Zolltarifnummer 6114.30: Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6114.30 steht für Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6114.30 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6114.30
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6114.30
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Trikåplagg Långt ribbstickat plagg, avsett att täcka kroppen från axlarna ner till knät, tillverkat av dukvara av väfttrikå enligt uppgift bestående av 64% polyester och 36% viskos. Klädesplagget är konfektionerat genom sömnad, har rund halsringning med ribbstickad kant, trekvartslånga isydda ärmar som avslutas med fåll, längre bakstycke än framstycke och är försett med djupa slitsar i vardera sidsöm. Plagget uppvisar inga specifika kännetecken av dam- respektive herrplagg och kan trots sin längd, ca 103 cm mitt bak i storlek L, inte bäras utan ett annat klädesplagg som täcker underkroppen.
Linne Rundhalsat ärmlöst damplagg för överdelen av kroppen till nedre delen av låret. Plagget är tillverkat av dukvara av trikå enligt uppgift bestående av 100 % viskos och avsett att bäras direkt på kroppen. Plagget har i storlek L en längd framtill av 64 cm och baktill av 88 cm. Plagget är försett med djupt slitsade sidor.
Body, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyester und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - einteilig; den Rumpf bedeckend, - mit ca. 3 cm breiten Schulterträgern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im unteren Teil in der Art eines Slips gearbeitet, im Schrittbereich mit einer Hygieneeinlage ausgestattet, - wird üblicherweise in der oberen Hälfte sichtbar als Oberbekleidung getragen, somit keine einteilige Unterwäsche der Position 6108. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kurztop, sog. Bustier, Größe L, Foto siehe Anlage, - doppellagig gearbeitet, aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 90 % Nylon und 10 % Lycra (beides synthetische Chemiefasern); im Rückenbereich teilweise mit einem elastischen Gewebe unterlegt, - den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend und oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: ca. 33 cm), somit keine Bluse, - mit schmalen, längenverstellbaren Schulterträgern aus Geweben, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung mit Hakenverschluss, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird sichtbar als Oberbekleidung getragen, u. a. deshalb keine Ware der Position 6212. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Kurzshirt, sog. Ponte Spandex fabric, Größe XS, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 60 % Rayon, 35 % Nylon und 5 % Elasthan (alles Chemiefasern), - den oberen Teil des Oberkörpers bedeckend und oberhalb der Taille endend (Rückenlänge: ca. 33 cm), somit kein T-Shirt, - mit einem halsnahen, runden Ausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit langen Ärmeln mit angesetzten, verengenden Bündchen - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - aufgrund des Materials und der Ausstattung keine Ware der Position 6206. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Andere Kleidung, sog. Top, Größe M, Foto siehe Anlage, - schlauchförmig zusammengenäht; flachliegend in den Abmessungen (B x H): ca. 34 cm x 21 cm, im Rücken oben und unten bogenförmig und insgesamt bis zu 6 cm kürzer gearbeitet, - aus ca. 1,4 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - die Brust bedeckend und oberhalb der Taille endend; schulterfrei, - am oberen und unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Kleidung, andere als in den Positionen 6101 bis 6113 genannte, aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Overall, sog. Kinderbekleidung gewirkt Einteiler, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntgewebten Gewirken (melierte Garne) aus lt. Antrag 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), 25 % Baumwolle und 25 % Rayon (künstliche Chemiefasern), - den Rumpf und Teile der Beine bedeckend, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit ca. 1 cm breiten Schulterträgern, - am oberen Rand und in Taillenhöhe elastisch verengt, - im unteren Teil in der Art einer kurzen Hose gearbeitet, nicht die Knie bedeckend, - vorn mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Andere Kleidung (Overall), aus Gewirken, aus Chemiefasern"
