgesetzt, die Öffnung ist nicht länger als ein Drittel der Länge des Kleidungsstücks, gemessen vom Halsausschnitt. Verordnung (EWG) Nr. 812/89 der Kommission vom 21. März 1989 2) (RV L 812/89): 4. …

Pos. 6112

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 9. Mai 2000 Az.: VII R 14/99 1. NV: Die Möglichkeit, dass kurze Hosen unterschiedslos als Freizeithose oder Badehose getragen werden können, schließt eine Tarifierung als Badehose aus. 2. NV: Die Feststellung, ob kurze Hosen anhand der bei der Einfuhr vorliegenden objektiven Merkmale als Badehosen anzusehen sind, richtet sich unter anderem nach dem Schnitt, der Zusammensetzung und gegebenenfalls nach der Aufmachung der Ware. Aus den Gründen: ... Tatbestand: ... Die Revisionsklägerin (Klägerin) ließ beim Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) im Jahr 199. "Herrenschwimmshorts" chinesischen Ursprungs unter der Unterposition 6211 11 00 der Kombinierten Nomenklatur (KN) zum freien Verkehr abfertigen. …

Kapitel 61

1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6112.41.90?

Die Zolltarifnummer 6112.41.90 umfasst Badeanzüge und Badehosen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6112.41.90?

Der Drittlandszollsatz für 6112.41.90 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6112.41.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611241. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6112.41.90?

6112.41.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6112.41.90 im Zolltarif eingeordnet?

6112.41.90 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken > 611241 Badeanzüge und Badehosen, für Frauen oder Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6112.41.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6112.41.90 erfasst, zum Beispiel ESBTIESBTI2026SOL866. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6112.41.90?

KN-Code 6112.41.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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