Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0: Fingerhandschuhe, andere, aus Baumwolle

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0 steht für Fingerhandschuhe, andere, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6116.92.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6116.92.00.00.0
Drittlandszoll
8,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6116Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6116.92aus Baumwolle
  4. 6116.92.00.00.0Fingerhandschuhe, andere, aus Baumwolle

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0

HS-Code6116.926 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6116.92.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6116.92.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6116.92.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,9 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50529/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-01

Handschuhe, Gr. 1, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte und Aufhängevorrichtung angebracht, - in Form eines Fausthandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen gearbeitet, - mit einer Handbreite von ca. 6 , 5 cm, einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 11 cm und einer Daumenlänge von ca. 4 cm, - mit einer Außenseite aus ca. 1 , 8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig (u. a. wattiert) gefüttert, - im Bereich des Handgelenks mit einem Firmenlogo verziert, - mit einem doppelt gearbeiteten, elastischen Bündchen, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI50531/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-02-19

Handschuhe, Größe 4, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar an einer bedruckten Pappkarte und Aufhängevorrichtung angebracht, -- in Form eines Fausthandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen gearbeitet, -- mit einer Handbreite von ca. 7 cm, einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 13 cm und einer Daumenlänge von ca. 6 cm; -- mit einer Außenseite aus ca. 1 , 8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus 100 % Baumwolle, -- vollständig gefüttert, -- im Bereich des Handgelenks mit einem Firmenlogo verziert, -- mit einem doppelt gearbeiteten, elastischen Bündchen, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI6430/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-22

Handschuh, sog. Ofenhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle; somit keine Ware der Unter- position (HS) 6116 93, - abgepasst gewirkt, - durchgehend gefüttert, - auf der Handinnen- und -außenseite musterbildend rutschhemmend bedruckt, - mit einem gerippt gewirkten, elastischen Bündchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuh aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus Baumwolle"

DEBTI43773/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-12-26

Fingerhandschuhe, sog. Baumwoll-Doppelstrickhandschuh, Größe 10, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag Baumwolle, - abgepasst gewirkt, - im Bereich der Außen- und Innenhand mit laut Antrag Nitril bedruckt, - mit einem elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch eine krontrastfarbene Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus Baumwolle"

DEBTI30867/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-14

Fingerhandschuhe, sog. Liner für Arbeitsschutzhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag überwiegend Baumwolle, - mit einem doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, elastischen Bündchen. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Baumwolle"

DEBTI30875/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-14

Fingerhandschuhe, sog. Liner für Arbeitsschutzhandschuhe, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1,0 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag überwiegend Baumwolle, - mit einem doppelt gearbeiteten, gerippt gewirkten, elastischen Bündchen. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus Baumwolle"

DEBTI2704/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-19

Handschuhe, sog. Strickfäustel, Artikel-Nr.: 4342200, Gr. 4, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte und Aufhängevorrichtung angebracht, - in Form eines Fausthandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen gearbeitet, - mit einer Handbreite von ca. 7 cm, einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 13 cm und einer Daumenlänge von ca. 6 cm; stellt sich aufgrund der Abmessungen nicht als Bekleidungszubehör für Kleinkinder dar, - mit einer Außenseite aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig gefüttert, - im Bereich des Handgelenks mit einem Firmenlogo verziert, - mit einem doppelt gearbeiteten, elastischen Bündchen. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, aus Baumwolle"

DEBTI2769/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-16

Handschuhe, sog. Strickfäustel, Artikel-Nr.: 4342200, Gr. 1, Foto siehe Anlage, - als Paar an einer bedruckten Pappkarte und Aufhängevorrichtung angebracht, - in Form eines Fausthandschuhs mit ausgearbeitetem Daumen gearbeitet, - mit einer Handbreite von ca. 6 cm, einer Handlänge (ohne Rand) von ca. 11 cm und einer Daumenlänge von ca. 4 cm, - mit einer Außenseite aus ca. 1,8 mm dicken, einfarbiigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - vollständig gefüttert, - im Bereich des Handgelenks mit einem Firmenlogo verziert, - mit einem doppelt gearbeiteten, elastischen Bündchen, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Fausthandschuhe, aus Gewirken, aus Baumwolle"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0 umfasst Fingerhandschuhe, andere, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.92.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 6116.92.00.00.0 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6116.92.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611692. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0?

6116.92.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6116.92.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

6116.92.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611692 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.92.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.92.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50529/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.92.00.00.0?

Warennummer 6116.92.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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