Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6116.93: Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6116.93 steht für Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6116.93 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6116.93
Drittlandszoll
8,9 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 61KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6116Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken
  3. 6116.93Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.93

HS-Code6116.936 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll8,9 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE579/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-24

Fingerhandschuhe, sog. Handschuhe, Größe OS, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 2,1 mm dicken, einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - am Handgelenk mit einer Stulpe, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in Unterpositon 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"

DE22024/11-1Erteilt von DEGültig bis 2018-01-11

Handschuhe, Artikel 2530-004, Größe L, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - laut Antrag "für geringe mechanische Risiken", - laut Untersuchungsergebnis mit folgendem Aufbau: -- Handinnenfläche, Daumeninnenseite, Fingerinnenseiten, Fingerzwischenräume und Fingerkuppen bestehen aus mit Bindemittel verfestigtem Vliesstoff aus synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5603), -- Handrücken sowie Daumen- und Fingeraußenseiten ohne Fingerkuppen bestehen aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis mit einer Außenlage aus Gewirken aus synthetischen Chemiefasern, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff (Zellkunststoff; im Querschnitt mit bloßem Auge wahrnehmbar) und einer Innenlage aus Gewirke aus synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5903), -- im Bereich der Innenhand und der Fingerinnenseiten zusätzlich mit der Verbesserung der Griffsicherheit dienenden Zuschnitten versehen, --- aus auf der Außenseite im Umkehrstreichverfahren mit Kunststoff (Kunststofffolie; kein Zellkunststoff) bestrichenen, schwarzen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern (Meterware der Position 5903), - am Handgelenk mit einem Klettriegel versehen und mit einem schmalen Gewirkeband eingefasst, - mit sog. silbernen Reflexstreifen sowie mit zwei Etiketten aus Kunststoff mit Firmenlogos versehen, - die verschiedenen Gewirke sind insbesondere nach dem Umfang gegenüber dem Vliesstoff charakterbestimmend, - innerhalb der Gewirke sind nach dem Umfang die mit Lagen aus Kunststoff versehenen Gewirke, im Hinblick auf die Griffsicherheit die mit Kunststoff bestrichenen Gewirke als charakterbestimmend anzusehen, somit kann keinem Gewirke eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden und die Ware ist der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (6116 10/6116 93) in der Nomenklatur zuletzt genannten zuzuweisen. "Fingerhandschuh, aus Gewirken (charakterbestimmend), mit Kunststoff bestrichen und mit Lagen aus Kunststoff versehen, aus synthetischen Chemiefasern (charakterbestimmender Stoff nicht ermittelbar) und aus Vliesstoffen"

RO2011/000858Erteilt von ROGültig bis 2017-06-29

Conform declaraţiei solicitantului, articolul reprezintă mănuşi de protecţie, antitermice, tricotate, confecţionate din fibre sistetice tip Kevlar, prevăzute cu manşetă elastică.

RO2011/000826Erteilt von ROGültig bis 2017-05-26

Mănuşi de protecţie din fir Kevlar. Mănuşile sunt tricotate, de tip mitene şi prezintă manşetă elastică. Mănuşile nu sunt impregnate cu cu materiale plastice sau cauciuc.

RO2011/000762Erteilt von ROGültig bis 2017-03-24

Conform descrierii solicitantului, produsul reprezintă mănuşi de protecţie confecţionate din tricot din nylon, cu aplicaţii punctiforme din PVC în palmă.

DE24830/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-14

Handschuh, sog. Warrior Eraser Glore 13 black, white, grey - Eishockeyhandschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - zur Verwendung als Spielerhandschuh beim Eishockeysport bestimmt, - lt. ergänzenden Antragsangaben bestehen die Spinnstofferzeugnisse aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Handrücken und einer äußeren Stulpe aus Gewirken, - mit einer inneren Stulpe und einem Riegel außen um das Handgelenk aus mit Kunststoff beschichteten Geweben der Position 5903, - mit Fingerzwischenräumen (teilweise) aus Gewirken, - mit einer Handinnenfläche aus Vliesstoffen (Meterware der Position 5603), - mit Schaumkunststoffpolsterungen auf dem Handrücken, der Stulpe und im Riegel um das Handgelenk; im Bereich des Daumens zusätzlich durch eine harte Platten aus Kunststoff verstärkt, - nach dem Umfang und im Hinblick auf den Verwendungszweck (für den Eishockeysport) bestimmen die Gewirke (das die Polsterungen überziehende Material) den Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 9506, da Handschuhe aus Stoffen aller Art vom Kapitel 95 ausgenommen sind. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken (charakterbestimmend) aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen und aus Kunststoff"

DE24836/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-02-08

Handschuh, sog. Warrior Bentley Glore black Senior 14 - Eishockeyhandschuh, in Erwachenengröße, Foto siehe Anlage, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - zur Verwendung als Spielerhandschuh beim Eishockeysport bestimmt, - die Spinnstofferzeugnisse bestehen lt. ergänzenden Antragsangaben aus synthetischen Chemiefasern, - mit einem Handrücken und einer Stulpe aus Gewirken, - mit einem Riegel außen um das Handgelenk aus mit Kunststoff beschichteten Gewirken der Position 5903, - mit Fingerzwischenräumen (teilweise) aus durchbrochenen Gewirken, - mit einer Handinnenfläche aus Vliesstoffen (Meterware der Position 5603), - mit Schaumkunststoffpolsterungen auf dem Handrücken, der Stulpe und im Riegel um das Handgelenk; im Bereich des Daumens zusätzlich durch eine harte Platte aus Kunststoff verstärkt, - nach dem Umfang und im Hinblick auf den Verwendungszweck (für den Eishockeysport) bestimmen die Gewirke (das die Polsterungen überziehende Material) den Charakter der Ware, - keine Einreihung in die Position 9506, da Handschuhe aus Stoffen aller Art vom Kapitel 95 ausgenommen sind. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken (charakterbestimmend), aus synthetischen Chemiefasern, aus Vliesstoffen und aus Kunststoff"

SETV1-2010-10463Erteilt von SEGültig bis 2016-10-28

Handske Handske av femfingermodell huvudsakligen tillverkad av textilmaterial och avsedd att användas som snöskoterhandske. Handskens krage, sidostycken, större delen av tummen och materialet mellan fingrarna består av trikåmaterial enligt uppgift tillverkat av syntetiska fibrer. Innerhanden och fingrarnas insida består av mockaimitation. Handsken är fodrad, försedd med förstärkningar av läderliknande material på ovansidan och vidden vid handloven regleras med hjälp av kardborreband. Trikåmaterialet dominerar ytmässigt och ger handsken dess karaktär.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6116

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …

Pos. 6116

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …

Pos. 6116

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …

Pos. 6116

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.93?

Die Zolltarifnummer 6116.93 umfasst Fingerhandschuhe, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.93?

Der Drittlandszollsatz für 6116.93 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6116.93?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611693. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.93?

6116.93 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6116.93 im Zolltarif eingeordnet?

6116.93 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.93?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.93 erfasst, zum Beispiel DE579/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.93?

HS-Unterposition 6116.93 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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