Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0: Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0 steht für Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6114.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6114.20.00.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Schlafkleidung, Größe 110, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel hängend in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0 , 4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit langen, mittels Klettverschlüssen abnehmbaren Ärmeln mit angesetzten, verengenden Bündchen, - mit einer Länge von mehr als 86 cm, - durchgehend, teilweise wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, - am Halsausschnitt, den Armausschnitten und entlang der Öffnung mit Randeinfassungen, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Trägeroberteil, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (maximale Rückenlänge: ca. 70 cm), - mit ca. 1,5 cm breiten, elastischen und längenverstellbaren Trägern; im vorderen Trägerbereich doppelt gearbeitet, - mit einem Vorderteil, das teilweise durch Aushängen an den Trägern abklappbar ist, - mit einem eingenähten Innenteil in der Art eines Bustiers, das am oberen Rand mit der Außenlage vernäht und am unteren Abschluss mit einem elastischen Band ausgestattet ist (u. a. damit keine Kleidung der Position 6109); vorn zusätzlich mit zwei doppelt gearbeiteten Einsätzen, die den jeweiligen äußeren Seitenbereich der Einzelbüsten bedecken und während des Stillens vor Blicken schützen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - am oberen Rand mit einer angesetzten Borte verziert; am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ist nach Schnitt und Ausstattung nicht geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Andere Kleidung (Trägeroberteil), aus Gewirken, aus Baumwolle"
Overall, Größe 90, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt, - veranschaulicht durch ein Warenmuster in Größe 80/86, - aus verschiedenen ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - durchgehend gefüttert, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes, der Hände und der Füße bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer bis etwa zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - mit mittels Klettverschluss abtrennbaren, langen Ärmeln mit angesetzten verengenden Bünd- chen, - mit knöchellangen Hosenbeinen mit tiefem Schritt, an den Beinabschlüssen mit angesetzten, verengenden Bündchen, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - kein einteiliger Schlafanzug, da das Kleidungsstück nach seinen objektiven Merkmalen (insbe- sondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden kann und daher nicht dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesent- lichen als Nachtkleidung getragen zu werden; somit keine Ware der Position 6108, - dient als Kleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Overall), andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Kleidung, sog. Langstrickjacke für Damen, Artikel 51101, Größe M, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 58 % Baumwolle und 42 % Wolle, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 104 cm), somit keine Strickjacke oder Jacke, - mit einem rundem Halsausschnitt, mit Blende, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopf- und Schlaufenverschluss von rechts auf links sowie mit einem ca. 4,5 cm breitem Untertritt aus einfarbigen Gewirken, - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand und an den Ärmelenden abgepasst gewirkt, - u. a. aufgrund der Ausstattung (großer Knopfabstand und Art des Verschlusssystems) kein Kleid, - wird u. a. aufgrund des Materials und der Ausstattung nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen, somit kein Mantel. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Still-Bustier, sog. Hands Free Still BH, Pump-BH zum Stillen, Größe XL, Foto siehe Anlage, - an einer bedruckten Pappkarte angebracht und in einem Polybeutel mit Verschluss verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 93 % Baumwolle und 7 % Spandex (synthetischen Chemiefasern), - mit einem teilweise doppelt und mit seitlichen Öffnungen gearbeiteten Vorderteil, das durch Aushängen der Träger abklappbar ist; mit zwei einzulegenden Stilleinlagen, - bis kurz unter die Brust reichend (max. Rückenlänge: ca. 38 cm), - mit ca. 1,8 cm breiten, elastischen, längenverstellbaren, aushängbaren Schulterträgern aus Geweben aus Spinnstoffen, - am unteren Rand mit einem angesetzten, ca. 4 cm breiten, elastischen Band aus Geweben aus Spinn- stoffen, - hinten mit einem Haken- und Ösenverschluss, mit einzuhakender Verlängerung, - ohne konvex ausgearbeitete Büstenteile; die Ware ist nach Schnitt und Ausstattung nicht geeignet, die Einzelbüste zu stützen, zu formen oder zu korrigieren (somit keine Ware der Position 6212). "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Schlafkleidung, sog. Schlafsack, Art. 9532000, Größe 110, Foto siehe Anlage, - auf einem Kleiderbügel hängend in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit langen, mittels Klettverschlüssen abnehmbaren Ärmeln mit angesetzten, verengenden Bündchen, - mit einer Länge von mehr als 86 cm, - durchgehend, teilweise wattiert gefüttert, - mit einem V-Ausschnitt, - vorn mit einer schräg nach links verlaufenden und am unteren Rand