Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.33.10: Arbeits- und Berufskleidung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.33.10 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.33.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.33.10
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.33Jacken, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.33.10Arbeits- und Berufskleidung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.33.10

HS-Code6204.336 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.33.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI8130/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-14

Jacke, sog. Kasack, Art. 71010, Größe 40, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 82 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der unterste Knopf befindet sich ca. 18 cm oberhalb des unteren Randes; kann deshalb trotz der Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich sowie mit vier aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Jacke, somit keine Ware der Position 6211. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI8139/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-14

Jacke, sog. Kasack Männer, Art. 71011, Größe 42, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, verschiedenen einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); der unterste Knopf befindet sich ca. 19 cm oberhalb des unteren Randes; kann deshalb trotz der Länge nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid, - mit kurzen Ärmeln, - vorn mit einer aufgesetzten, offenen Tasche im Brustbereich sowie mit vier aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Jacke, somit keine Ware der Position 6211. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

GBBTI504803179Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

UNISEX WOVEN JACKET. A WOVEN POLYAMIDE OUTER AND POLYAMIDE LI NING WITH INSULATION PADDING BETWEEN THE OUTER AND LINING COMPLETE FRONT OPENING FASTENED BY A TWO WAY ZIP THAT IS CONCEALED BY A PLACKET SECURED BY BY HOOK AND LOOP CLOSURE ELASTIC CORD WITHIN THE COLLAR FOR TIGHTENING THERE IS A HOOD WITH BAR BUTTON AT BACK OF NECK TO ROLL UP WHEN NOT IN USE HOOK AND LOOP ON CHEST TO ATTACHNAME BADGE TWO POCKETS ON FRONT SIDES ABOVE WAIST WITH ZIP CLOSURE CUFFS ELASTICATED HEM CORD AT SIDES FOR ADJUSTMENTS JACKET NOT SUITABLE TO BE WORN AS AN OUTER LAYER USED FOR OCCUPATIONAL AND COMBAT DUTIES BY SCANDENAVIAN AUTHORITIES COLOUR: OLIVE SHADE RANGE OF SIZES PACKAGED IN A PLASTIC BAG AND 20 TO 30 UNITS IN BOXES

GBBTI504802868Erteilt von GBGültig bis 2020-12-31

UNISEX WOVEN JACKET THERE IS INSULATION WADDING BETWEEN THE WOVEN POLAMIDE OUTER AND LINING. COMPLETE FRONT OPENING FASTENED BY A ZIP THERE IS AN INSIDE POCKET WITH ZIP THERE ARE TWO POCKETS WITH ZIP FASTENING ABOVE WAIST AREA IT HAS A HIGH COLLAR THE CUFFS AND HEM ARE ELASTICATED JACKET NOT SUITABLE TO BE WORN AS AN OUTER LAYER USED FOR OCCUPATIONAL AND COMBAT DUTIES BY SCANDENAVIAN AUTHORITIES COLOUR: OLIVE GREEN RANGE OF SIZES PACKAGED IN A PLASTIC BAG AND 20 TO 30 UNITS IN BOXES

DE16092/14-1Erteilt von DEGültig bis 2020-10-08

Jacke, sog. Damenkasack mit 3/4-Arm, Größe 36/38, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: -- aus ca. 0,5 mm dicken, festen, köperbindigen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle; im Bereich der Achseln aus durchbrochenen Gewirken, -- über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), -- ungefüttert, -- mit einem schmalen Stehkragen, -- vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss; verdeckt von einer Patte mit Zierknöpfen von rechts über links (Frauenkleidung), -- mit 3/4-langen Ärmeln, -- vorn in Brusthöhe links mit einer aufgesetzten Brusttasche und rechts mit einer aufgenähten Lasche, die z. B. das Einstecken eines Stifts ermöglicht, -- unterhalb der Taille mit zwei aufgesetzten Taschen, -- hinten mit einem Schultersattel und in Bahnen gearbeitet, -- weist trotz des fehlenden Futters eine gewisse Formstabilität auf, -- am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt und mit ca. 10 cm hochreichenden Seiten- schlitzen ausgestattet, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Jacke, somit keine Kleidung der Position 6211, - lässt aufgrund des strapazierfähigen Materials und des einfachen, zweckbestimmten Schnitts erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haus- haltstätigkeit getragen zu werden. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"

DE10823/09-1Erteilt von DEGültig bis 2015-08-11

Jacke (Arbeitsjacke) für Frauen, sog. Damen-Blouson, Artikel 7677-530/81, Größe 38, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus lt. Antrag 65% Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35% Baumwolle; ungefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 66 cm), - mit Stehkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln; im Bereich der Achseln mit eingesetzten Zuschnitten aus elastischen Gewirken aus Spinnstoffen, - mit zwei aufgesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille sowie verschiedenen, aufgesetzen Taschen auf den Ärmeln, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des strapazierfähigen Materials, der Ausstattung und des einfachen, zweckbestimmten Schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden, - wird nicht als äußerstes Kleidungsstück zum Schutz gegen das Wetter getragen, u. a. somit kein Kleidungsstück der Position 6202.

DEF/6747/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-10-31

Jacke (Arbeitsjacke) für Frauen, sog. D.-Kasack (Art. 4032-684/021), Größe M, siehe Foto, - aus 0,5 mm dicken, strapapzierfähigen, einfarbigen (weiß) köperbindigen Geweben aus lt. Antrag 51 % Polyester, 4 % Lastol (beides synthetische Chemiefasern) und 45 % Baum- wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 66 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit kurzen Ärmeln, - mit einer eingesetzten Brusttasche mit Reißverschluss und drei aufgesetzten Taschen (eine davon mit Reißverschluss) unterhalb der Taille (somit keine Hemdbluse der Position 6206), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des einfachen, zweckbestimmten Schnitts, der Art des Verschlusses und der Ausstattung (große, aufgesetzte Taschen, grobe Reißverschlüsse) erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.

DEF/5480/05-1Erteilt von DEGültig bis 2011-12-22

Jacke (Arbeitsjacke), sog. Damenkasack, Art. 4281-615/021, Größe 42, siehe Foto - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, köperbindigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 79 cm), mit etwa 15 cm hoch reichenden Seitenschlitzen, - mit einem runden Halsausschnitt ohne Kragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Zwei-Wege-Reißverschluss, ohne Überlappung; ohne Hinweise, die auf den Trägerkreis (Männer oder Frauen) schließen lassen (unisex), - mit kurzen Ärmeln, - mit zwei großen aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille (u.a. somit keine Hemdbluse), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - insbesondere wegen des strapazierfähigen Materials und des einfachen, zweckbestimmten Schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Person und/oder der Kleidung bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.33.10?

Die Zolltarifnummer 6204.33.10 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.33.10?

Der Drittlandszollsatz für 6204.33.10 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.33.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620433. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.33.10?

6204.33.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.33.10 im Zolltarif eingeordnet?

6204.33.10 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620433 Jacken, aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.33.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.33.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI8130/19-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.33.10?

KN-Code 6204.33.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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