Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0: Jacken, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0 steht für Jacken, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.39.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.39.90.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.39Jacken, aus anderen Spinnstoffen
  4. 6204.39.90aus anderen Spinnstoffen
  5. 6204.39.90.90andere
  6. 6204.39.90.90.0Jacken, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0

HS-Code6204.396 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.39.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.39.90.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.39.90.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI50684/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-23

Jacke, Größe XS, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, - durchgehend gefüttert, - über den Schritt reichend (Rückenlänge ca. 71 cm), - mit einem Reverskragen, - mit Schulterpolstern ausgestattet, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Druckknopf- sowie Haken- und Ösenverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - auf der Vorderseite sowie an den Ärmelenden mit Zierknöpfen versehen, - vorn unterhalb der Taille mit zwei Eingriffstaschen, - hinten mit einem ca. 10cm hoch reichenden Rückenmittelschlitz, - in Bahnen gearbeitet, - an den Ärmelenden, am Kragen und am unteren Rand gesäumt sowie mit ca. 1 cm langen Fransen verziert. "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen, nicht nach dem Batik- Verfahren handbedruckt"

DE20033/13-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-27

Jacke, sog. Damenjacke, Art. Nr. MS142005, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - mit einer Vorder- und Rückseite des Rumpfes aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, mit Ärmeln aus ca. 0,8 mm dicken Gewirken aus augenscheinlich metallisierten Garnen, - vollständig leicht gefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 55 cm), - mit Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem seitlich versetzten Reißverschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit langen Ärmeln, die über den unteren Rand hinausreichen, - mit zwei Brusttaschenattrappen und zwei eingesetzten Taschen mit Reißverschluss unterhalb der Taille, - körpernah, tailliert und in Bahnen gearbeitet, - am unteren, nicht verengenden Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - im Hinblick auf Umfang und Erscheinungsbild bestimmen die Gewebe aus Seide den Charakter der Ware. "Jacke aus Geweben, für Frauen, aus Seide, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE22855/12-1Erteilt von DEGültig bis 2019-01-02

Jacke, sog. Jacke, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,8 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Leinen und 45 % Baumwolle, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 63 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, mit Reverskragen, - mit langen Ärmeln; mit einer kurzen Öffnung an den Ärmelenden, mit Knopfverschluss, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - in Bahnen gearbeitet; - am unteren Rand umgeschlagen und gesäumt, - nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - wird im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Ware der Position 6202). "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE18483/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-10-30

Jacke, sog. Blazer, Style MS1346, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, buntbedruckten Geweben aus laut Antrag 100 % Seide, - ungefüttert, - über die Taille reichend (Rückenlänge: ca. 57 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, mit Reverskragen, - mit langen Ärmeln; mit einer kurzen Öffnung an den Ärmelenden, mit Knopfverschluss, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss (3 Knöpfe) von rechts über links (Frauenkleidung), - mit zwei aufgesetzten Taschen unterhalb der Taille, - in sechs Bahnen gearbeitet; auf der Vorderseite und im Bereich der Schulter teilweise doppelt gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt, - nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt, - wird im Allgemeinen nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit keine Ware der Position 6202). "Jacke, aus Geweben, für Frauen, aus Seide, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEF/6379/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-10-11

Jacke für Frauen, sog. Blusen-Jacke, Art.-Nr. 627614, Größe 42, siehe beigefügtes Foto, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100% Leinen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 59 cm), - mit einem V-förmigen Halsausschnitt mit Reverskragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - mit langen Ärmeln, - mit zwei aufgesetzten Brusttaschen mit Patte und zwei aufgesetzten Taschen mit Patte unterhalb der Taille (u. a. deshalb keine Hemdbluse der Position 6206), - in Bahnen gearbeitet, - ungefüttert, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - wird aufgrund des Materials, der Ausstattung (ungefüttert) und des körpernahen Schnitts üblicherweise nicht als äußerstes Kleidungsstück über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter getragen (somit kein Kleidungsstück der Position 6202).

DEF/4267/06-1Erteilt von DEGültig bis 2012-09-13

Jacke für Frauen, sog. Damen-Blusenjacke, Art. 619141, Größe 36, siehe Abbildung, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Leinen, - über die Taille reichend (Rückenlänge: 65 cm), - mit einem halsnahen Stehkragen, - gefüttert, - mit langen Ärmeln, mit manschettenartigen Abschlüssen mit Knopfverschluss, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung, mit Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - auf den Schultern mit Riegeln mit Knopfverschluss, - in der Taille mit einem durch Schlaufen geführten Bindegürtel, - mit zwei eingesetzten Brusttaschen mit Patte und Knopfverschluss, - mit zwei aufgesetzten Taschen mit Patten und Knopfverschluss unterhalb der Taille, u.a. deshalb keine Hemdbluse der Position 6206, - in Bahnen körpernah gearbeitet, - am unteren Rand gesäumt.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0 umfasst Jacken, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.39.90.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.39.90.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.39.90.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620439. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0?

6204.39.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.39.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.39.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620439 Jacken, aus anderen Spinnstoffen > 62043990 aus anderen Spinnstoffen > 6204399090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.39.90.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.39.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI50684/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.39.90.90.0?

Warennummer 6204.39.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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