Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0: Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0 steht für Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6115.21.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6115.21.00.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6115Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
- 6115.21aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex
- 6115.21.00.00.0Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Strumpfhose, sog. Bataillon Belette Strumpfhose, Größe 38/40/42, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 82 % Polyamid und 18 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - laut Antrag mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 6 cm breiten, doppelt gearbeiteten, elastischen Bund, - mit Zwickel, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression. "Strumpfhose, andere als solche mit degressiver Kompression, aus Gewirken, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex"
Strumpfhose, laut Etikett Größe L / 46-48, Foto siehe Anlage, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, elastischen Gewirken aus laut Antrag 88% Polyamid und 12% Elastan (beides synthetische Chemiefasern) aus Garnen mit einem Titer der einfachen Garne von 22,2 dtex, - schlauchförmig abgepasst gewirkt und durch Zusammennähen konfektioniert, - in der Taille abschließend, mit doppelt gearbeiteten Abschluss, - im Schritt mit einem Zwickel; ohne ausgearbeitete Ferse, - laut Antrag mit einer leichten Kompression von 5 - 7 mm/Hg; die Ware erfüllt nicht den für Kompressionsstrumpfwaren geforderten Mindestdruck von 18,4 mm/Hg Andruckstärke im Fesselbereich (niedrigste Kompressionsklasse I), somit keine Einreihung in die Unterposition 6115 10. "Strumpfhosen, aus Gewirken, andere als in Unterposition 6115 10 genannt, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Karnevalsstrumpfhose mit Totenköpfen, in Kindergröße, siehe Foto, - wird als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht vom Warenkreis der Karnevalsartikel des Kapitels 95 erfasst, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100% Nylon (synthetische Chemiefasern) aus Garnen mit einem Titer der einfachen Garne von lt. Antrag weniger als 67 dtex, - abgepasst gewirkt und durch Nähen konfektioniert, - in der Taille abschließend, mit elastischem Abschluss, - mit ausgearbeiteter Ferse, - mit kontrastfarbenen Motiven (Totenköpfen mit gekreuzten Knochen) bedruckt, - keine Strumpfhose mit degressiver Kompression (z.B. Krampfaderstrumpfhose), daher keine Ware der Unterposition 6115 1090.
Strumpfhose, sog. Damen Capri-Strumpfhose, Artikel 712312, Größe 38/40, siehe Foto, - mit einer Pappbanderole für den Einzelverkauf aufgemacht, - aus 0,7 mm dicken, einfarbigen (weiß) Gewirken aus laut Antrag 87% Polyamid, 10% Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) und 3% Baumwolle; aus Garnen mit einem Titer der einfachen Garne von laut Antrag 66 dtex; ohne degressive Kompression, - in der Taille abschließend; mit einem elastischen Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit eng anliegenden, bis zur Mitte der Waden reichenden Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit gekräuselten Bündchen, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck, der Herstellungsweise und der Ausstattung als Strumpfhose ohne Fußteil, somit weder eine lange Hose der Position 6104 noch eine lange Unterhose der Position 6108. "Strumpfhose ohne degressive Kompression; aus Gewirken aus synthetischen Chemiefasern mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0 umfasst Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6115.21.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6115.21.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6115.21.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611521. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0?
6115.21.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6115.21.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6115.21.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken > 611521 aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von weniger als 67 dtex. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6115.21.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6115.21.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DE23091/16-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6115.21.00.00.0?
Warennummer 6115.21.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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