Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6116.10.80: Fingerhandschuhe, andere

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 6116.10.80 steht für Fingerhandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6116.10.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6116.10.80
Drittlandszoll
8,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6116Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6116.10mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
  4. 6116.10.80Fingerhandschuhe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.10.80

HS-Code6116.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6116.10.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,9 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

DEBTI23118/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Fingerhandschuhe, Größe 7/S, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedrucktem Pappaufhänger befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- in den Bereichen der Handfläche, der Fingerinnenseiten, der Fingeraußenseite des Zeige- fingers sowie in Teilen des Handrückens und der stulpenartigen Verlängerung aus einfarbigen, dichten, gerauten und einseitig (Außenseite) mit geprägtem Zellkunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903, -- in den übrigen Bereichen aus einfarbigen, einseitig (Innenseite) gerauten Gewirken (Meterware des Kapitels 60), -- alle Gewirke bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- im Bereich des Handgelenks elastisch verengt, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, - im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung als Gartenhandschuh bestimmen die Gewirke der Position 5903 gegenüber den anderen Gewirken den wesentlichen Charakter der Ware. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI23069/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Fingerhandschuhe, Größe 8/M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedrucktem Pappaufhänger befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- in den Bereichen der Handfläche, des Daumens, der Fingerspitzen und Fingerzwischenräume sowie des ca. 3 , 2 cm breiten Streifens auf dem Handrücken und in einem kleinen Teil der Stulpeninnenfläche aus einfarbigen, gerauten, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Gewirken der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern, -- in den übrigen Bereichen des Handrückens, der Fingeraußenseiten und der bis zu ca. 5 cm breiten Stulpe aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle; im Bereich der Stulpe zweilagig gearbeitet, -- im Bereich des Handgelenks elastisch verengt und mit einem schmalen Gewebestreifen verziert, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Gartenhandschuhe bestimmen die u. a. die Innenhand bildenden Gewirke der Position 5903 den wesentlichen Charakter der Ware. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI23149/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Fingerhandschuhe, Größe 8/M, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern, nachträglich mit Ausnahme des größten Teils der Bündchen, des Handrückens und Teilen der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (Polyurethan; kein Zellkunststoff) getränkt, -- im Bereich des Handrückens mit einem Aufdruck versehen, -- mit einem elastischen Bündchen, -- am unteren Rand durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff getränkt"

DEBTI23076/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Fingerhandschuhe, in Größe 10/XL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- aus einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern, nachträglich mit Ausnahme des größten Teils der Bündchen, des Handrückens und Teilen der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) augenscheinlich im Tauchverfahren mit Kunststoff (Polyurethan; kein Zellkunststoff) getränkt, -- im Bereich des Handrückens mit einem Aufdruck versehen, -- mit einem elastischen Bündchen, -- am unteren Rand durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff getränkt"

DEBTI23122/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-06

Handschuhe, Größe 10/XL, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- paarweise an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- mit einer Handinnenfläche, einem Daumen, Fingerspitzen und Fingerzwischenräumen sowie einem ca. 3 , 8 cm breiten Streifen auf dem Handrücken und einem kleinen Teil der Stulpeninnen- fläche aus einfarbigen, gerauten, einseitig (Außenseite) mit geprägtem Kunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903 aus synthetischen Chemiefasern (somit keine Meterware des Kapitels 39), -- in den übrigen Bereichen des Handrückens, der Fingeraußenseiten und der bis zu ca. 6 cm breiten Stulpe aus einfarbigen Geweben aus Baumwolle; im Bereich der Stulpe zweilagig gearbeitet, -- im Bereich des Handgelenks elastisch verengt und mit einem schmalen Gewebestreifen verziert, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Gartenhandschuhe bestimmen die u. a. die Innenhand bildenden Gewirke den wesentlichen Charakter der Ware. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI9610/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Handschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - paarweise an einem bedrucktem Pappaufhänger befestigt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - mit einer Handinnenfläche, einem Daumen, einem Zeigefinger, Fingerspitzen und Finger- zwischenräumen sowie einem ca. 3 , 8 cm breiten Streifen auf dem Handrücken und einem kleinen Teil der Stulpeninnenfläche aus einfarbigen, gerauten, einseitig (Außenseite) mit Kunststoff (laut Antrag: Vinyl; keine Zellstruktur erkennbar) überzogenen Gewirken der Position 5903, - in den übrigen Bereichen des Handrückens, der Fingeraußenseiten und der bis zu ca. 7 cm breiten Stulpe aus einseitig (Innenseite) gerauten, buntgewebten (melierte Garne) Geweben aus laut Antrag Baumwolle, - im Bereich des Handgelenks elastisch verengt, - an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewebestreifen eingefasst, - insbesondere im Hinblick auf die Verwendung als Arbeitshandschuhe bestimmen die u. a. die Innenhand bildenden Gewirke den wesentlichen Charakter der Ware. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff überzogen"

DEBTI9840/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Fingerhandschuhe, Gr. 10 / XL, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einem buntgewirkten Gewirke aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, von Teilen des Handrückens und der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kunststoff (laut Antrag Nitril; keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, - an der Eingriffsöffnung mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kunststoff getränkt"

PLBTIWIT-2026-000146Erteilt von PLGültig bis 2029-04-16

Para rękawic bokserskich. Model z wypełnieniem amortyzującym wstrząsy, zablokowanym kciukiem (zablokowanie kciuka wynika z konstrukcji - przymocowania kciuka rękawicy i usztywnienia) i regulowanym paskiem stabilizującym z rzepem. Materiał zewnętrzny: 90% tworzywo sztuczne (PU), 10% nylon. Wierzchnia część rękawicy pokryta jest dzianiną (100% poliester) laminowaną z zewnętrznej strony folią z tworzywa sztucznego. Wypełnienie rękawicy stanowi pianka z tworzywa sztucznego (PU). Podszewka jest wykonana w 100% z poliestru. Na rękawicach jest wydrukowane logo marki. Artykuł występujące w dwóch wersjach kolorystycznych: czarno-złotej i czarno-czerwonej. Wymiary produktu: 48cm x 29cm, waga pary 290g. Opakowanie jednostkowe: pokrowiec wykonany z tworzywa sztucznego i papieru. Opakowanie zbiorcze: karton.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.10.80?

Die Zolltarifnummer 6116.10.80 umfasst Fingerhandschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.10.80?

Der Drittlandszollsatz für 6116.10.80 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6116.10.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.10.80?

6116.10.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6116.10.80 im Zolltarif eingeordnet?

6116.10.80 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611610 mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.10.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.10.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI23118/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.10.80?

KN-Code 6116.10.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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