nach rechts weitergeführten Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts auf links, - am Halsausschnitt, den Armausschnitten und entlang der Öffnung mit Randeinfassungen, - vorn mit diversen Applikationen verziert, - dient als Schlafkleidung für Kinder, somit weder eine Ware der Position 6306 noch der Position 9404, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Overall, sog. Overall, wattiert, Art. 9732210, Größe 90 cm, Foto siehe Anlage, - mit einem bedruckten Pappetikett an einem Polystring befestigt, - aus ca. 0,5 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit Ausnahme der Ärmel wattiert gefüttert, - einteilig; den ganzen Körper mit Ausnahme des Kopfes und der Füße bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt, - vorn mit einer bis etwa zum Schritt reichenden Öffnung mit Reißverschluss, am oberen Rand mit einer kurzen Überlappung von rechts über links, - mit mittels Klettverschluss abtrennbaren, langen Ärmeln mit angesetzten verengenden Bündchen, - mit knöchellangen Hosenbeinen mit tiefem Schritt, an den Beinabschlüssen mit angesetzten, verengenden Bündchen, - kein einteiliger Schlafanzug, da das Kleidungsstück nach seinen objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden kann und daher nicht dazu bestimmt ist, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden; somit keine Ware der Position 6108, - dient als Kleidung für Kinder, somit keine Ware der Position 9404, - ist aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung (Overall), andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baum- wolle"
Body, sog. Body für Mädchen, Art. 2692210, Größe 92, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,7 mm dicken, bedruckten Gewirken aus laut Antrag 95 % Baumwolle und 5 % Elasthan (syn- thetische Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf und die Arme bedeckend, - mit einem runden Halsausschnitt mit Randeinfassung; an der Schulter mit einer kurzen Öffnung mit Druckknopfverschluss, - mit langen Ärmeln, - mit einer Schrittöffnung mit Druckknopfverschluss, - wird aufgrund des Materials und der Ausstattung üblicherweise in der oberen Hälfte sichtbar als Ober- bekleidung getragen, somit keine Ware der Position 6108, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht speziell erfasst ist. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schürzen, Arbeitsanzüge (Overalls), Arbeitskittel und andere Schutzkleidung, wie sie von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Chirurgen usw. getragen wird. 2) Soutanen, Messgewänder, Chorhemden, Chorröcke und andere Kleidung für kirchliche Zwecke. 3) Talare und Roben für Rechtsanwälte, Amtspersonen, Hochschullehrer und andere Kleidung der gleichen Art. 4) Spezialkleidung für Flieger usw. (z. B. elektrisch heizbare Kombinationen für Flieger). 5) Spezialkleidung, ungeachtet dessen, ob mit oder ohne geringfügig schützende Elemente, wie Polster im Ellenbogen-, Knie- oder Leistenbereich, die für bestimmte Sportarten, Tanzen oder Gymnastik bestimmt ist (z.B. …
Zu Unterposition 6114 20: 1. Leichtes gewirktes Kleidungsstück (94 % Baumwolle, 6 % Elastomergarne) für Frauen oder Mädchen; mit ca. 35 mm breiten Trägern und rundem Halsausschnitt vorne. Die Ware kann unmittelbar auf der Haut als Oberkleidung oder als Unterkleidung getragen werden; sie bedeckt den oberen Teil des Körpers und reicht bis unter die Büste. Halsausschnitt und Armausschnitte sind gesäumt, wobei in den Saum ein elastisches Band eingebracht ist. Der untere Rand des Kleidungsstücks ist ebenfalls mit einem elastischen Band ausgestattet damit es eng am Körper anliegt. Das Kleidungsstück hat keine körperstützende Funktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück (Oberteil) aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit). (siehe Foto 431 A 3)). Unterposition 6114 3000 b) Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis (Unterposition 6108 22 00, siehe Erl. KN Pos. 6108 (EE), Foto 431 B). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Body (body stockings), leichtes Kleidungsstück für Frauen, aus Gewirke (46 % Baumwolle, 46 % Polyester, 8 % Lycra), mit einem Blumenmuster bedruckt, mit langen Ärmeln, den Rumpf aber nicht die Beine bedeckend, mit Druckknopfverschluss im Schritt, mit einem Halsausschnitt mit geringer Vertiefung auf der Vorderseite und mit einem tiefem Rückenausschnitt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Kleidung aus Gewirken in die Unterposition 6114 einzureihen sind (HSC/8, Dok. 37100 G/6, 36865). …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0 umfasst Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6114.20.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6114.20.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6114.20.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0?
6114.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6114.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6114.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken > 611420 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6114.20.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6114.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI51600/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6114.20.00.00.0?
Warennummer 6114.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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