Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0: Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0 steht für Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6115.22.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6115.22.00.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6115Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken
- 6115.22aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr
- 6115.22.00.00.0Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Strumpfhose, sog. Damenstrumpfhose ohne Fuss, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,9 mm dicken, einfarbigen Plüschgewirken aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungsergebnis mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 6,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, elastischen Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit knöchellangen Hosenbeinen ohne Fußteil, - an den Beinabschlüssen mit angesetzten, doppelt gearbeiteten, gewirkten Bündchen, - ohne degressive Kompression, - kennzeichnet sich nach dem Verwendungszweck, der Herstellungsweise und der Ausstattung als Strumpfhose ohne Fußteil, somit keine lange Hose und auch keine Unterhose. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 2,0 mm dicken, einfarbigen (Plüsch-)Gewirken aus laut Antrag 95 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungsergebnis mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 6,5 cm breiten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, elastischen Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Spinnenstrumpfhose, Artikel 37393, Größe S-M, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten, musterbildend gewirkten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - laut Antrag mit einem Titer der einfachen Garne von 78 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, elastischen Bund, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Ringelstrumpfhose grün/schwarz, Artikel 31986, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag 78 % Polyamid und 22 % Polyester (beides synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungszeugnis mit einem Titer der einfachen Garne von ca. 91 dtex (schwarzes Garn) bzw. ca. 88 dtex (grünes Garn), - in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Bund, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Netzstrumpfhose Sternchen, Artikel 69392, Größe XXXXL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten, musterbildend gewirkten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungszeugnis mit einem Titer der einfachen Garne von ca. 104 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, elastischen Bund, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression, - stellt sich als Strumpfhose dar, u. a. deshalb keine Ware der Unterposition 6115 3019, "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Netzstrumpfhose grob schwarz, Artikel 44452, in Einheitsgröße 34-42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungszeugnis mit einem Titer der einfachen Garne von ca. 105 dtex, deshalb keine Ware der Unterposition 6115 2100, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, elastischen Bund, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Netzstrumpfhose Punker, Artikel 69391, in Einheitsgröße 34-40, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, teilweise durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungszeugnis mit einem Titer der einfachen Garne von ca. 107 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, elastischen Bund, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit Fußteil ohne ausgearbeitete Ferse, - ohne degressive Kompression, - stellt sich als Strumpfhose dar, u. a. deshalb keine Ware der Unterposition 6115 3019, "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Strumpfhose, sog. Netz-Leggings, Artikel 69957, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit bedrucktem Pappeinleger verpackt, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen, netzartig durchbrochen gearbeiteten Gewirken aus laut Antrag 100 % Polyamid (synthetische Chemiefasern), - laut Untersuchungszeugnis mit einem Titer der einfachen Garne von ca. 250 dtex, - in der Taille abschließend; mit einem ca. 2 cm breiten, elastischen Bund, - im Strumpfbereich nahtlos gewirkt; mit knöchellangen Hosenbeinen ohne Fußteil, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - ohne degressive Kompression, - stellt sich als Strumpfhose dar, deshalb keine Ware der Unterposition 6115 9691. "Strumpfhose, aus Gewirken, andere als solche mit degressiver Kompression, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von mehr als 67 dtex"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1911/92 der Kommission vom 9. Juli 1992 (ABl. EG Nr. L 192/23) (RV L 1911/92), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Fußbekleidung aus Spinnstoffen, aus Gewirken oder Gestricken (85 % Acryl, 13 % Nylon, 2 % andere), ohne angebrachte Sohlen, mit rutschfesten Streifen aus Polyvinylchlorid (PVC) auf dem mit dem Boden in Berührung befindlichen Teil zur Erleichterung des Gehens auf polierten oder glatten Flächen. (Siehe Fotografie 467). Unterposition 6115 96 99 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6115, 6115 93 und 6115 96 99. Verordnung (EWG) Nr. 2855/2000 der Kommission vom 27. Dezember 2000 (ABl. EG Nr. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Strümpfe und Socken aus Gewirken oder Gestricken gehören ab folgendem Fußmaß zu dieser Position (vgl. DIN 61525 für gestrickte Strümpfe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung Fußlänge/ Fußmaß in cm Entsprechende Schuhgröße 3 15,5 23 – 24 Gemessen wird wie folgt: = Fußmaß - die Messpunkte sind die Spitze und die Mitte zwischen Fersenscheitelpunkt und Ende des nach oben verlaufenden Bogens Unterposition 6115 10 10 Waren dieser Unterposition aus synthetischen Chemiefasern müssen am Fußgelenk eine degressive Kompression von mindestens 15 mmHG aufweisen. (vgl. auch Dok. NR0379 27. Sitzung Harmonized System Review Sub-Committee, Europäische Vornorm ENV 12718). Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 258. …
1. Zu Kapitel 61 gehören nur konfektionierte Waren aus Gewirken oder Gestricken (RV E6101000). 2. Zu Kapitel 61 gehören nicht: a) Waren der Position 6212 (RV E6102A00); b) Altwaren der Position 6309 (RV E6102B00); c) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z. B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6102C00). 3. Im Sinne der Positionen 6103 und 6104 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite, ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine geschneiderte Weste ergänzt, deren Vorderseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis wie …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0 umfasst Strumpfhosen, andere Strumpfhosen, aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6115.22.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6115.22.00.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6115.22.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611522. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0?
6115.22.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6115.22.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6115.22.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken > 611522 aus synthetischen Chemiefasern, mit einem Titer der einfachen Garne von 67 dtex oder mehr. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6115.22.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6115.22.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17579/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6115.22.00.00.0?
Warennummer 6115.22.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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