Zolltarifnummer 6116.10: Fingerhandschuhe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6116.10 steht für Fingerhandschuhe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.
6116.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6116.10
- Drittlandszoll
- Siehe Unterteilung
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Handschuhe, Art. 1601, NITRAS, Größe 10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken, im Bereich der Stulpe aus einem einfarbigen Gewebe, beide Flächenerzeugnisse aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, ca. 0,7 mm dicken Handschuhe sind mit Ausnahme der Stulpe und einer Aussparung auf dem Handrücken einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - auf der Stulpe mit aufgedruckten Hinweisen, - am unteren Rand mit einem Zuschnitt aus einem einfarbigen Gewirke eingefasst, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses (Gewirke) keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 8910, Dexter II, Größe 10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen, im Bereich der Bündchen buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, ca. 1,3 mm dicken Handschuhe sind mit Ausnahme des Bündchens und einer Aussparung auf dem Handrücken einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit augenscheinlich Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - auf dem Handrücken mit aufgedruckten Hinweisen, - im Bereich des Handgelenks mit einem Riegel mit Klettverschluss versehen, - mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einem schmalen Zuschnitt aus einem Gewirke der Position 5903 eingefasst, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 6720, NITRAS, Größe XL, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken (melierte Garne) aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, ca. 1,4 mm dicken Handschuhe sind mit Ausnahme des Bünchens und einer Aussparung auf dem Handrücken einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit augenscheinlich Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - auf dem Handrücken mit aufgedruckten Hinweisen, - mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 1611, Blue Power Grip, Größe 7, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, bis zu ca. 1,7 mm dicken Handschuhe sind einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren vollständig mit augenscheinlich Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - im Bereich der Stulpe mit aufgedruckten Hinweisen, - am unteren Rand lediglich geschnitten, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 1609, Power Grip, Größe 11, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - die in einem Arbeitsgang gewirkten Handschuhe sind mit Ausnahme der Bündchen einseitig (Außenseite) mit augenscheinlich Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - zusätzlich im Bereich der Handinnenfläche, der Fingerinnenseiten und -kuppen sowie dem Zwischenraum zwischen Daumen und Zeigefinger mit Lagen augenscheinlich aus Kautschuk (kein Zellkautschuk) versehen, - hinsichtlich der Verwendung sind die mit Kautschuk überzogenen Gewirke und die Lagen aus Kautschuk gleichermaßen charakterbestimmend, jedoch bestimmen die mit Kautschuk überzogenen Gewirke im Hinblick auf den Umfang den Charakter der Ware, - auf dem Handrücken mit aufgedruckten Hinweisen, - mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 1600, NITRAS, Größe 10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, ca. 0,7 mm dicken Handschuhe sind mit Ausnahme der Bündchen und einer Aussparung auf dem Handrücken einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - auf dem Handrücken mit aufgedruckten Hinweisen, - mit gerippt gewirkten Bündchen, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 3520, Nylotex, Größe 7, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, ca. 1,1 mm dicken Handschuhe sind mit Ausnahme des Bündchens und einer Aussparung auf dem Handrücken einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit augenscheinlich Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - auf dem Handrücken mit aufgedruckten Hinweisen, - mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Handschuhe, Art. 1603 W, Winter Blocker, Größe 8, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Schlingengewirken aus Spinnstoffen, - die konfektionierten, ca. 2,1 mm dicken Handschuhe sind mit Ausnahme des Bündchens und einer Aussparung auf dem Handrücken einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit augenscheinlich Kautschuk (kein Zellkautschuk) überzogen, - auf dem Handrücken mit aufgedruckten Hinweisen, - mit gerippt gewirkten Bündchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware des Kapitels 62. "Fingerhandschuhe aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.10?
Die Zolltarifnummer 6116.10 umfasst Fingerhandschuhe, mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.10?
Für 6116.10 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.
Welcher HS-Code gehört zu 6116.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.10?
6116.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6116.10 im Zolltarif eingeordnet?
6116.10 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.10 erfasst, zum Beispiel DE68/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.10?
HS-Unterposition 6116.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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