Zolltarifnummer 6204.32.10: Arbeits- und Berufskleidung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.32.10 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.32.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6204.32.10
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 6
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.32Jacken, aus Baumwolle
- 6204.32.10Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.32.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Unvollständige Jacke (Arbeitsjacke), sog. Kochjacke, Artikel 1500-130-021, Größe 50, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen (weiß), festen, köperbindigen Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 81 cm); mit einem halsnahen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit zwei schräg verlaufenden, breiten Untertritten, die jeweils mit zwei Knopflochreihen ausgestattet sind, - unvollständig (es fehlen die Knöpfe); die Ware weist jedoch die wesentlichen Beschaffen- heitsmerkmale der vollständigen Ware auf; das Kleidungsstück kann mit Steckknöpfen (dem Warenmuster nicht beigefügt) sowohl von rechts auf links als auch von links auf rechts geknöpft werden, damit ohne Hinweise, die auf einen bestimmten Trägerkreis (Män- ner/Frauen) schließen lassen (unisex), - mit langen, an den Enden gesäumten und geschlitzten Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - weist aufgrund des Bahnenschnitts (6 Längsbahnen) und des festen Gewebes eine gewisse Formfestigkeit auf, u.a. deshalb keine Hemdbluse der Pos. 6206, - insbesondere wegen des strapazierfähigen Materials, der Ausstattung (breite Untertritte) und des einfachen, zweckbestimmten Schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Jacke (Arbeitsjacke), sog. Damenkasack, Art. 4003-712/021, Größe 40, siehe Foto - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, köperbindigen Geweben aus lt. Antrag 65 % Baumwolle und 35 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 71,5 cm), - mit einem kleinen Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, ohne Überlappung; ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Männer oder Frauen) schließen lassen (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit zwei großen aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille (u.a. somit keine Hemdbluse), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des strapazierfähigen Materials und des einfachen, zweckbestimmten Schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Jacke (Arbeitsjacke) für Frauen, sog. Hosenkasack, Größe L, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, buntgewebten (blau-weiß-gestreift) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: 79 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit halblangen, weiten Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche und einer aufgesetzten Tasche unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6206), - an der unteren Tasche mit einem kontrastfarbenen Einsatz verziert, - mit einem aufgenähten Firmenlogo, - am unteren, leicht gerundeten Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des einfachen, zweckbestimmten, weiten Schnitts, der Art des Verschlusses und der Ausstattung (große, aufgesetzte Taschen) erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Jacke (Arbeitsjacke) für Frauen, sog. Hosenkasack, Größe XS, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, buntgewebten (blau-weiß-gestreift) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: 75 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit halblangen, weiten Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche und einer aufgesetzten Tasche unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6206), - an der unteren Tasche mit einem kontrastfarbenen Einsatz verziert, - mit einem aufgenähten Firmenlogo, - am unteren, leicht gerundeten Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des einfachen, zweckbestimmten, weiten Schnitts, der Art des Verschlusses und der Ausstattung (große, aufgesetzte Taschen) erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Jacke (Arbeitsjacke) für Frauen, sog. Hosenkasack, Größe XS, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, buntgewebten (blau-weiß-gestreift) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: 76 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen, weiten Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche und einer aufgesetzten Tasche unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6206), - an der unteren Tasche mit einem kontrastfarbenen Einsatz verziert, - mit einem aufgenähten Firmenlogo, - am unteren, leicht gerundeten Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des einfachen, zweckbestimmten, weiten Schnitts, der Art des Verschlusses und der Ausstattung (große, aufgesetzte Taschen) erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Jacke (Arbeitsjacke) für Frauen, sog. Hosenkasack, Größe S, siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, buntgewebten (blau-weiß-gestreift) Geweben aus lt. Antrag 100% Baumwolle, - bis über den Schritt reichend (Rückenlänge: 76 cm), - mit einem Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen, weiten Ärmeln, - mit einer aufgesetzten Brusttasche und einer aufgesetzten Tasche unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6206), - an der unteren Tasche mit einem kontrastfarbenen Einsatz verziert, - mit einem aufgenähten Firmenlogo, - am unteren, leicht gerundeten Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des einfachen, zweckbestimmten, weiten Schnitts, der Art des Verschlusses und der Ausstattung (große, aufgesetzte Taschen) erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.32.10?
Die Zolltarifnummer 6204.32.10 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.32.10?
Der Drittlandszollsatz für 6204.32.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.32.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620432. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.32.10?
6204.32.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.32.10 im Zolltarif eingeordnet?
6204.32.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620432 Jacken, aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.32.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.32.10 erfasst, zum Beispiel DEF/1624/06-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.32.10?
KN-Code 6204.32.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.