Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0: Arbeits- und Berufskleidung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.32.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6204.32.10.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 3
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.32Jacken, aus Baumwolle
- 6204.32.10Arbeits- und Berufskleidung
- 6204.32.10.00.0Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Jacke, sog. Kochjacke, Größe 50, Foto siehe Anlage, - unvollständig (es fehlen die Knöpfe); die Ware weist jedoch die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 82 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit breiten Untertritten, die jeweils mit zwei Knopflochreihen ausgestattet sind, - kann mit Steckknöpfen (dem Warenmuster nicht beigefügt) sowohl von rechts auf links als auch von links auf rechts geknöpft werden; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke, sog. Damen Kasack, Größe 52, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 60 % Baumwolle und 40 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - mit einem Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich und zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - stellt sich als einzelnes Kleidungsstück zum Bedecken des Oberkörpers dar, somit keine Kombination im Sinne der Anmerkung 3 b) zu Kapitel 62. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, Arbeits- und Berufskleidung"
Jacke (Arbeitsjacke), sog. Kochjacke Exclusiv, Größe 42, siehe Foto, - aus 0,6 mm dicken, einfarbigen (weiß), festen, köperbindigen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 74 cm); mit einem halsnahen Stehkragen, - vorne mit einer durchgehenden Öffnung mit zwei schräg verlaufenden, breiten Untertritten, die jeweils mit zwei Knopflochreihen ausgestattet sind, - mit Steckknöpfen aus Kunststoff; das Kleidungsstück kann mit den Steckknöpfen sowohl von rechts auf links als auch von links auf rechts geknöpft werden, damit ohne Hinweise, die auf einen bestimmten Trägerkreis schließen lassen (unisex), - mit langen, an den Enden gesäumten und geschlitzten Ärmeln, - links mit einer Brusttasche und einer Tasche am linken Oberarm, - am unteren Rand gesäumt, - in Bahnen geschnitten, weist aufgrund des Bahnenschnitts und des festen Gewebes eine gewisse Formfestigkeit auf, u.a. deshalb keine Hemdbluse der Position 6206, - insbesondere wegen des strapazierfähigen Materials, der Ausstattung (breite Untertritte) und des einfachen, zweckbestimmten Schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/ oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0?
Die Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.32.10.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6204.32.10.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.32.10.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620432. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0?
6204.32.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.32.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6204.32.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620432 Jacken, aus Baumwolle > 62043210 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.32.10.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.32.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DE14793/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.32.10.00.0?
Warennummer 6204.32.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.