Väst Varor i set för utklädnad/ lek, förpackade tillsammans för försäljning i detaljhandeln. Setet består av en väst, en huvudbonad, ett par damasker och ett par ärmar. Västen har en längd av 82 cm och en bredd av 21,5 cm, är delbar med hjälp av kardborrband och försedd med gummiband som ska knyta ihop bakstycket med framstycket. Varorna är tillverkade av dukvara av trikå enligt uppgift av 100 % polyester. Västen ger satsen dess karaktär.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, die in den vorhergehenden Positionen dieses Kapitels nicht speziell erfasst ist. Zu dieser Position gehören unter anderem: 1) Schürzen, Arbeitsanzüge (Overalls), Arbeitskittel und andere Schutzkleidung, wie sie von Mechanikern, Fabrikarbeitern, Chirurgen usw. getragen wird. 2) Soutanen, Messgewänder, Chorhemden, Chorröcke und andere Kleidung für kirchliche Zwecke. 3) Talare und Roben für Rechtsanwälte, Amtspersonen, Hochschullehrer und andere Kleidung der gleichen Art. 4) Spezialkleidung für Flieger usw. (z. B. elektrisch heizbare Kombinationen für Flieger). 5) Spezialkleidung, ungeachtet dessen, ob mit oder ohne geringfügig schützende Elemente, wie Polster im Ellenbogen-, Knie- oder Leistenbereich, die für bestimmte Sportarten, Tanzen oder Gymnastik bestimmt ist (z.B. …
Zu Unterposition 6114 30: 1. Leichtes gewirktes trägerloses Kleidungsstück (90 % Polyamid, 10 % Elasthan) für Frauen oder Mädchen, dazu bestimmt den oberen Teil des Körpers zu bedecken und knapp unter die Büste reichend; das Kleidungsstück lässt die Schultern frei. Die Ware kann unmittelbar auf der Haut als Oberkleidung oder als Unterkleidung getragen werden; sie ist mit elastischen Streifen von annähernd 30 mm Breite am unteren Rand des Kleidungsstücks und von annähernd 15 mm Breite am oberen Rand ausgestattet, die bewirken, dass das Kleidungsstück eng an der Brust anliegt. Das Kleidungsstück hat keine körperstützende Funktion. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1 2. Kurzärmeliges gewirktes Kleidungsstück für Frauen (68% Polyesterfasern und 32% Baumwolle), ohne Öffnung. Es ist unterhalb der Brust mit Rüschen verziert. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1584/89 der Kommission vom 7. Juni 1989 1) (RV L 1584/89), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung von zwei Kleidungsstücken für Frauen oder Mädchen 2), für den Einzelverkauf aufgemacht: a) Leichtes Kleidungsstück (Oberteil) aus Gewirken oder Gestricken (55 % künstliche Chemiefasern, 45 % Baumwolle), unmittelbar auf der Haut zu tragen, deutlich oberhalb der Taille endend, die Brust und die obere Rückenpartie bedeckend, ohne Ärmel, mit einem vorn tief ausgeschnittenen Halsausschnitt. Das Kleidungsstück hat am unteren Rand ein elastisches Band (2,5 cm breit). (siehe Foto 431 A 3)). Unterposition 6114 3000 b) Slip aus dem gleichen Flächenerzeugnis (Unterposition 6108 22 00, siehe Erl. KN Pos. 6108 (EE), Foto 431 B). …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Body (body stockings), leichtes Kleidungsstück für Frauen, aus Gewirke (46 % Baumwolle, 46 % Polyester, 8 % Lycra), mit einem Blumenmuster bedruckt, mit langen Ärmeln, den Rumpf aber nicht die Beine bedeckend, mit Druckknopfverschluss im Schritt, mit einem Halsausschnitt mit geringer Vertiefung auf der Vorderseite und mit einem tiefem Rückenausschnitt. Der Ausschuss für das Harmonisierte System hat entschieden, dass derartige Waren als Kleidung aus Gewirken in die Unterposition 6114 einzureihen sind (HSC/8, Dok. 37100 G/6, 36865). …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6114.30?
Die Zolltarifnummer 6114.30 umfasst Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken, aus Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6114.30?
Der Drittlandszollsatz für 6114.30 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6114.30?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6114.30?
6114.30 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6114.30 im Zolltarif eingeordnet?
6114.30 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6114.30?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6114.30 erfasst, zum Beispiel SETIL 2015-4068. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6114.30?
HS-Unterposition 6114.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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