Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.33.90.00: Jacken, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.33.90.00 steht für Jacken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.33.90.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.33.90.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.33Jacken, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.33.90andere
  5. 6204.33.90.00Jacken, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.33.90.00

HS-Code6204.336 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.33.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.33.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI35280/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-30

Jacke, Größe 44, Foto siehe Anlage, - laut Untersuchungsergebnis aus bis zu ca. 1,1 mm dicken Stickereien der Position 5810 mit einem Stickgrund aus einfarbigen Gewirken aus synthetischen Chemiefasern und Stickfäden aus Baum- wolle, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einem runden Halsausschnitt mit einer gerippt gewirkten Blende, die hinten einen schmalen Stehkragen bildet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit 3/4-langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte und Druckknopfverschluss, - am unteren Rand elastisch verengt; somit keine Ware der Position 6206, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Jacke, somit keine Ware der Position 6211. "Jacke, aus Stickereien, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung"

FRBTIFR-BTI-2025-02365Erteilt von FRGültig bis 2028-08-11

Vêtement destiné à couvrir la partie supérieure du corps, de type veste, reconnaissable comme étant pour femmes, confectionné en tissu, de fibres synthétiques (88% polyester, 12% élasthanne). Le vêtement comporte des manches longues, une ouverture complète, se fermant de droite sur gauche, dotée de boutons et dispose d’une doublure. La veste est constituée de trois panneaux dont deux frontaux.

FRBTIFR-BTI-2025-01611Erteilt von FRGültig bis 2028-07-10

Article textile confectionné en tissu (fibres synthétiques (97% polyester et 3% fibres métallisées)), de type veste, modèle twed pour femme. Celui-ci est destiné à recouvrir la partie supérieure du corps. Elle comporte trois panneaux (dont deux frontaux) cousus ensemble dans le sens de la longueur. La veste est dotée d'une ouverture complète sur le devant avec système de fermeture à boutons, droite sur gauche, de manches longues, d'une doublure en tissu de type twill de fibres synthétiques (100% polyester), d'un col et de deux poches extérieures au niveau de la taille. Il n'y a pas d'élément resserrant au niveau de la taille ni au niveau des poignets. La longueur de l'article est de 61 cm et son poids est de 450 grammes.

DEBTI44911/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-12-18

Jacke, sog. gewebte Jacke für Damen, Größe 44, Foto siehe Anlage, - aus bis zu ca. 1,4 mm dicken, verschiedenen buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - durchgehend gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 53 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit zwei Brusttaschenattrappen, jeweils in Form einer angenähten Patte mit Knopf, - am unteren Rand mit einem angesetzten, nicht verengenden Bund, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

DEBTI27119/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-01

Sog. Jacke für Frauen, Style 7171300871, Größe XL, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 45 cm); bedeckt trotz des bis zur Schulternaht bogen- förmigen und damit zu den Seiten hin entsprechend kürzer werdenden Schnitts den Oberkörper, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss; mit länger gearbeiteten Vorderteilen, die laut Antrag ggf. miteinander verknotet werden können, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit kurzen, weiten Ärmeln, - seitlich offen, mit einer ca. 4 cm langen Teilungsnaht, durch die die Ärmel gebildet werden, - an allen Rändern mit Überwendlichnähten gesäumt, - erfüllt die Merkmale zur Einreihung als Jacke, somit weder Kleidung der Position 6206 noch der Position 6211, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung"

FRBTIFR-BTI-2023-03851Erteilt von FRGültig bis 2024-01-30

Vêtement de type veste, non reconnaissable comme étant pour hommes ou pour femmes, composé : -d’un tissu de fibres synthétiques (85 % polyester et 15 % polyuréthane) majoritaire ; -d’une matière textile en bonneterie de fibres synthétiques (polyamide) ; -d’une doublure de fibres synthétiques (polyamide) ; -et d’un garnissage de fibres synthétiques (polyester). Ce vêtement d’extérieur, destiné à couvrir la partie haute du corps, est doté d’une fermeture complète à glissière sur le devant. Poids du vêtement = 392 gr.

FRBTIFR-BTI-2020-05375Erteilt von FRGültig bis 2023-10-15

Vêtement de type veste, double face, confectionné en ouate matelassée de tissu de fibres synthétiques (100% polyester) avec poche portefeuille sur la poitrine. Il présente des manches longues auxquelles sont fixés des passants permettant l’intégration dans des parkas ou vestes adaptées pour le recevoir. Il descend jusqu’à la taille, comporte trois panneaux dont deux frontaux, une ouverture complète sur le devant avec dispositif de fermeture à glissière et n’est pas reconnaissable comme étant pour homme ou pour femme.

FRBTIFR-BTI-2020-01592Erteilt von FRGültig bis 2023-07-30

Vêtement destiné à couvrir la partie supérieure du corps, de type veste pour femme, en suédine (polyester), à manches longues et sans col, s’ouvrant entièrement sur le devant à l'aide d'une fermeture à glissière. La veste comporte cinq panneaux dorsaux et deux panneaux frontaux et il n’y a pas d’élément resserrant dans la partie inférieure du vêtement. Tissu principal : TEXTILE (POLYESTER) 100% Doublure : POLYESTER 100%

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.33.90.00?

Die Zolltarifnummer 6204.33.90.00 umfasst Jacken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.33.90.00?

Der Drittlandszollsatz für 6204.33.90.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.33.90.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620433. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.33.90.00?

6204.33.90.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.33.90.00 im Zolltarif eingeordnet?

6204.33.90.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620433 Jacken, aus synthetischen Chemiefasern > 62043390 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.33.90.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.33.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI35280/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.33.90.00?

TARIC-Code 6204.33.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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