Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0: Fingerhandschuhe, andere, aus synthetischen Chemiefasern
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0 steht für Fingerhandschuhe, andere, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 8,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6116.93.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 61. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6116.93.00.00.0
- Drittlandszoll
- 8,9 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 8,9 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fingerhandschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar auf einem Pappetikett aufgebracht, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- mit einer Handinnenfläche, Fingerinnenseiten, Fingerzwischenräumen und Teilen der Finger- außenseiten sowie des Handrückens aus einlagigen, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken, -- mit einem Handrücken und Teilen der Fingeraußenseiten aus einem Textillaminat der Position 5903, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken sowie einer Zwischenlage aus Zellkunststoff, -- mit einer Stulpe aus einem Textillaminat der Position 5906, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren; Quadratmetergewicht augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm), -- auf der Handinnenfläche teilweise mit Schaumkunststoff gepolstert, -- im Bereich des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Spandex und Nylon), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die einlagigen Gewirke den wesent- lichen Charakter des Handschuhs. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Fingerhandschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar auf einem Pappetikett aufgebracht, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- mit einer Handinnenfläche, Fingerinnenseiten, Fingerzwischenräumen und Teilen der Finger- außenseiten aus einlagigen, einfarbigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken, -- mit einem Handrücken, Teilen der Fingeraußenseiten und einer Stulpe aus einem Textillaminat der Position 5903, mit einer Außenlage aus Gewirken, einer Zwischenlage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus gerauten Gewirken, -- im Bereich des Handgelenks elastisch verengt, -- an der Eingriffsöffnung mit einem ca. 6 cm hochreichenden Schlitz versehen und mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester und Spandex), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die einlagigen Gewirke den wesent- lichen Charakter des Handschuhs. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Fingerhandschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar auf einem Pappetikett aufgebracht, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- mit einer Handinnenfläche, Fingerinnenseiten, Teilen der Fingeraußenseiten sowie der Finger- zwischenräume aus einlagigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken (kein Vliesstoff), im Bereich der Innenhand musterbildend mit Kunststoff (Silikon) bedruckt, -- mit Teilen der Fingerzwischenräume aus einlagigen, einfarbigen Gewirken, -- mit einem Teil des Handrückens und der Fingeraußenseiten aus einem Textillaminat der Position 5903, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkunststoff, -- mit einem Teil des Handrückens und einer Stulpe aus einem Textillaminat der Position 5906, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren; Quadratmetergewicht augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm), -- mit einem Teil der Außenseite des Daumens aus einem Textillaminat der Position 6001, mit einer Außenlage aus Schlingengewirken, einer Zwischenlage aus Zellkunststoff und einer Innenlage aus glatten Gewirken, -- im Bereich des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Spandex und Nylon), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die einlagigen Gewirke den wesentlichen Charakter des Handschuhs. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus synthe- tischen Chemiefasern"
Fingerhandschuhe, Größe 4, Foto siehe Anlage, - als Paar an einem Kunststoffaufhänger befestigt, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus ca. 1 , 5 mm dicken, einfarbigen, beidseitig gerauten Gewirken (sog. Fleece) aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - seitlich mit einem kleinen Haken bzw. Ring aus Kunststoff ausgestattet, - mit einer doppelt gearbeiteten, elastischen Stulpe aus einfarbigen Gewirken. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Fingerhandschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar auf einem Pappetikett aufgebracht, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- im Bereich der Handfläche, der Fingerinnenseiten, der Fingeraußenseiten (in Teilen) sowie der Fingerzwischenräume aus einlagigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken, -- in Teilbereichen der Fingerzwischenräume aus einlagigen, einfarbigen Gewirken, -- in Teilbereichen des Handrückens und der Fingeraußenseiten aus einem dreilagigen Flächen- erzeugnis der Position 5903, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischen- lage aus Zellkunststoff, -- im Bereich des Handrückens (in Teilen) und der Stulpe aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 5906, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren; Quadratmetergewicht augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm), -- im Bereich der Handfläche teilweise mit Schaumkunststoff gepolstert, -- im Bereich des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Spandex und Nylon), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die einlagigen Gewirke den wesentlichen Charakter des Handschuhs. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus synthe- tischen Chemiefasern"
