Zolltarifnummer 6116.92.00: Fingerhandschuhe, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6116.92.00 steht für Fingerhandschuhe, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6116.92.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6116.92.00
- Drittlandszoll
- 8,9 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.92.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8,9 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Produsul reprezinta manusi de protectie, tricotate, de aproximativ 270 mm lungime, în marimile 7 și 9, disponibile în doua modele: (1) realizate din bumbac in amestec ( 65% bumbac + 35% poliester), fara cusaturi, cu manseta elastica, culoare natur; (2) realizate din bumbac 100%, cu cusaturi laterale, fara manseta, culoare alba; manusile sunt de conceptie simpla, pentru riscuri minime (categoria I), utilizate la manipularea pieselor mici, cu suprafata neteda, fara muchii taioase. Se prezinta ambalate in pachet de 12 perechi.
Fausthandschuhe, sog. Kratzfäustlinge, Foto siehe Anlage, - in Form von Fausthandschuhen ohne ausgearbeiteten Daumen; mit einer Handlänge (ohne Bündchen) von ca. 6,5 cm und einer Handbreite von ca. 8 cm, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem angesetzten, ca. 3 cm langen Bündchen, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, andere als in Unterposition 6116 10 genannte, aus Baumwolle"
Handschuhe, sog. Einmal-Zwirnhandschuhe, Artikel-Nr.: REF 323090 P2, Größe 6,5, Foto siehe Anlage, - paarweise mit einem bedruckten Kartoneinleger, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - dienen laut Antrag dem Schutz des chirurgischen Instrumentariums vor dem natürlichen Säure- und Fettgehalt der Hände, - am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, nicht mit Kunststoff oder Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, aus Baumwolle"
Conform descrierii solicitantului si a fotografiei publicate in baza de date, produsul reprezinta o pereche de manusi de protectie, cu aplicatii punctiforme din material platic (PVC) pe o singura fata (picou). Manusile sunt tricotate din fibre mixte (65% bumbac, 35% poliester). Sunt prevazute cu o manseta elastica. Picourile sunt aplicate pe palma manusii. Sunt fabricate conform standardului EN 420.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ein Paar grüne Fingerhandschuhe: - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus (laut ergänzenden Angaben) Baumwolle, - abgepasst gewirkt, - mit einer gerippt gewirkten Stulpe, die am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt und mit einem eingezogenen "Gummi" ausgestattet ist, - auf dem Handrücken mit einem Firmenlogo bedruckt. Jeweils ein Paar Handschuhe sind gemeinsam mit einem künstlichen Weihnachtsbaum in einem Pappkarton verpackt (siehe DEBTI-13365/21-1). Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannt, aus Baumwolle".
Handschuhe, sog. Baumwoll-Handschuhe, in Erwachsenengrößen, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, in verschiedenen Ausführungen, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - Ausführung 1: mit einem angesetzten, doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten Bündchen, - Ausführung 2: teilweise den Unterarm bedeckend; am Rand der Eingriffsöffnung durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Baumwolle"
Handschuhe, sog. Baumwoll-Trikothandschuhe, Größe XL, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - am oberen Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Baumwolle"
Fingerhandschuhe, sog. Handschuhe aus Baumwolle, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - komprimiert in einem Polybeutel verpackt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - mit einem Aufdruck verziert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Baumwolle"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.92.00?
Die Zolltarifnummer 6116.92.00 umfasst Fingerhandschuhe, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.92.00?
Der Drittlandszollsatz für 6116.92.00 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6116.92.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611692. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.92.00?
6116.92.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6116.92.00 im Zolltarif eingeordnet?
6116.92.00 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611692 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.92.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.92.00 erfasst, zum Beispiel ROBTI2025/005135. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.92.00?
KN-Code 6116.92.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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