Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0: Fingerhandschuhe, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0 steht für Fingerhandschuhe, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 8 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6116.10.20.91.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6116.10.20.91.0
Drittlandszoll
8 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6116Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6116.10mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
  4. 6116.10.20Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen
  5. 6116.10.20.91andere
  6. 6116.10.20.91.0Fingerhandschuhe, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0

HS-Code6116.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6116.10.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6116.10.20.9110 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6116.10.20.91.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24030/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-18

Fingerhandschuhe, Größe 7, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel mit Aufhänger verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - laut Untersuchungsergebnis: -- mit einer Handinnenseite aus einem zweilagigen, durch Kleben miteinander verbundenen Textil- laminat, --- mit einer Außenlage aus einseitig (Außenseite) mit Zellkautschuk überzogenen, gerauten Ge- wirken der Position 5906 mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 1.500 Gramm (somit keine Ware des Kapitels 40), --- mit einer Innenlage aus nicht weitergehend bearbeiteten Gewirken, die auf der Innenseite mit Zellkunststoff überzogen sind, wobei der Zellkunststoff etwa 4/5 der Gesamtdicke ausmacht; die Gewirke dienen folglich nur der Verstärkung (Meterware des Kapitels 39), --- insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen die die Außenseite bildenden Gewirke der Position 5906 den wesentlichen Charakter des Textillaminats, -- mit Teilen des Handrückens und der Fingerzwischenräume aus einem dreilagigen Textillaminat der Position 5903 mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkunststoff, -- mit Teilen des Handrückens sowie den Fingeraußenseiten aus einseitig (Außenseite) mit Zell- kunststoff überzogenen Gewirken der Position 5903, die auf der Außenseite (Schauseite) zu- sätzlich mit einer insbesondere im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestim- menden Kunststofffolie (Meterware des Kapitels 39) versehen sind, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus Spinnstoffen, - im Bereich der Fingeraußenseiten mit eingearbeiteten Protektoren aus augenscheinlich Kunst- stoff versehen ​(ohne Daumen), - mit einem ca. 7 , 5 cm breiten, elastischen Bündchen mit Klettverschlussriegel ausgestattet, - keine Einreihung in die Position 9506, da Handschuhe aller Art von Kapitel 95 ausgenommen sind, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Spinnstoffe gegenüber dem Kunst- stoff den wesentlichen Charakter der Ware; innerhalb der Position 6116 sind insbesondere im Hinblick auf den Umfang die überzogenen Gewirke der Position 5906 charakterbestimmend. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk überzogen"

DEBTI37525/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-12-15

Fingerhandschuhe, Größe 9, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - abgepasst gewirkt, - aus ca. 0,5 mm dicken, buntgewirkten Gewirken aus Spinnstoffen, - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, des Handrückens und Teilen der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (laut Antrag Nitril; Zellstruktur erkennbar) überzogen, - auf dem Handrücken bedruckt, - mit einem elastischen Bündchen, - an der Eingriffsöffnung durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

DEBTI40419/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Fingerhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, abgepasst gewirkt, - aus bedruckten Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, des Handrückens und von Teilen der Fingerrückseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit laut Antrag Kautschuk (Nitril; augenscheinlich keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6116 1080, - mit einem elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuh, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

DEBTI40273/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Fingerhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, abgepasst gewirkt, - aus bedruckten Gewirken aus laut Antrag Polyester (synthetische Chemiefasern), - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, des Handrückens und von Teilen der Fingerrückseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit laut Antrag Kautschuk (Nitril; augenscheinlich keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, somit keine Ware der Unterposition (KN) 6116 1080, - mit einem elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch eine Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuh, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

DEBTI36175/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Fingerhandschuhe, Größe 8, Foto siehe Anlage, - paarweise an einer Pappkarte mit Aufhänger angebracht, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens und des Handrückens einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (laut Antrag: Nitrilschaum-Kautschuk; keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, - auf dem Handrücken mit Schriftzügen bedruckt, - mit einem angenähten, doppelt gearbeiteten, elastischen Bündchen. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

DEBTI30713/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-14

Fingerhandschuhe, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Paar in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten Gewirken aus laut Antrag überwiegend synthetischen Chemiefasern (Poly- ethylen, Polyester und Elasthan) sowie aus Glasfasern, - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, der Fingeraußenseiten und des Handrückens einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (laut Antrag Nitril; keine Zellstruktur erkennbar) getränkt, - im Bereich der Fingeraußenseiten und des Handrückens mit aufgenähten Protektoren aus Kunst- stoff versehen, - mit einem elastischen Bündchen; mit einem ca. 7 cm hochreichenden Schlitz mit Klettverschluss- riegel, - an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Streifen aus augenscheinlich Gewirken der Position 5903 eingefasst, - insbesondere im Hinblick auf die gewichtsmäßige Zusammensetzung bestimmen die Spinn- stoffe gegenüber den Glasfasern den wesentlichen Charakter der Ware. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

DEBTI29531/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-21

Fingerhandschuhe, Größe 9, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus buntgewirkten, im unteren Bereich der Finger und des Daumens durchscheinenden Gewirken aus überwiegend synthetischen Chemiefasern sowie aus Metallfasern und aus nicht zum Ab- schnitt XI gehörenden Stoffen, - abgepasst gewirkt, - nachträglich mit Ausnahme des größten Teils des Bündchens, des Handrückens und Teilen der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (kein Zellkautschuk) getränkt, - auf dem Handrücken bedruckt, - mit einem elastischen Bündchen, - an der Eingriffsöffnung mit einer kontrastfarbenen Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

DEBTI16879/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-13

Fingerhandschuhe, Größe XL, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 87 % Polyester und 13 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern, - nachträglich mit Ausnahme des Bündchens, des Handrückens und Teilen der Fingeraußenseiten einseitig (Außenseite) im Tauchverfahren mit Kautschuk (laut Antrag Nitrilkautschuk; Zellstruktur erkennbar) getränkt, - auf dem Handrücken mit sechseckigen Noppen und einem Firmenlogo bedruckt, - mit einer sehr kurzen Stulpe aus einfarbigen Gewirken der Position 5906, mit einem ca. 3 cm hochreichenden, unterlegten Seitenschlitz und einem Klettverschlussriegel ausgestattet, - am Stulpenrand mit schmalen Streifen aus Gewirken eingefasst. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, mit Kautschuk getränkt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0?

Die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0 umfasst Fingerhandschuhe, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.10.20.91.0?

Der Drittlandszollsatz für 6116.10.20.91.0 beträgt 8 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6116.10.20.91.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611610. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0?

6116.10.20.91.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6116.10.20.91.0 im Zolltarif eingeordnet?

6116.10.20.91.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611610 mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen > 61161020 Fingerhandschuhe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen oder überzogen > 6116102091 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.10.20.91.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.10.20.91.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI24030/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.10.20.91.0?

Warennummer 6116.10.20.91.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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