Fingerhandschuhe, Größe 10, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- als Paar auf einem Pappetikett aufgebracht, -- als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, -- im Bereich der Handfläche, der Fingerinnenseiten, der Fingeraußenseiten (in Teilen) sowie der Fingerzwischenräume aus einlagigen, einseitig (Außenseite) gerauten Gewirken, -- in Teilbereichen der Fingerzwischenräume aus einlagigen, einfarbigen Gewirken, -- in Teilbereichen des Handrückens und der Fingeraußenseiten aus einem dreilagigen Flächen- erzeugnis der Position 5903, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischen- lage aus Zellkunststoff, -- im Bereich des Handrückens (in Teilen) und der Stulpe aus einem dreilagigen Flächenerzeugnis der Position 5906, mit einer Außen- und Innenlage aus Gewirken und einer Zwischenlage aus Zellkautschuk (sog. Neopren; Quadratmetergewicht augenscheinlich weniger als 1.500 Gramm), -- im Bereich der Handfläche teilweise mit Schaumkunststoff gepolstert, -- im Bereich des Handgelenks mit einem Klettriegel zu verengen, -- an der Eingriffsöffnung mit einem schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern (Polyester, Spandex und Nylon), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die einlagigen Gewirke den wesentlichen Charakter des Handschuhs. "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannte, aus synthe- tischen Chemiefasern"
Fingerhandschuhe, in Erwachsenengröße, - als Fünffingerhandschuhe gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - abgepasst gewirkt, - im Bereich der Handinnenflächen rutschhemmend bedruckt, - mit einem gerippt gewirkten, elastischen Bündchen, - am unteren Rand durch eine kontrastfarbene Überwendlichnaht gesäumt. Die Ware ist gemeinsam mit einem künstlichen Weihnachtsbaum (DEBTI-28008/25-1), einem sogenannten Gürtel (DEBTI-28008/25-3) sowie einer Aufbewahrungstasche (DEBTI-28008/25-2) in einem Pappkarton verpackt. Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfes nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Fingerhandschuhe, aus Gewirken, andere als in der Unterposition 6116 10 genannt, aus synthetischen Chemiefasern"
Handschuh, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - an einem bedruckten Pappaufhänger befestigt, - als Fünffingerhandschuh gearbeitet, - aus einfarbigen Gewirken aus laut Antrag 100 % Aramid (synthetischen Chemiefasern), - abgepasst gewirkt, - durchgehend gefüttert, - auf der Handinnen- und -außenseite musterbildend rutschhemmend bedruckt, - mit gerippt gewirkten, elastischen Bündchen, - am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt. "Fingerhandschuh aus Gewirken, andere als in der Unterposition (HS) 6116 10 genannte, aus synthetischen Chemiefasern"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken aller Art, unabhängig davon, ob sie für Frauen oder Mädchen oder für Männer oder Knaben bestimmt sind. Dazu gehören normale Fingerhandschuhe als auch solche, bei denen die Fingerspitzen unbedeckt bleiben, Fäustlinge mit Daumen, Stulpenhandschuhe oder andere lange Handschuhe, die den Unterarm oder sogar einen Teil des Oberarms bedecken. Zu dieser Position gehören auch unfertige Handschuhe aus Gewirken oder Gestricken, vorausgesetzt, sie weisen die wesentlichen Merkmale der fertigen Handschuhe auf. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 272/98 der Kommission vom 2. Februar 1998 1) (RV L 272/98): 2. Torwarthandschuh für Eishockey oder Straßenhockey, bestehend aus zwei Teilen, einem Handschuh und einer Schutzplatte, die durch Nähte an fünf Stellen miteinander verbunden sind. Der Torwart trägt ihn gewöhnlich (d.h. wenn er ein Rechtshänder ist) an der rechten Hand, mit der er auch den Schläger hält. Die Schutzplatte auf dem Rücken des Handschuhs (Abmessungen: 37 cm x 20 cm x 3 cm) besteht aus steifem Zellkunststoff und ist vollständig überzogen, überwiegend mit Gewirken/Gestricken aus Chemiefasern. Die Schutzplatte dient in erster Linie dazu, den Ball (bei Eis-hockey den Puck) anzuhalten. Außerdem schützt sie den Handrücken. Der andere Teil dieser Ware ähnelt einem normalen Handschuh. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 29. April 2010 Az.: C-123/09 Die Kombinierte Nomenklatur, die den Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1789/2003 der Kommission vom 11. September 2003 geänderten Fassung bildet, ist dahin gehend auszulegen, dass Reithandschuhe, wie die im Ausgangsverfahren streitigen, die aus einem einseitig angerauten und mit einer Kunststoffschicht überzogenen Spinnstoff bestehen, wobei die Trägerschicht aus textilem Gewirke einseitig angeraut und die angeraute Seite anschließend vollständig mit einer Schaumbeschichtung aus Polyurethan überzogen wurde, der eine wesentliche Funktion für die Verwendung der Handschuhe als Reithandschuhe zukomm …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Gestrickte Fausthandschuhe und Fingerhandschuhe gehören ab dem nachfolgenden Maß zu dieser Position (vgl. DIN 61528 für gestrickte Handschuhe [zurückgezogen]): Größenbezeichnung für Fausthandschuhe Handbreite in cm Handlänge ohne Rand in cm Daumenlänge in cm 1 ½ 6,25 11 4 Fausthandschuhe Gestrickte Fausthandschuhe bis zu einer Größenbezeichnung von 1 sind in Position 6111 einzureihen. Größenbezeichnung für Fingerhandschuhe Handbreite in cm Mittelhand-länge in cm Mittelfinger- länge in cm Gesamtlänge in cm ohne Rand 1 ½ 6,0 6,25 5,75 12 Fingerhandschuhe Mit Kautschuk oder Kunststoff bestrichene Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe gehören unabhängig davon, - ob sie aus mit Kunststoff oder Kautschuk bestrichenen Gewirken oder Gestricken der Positionen 5903 oder 5906 oder - aus nicht bestrichenen Gewirken oder Gestri …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0 umfasst Fingerhandschuhe, andere, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6116.93.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6116.93.00.00.0 beträgt 8,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6116.93.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 611693. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0?
6116.93.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6116.93.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6116.93.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 61 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken > 611693 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6116.93.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6116.93.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI4800/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6116.93.00.00.0?
Warennummer 6116.93.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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