Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.43.00: Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.43.00 steht für Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.43.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
6204.43.00
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.43aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.43.00Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.43.00

HS-Code6204.436 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.43.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19634/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-13

Kleid, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 110 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer etwa bis zur Brustmitte reichenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss; der letzte Knopf befindet sich ca. 22,5 cm oberhalb des unteren Randes (somit schrittbedeckend), - mit 3/4-langen Ärmeln, - am unteren Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann nach seinen objektiven Merkmalen unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit keine Ware der Position 6208, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - erfüllt die Bedingungen zur Einreihung als Kleid, somit keine Ware der Position 6211. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI10313/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem sog. Haarreif; laut Antrag gemeinsam als Set für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - alle textilen Flächenerzeugnisse bestehen laut Antrag aus 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - Kleid: -- oberhalb der Taille mit einem Vorderteil aus ca. 0,2 mm dicken, bedruckten Geweben und einem Rückenteil aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Gewirken, -- im Rockteil aus zwei abgestuften, gerafften und im Taillenbereich zusammengenähten Lagen: --- mit einer Außenlage aus netzartig durchbrochenen Gewirken (sog. Faschingstüll); am unteren Rand lediglich geschnitten, --- mit einer bis zu ca. 3 cm kürzeren Innenlage aus bedruckten Geweben; am unteren Rand durch Überwendlichnähte gesäumt, -- über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 65 cm), -- mit einem runden Halsausschnitt mit einer Randeinfassung aus Geweben, -- hinten mit einer kurzen Öffnung mit Klettverschluss, -- mit kurzen, sog. Puffärmeln aus den o. g. Geweben, die an den Ärmelenden gerüscht sind, -- im Bereich der Taille teilweise elastisch verengt und mit einem doppelt gearbeiteten, sog. "Taillengürtel" aus o. g. netzartig durchbrochenen Gewirken verziert, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf den Umfang und den Gesamteindruck kann keinem der Flächenerzeugnisse (Gewirke/Gewebe) eine charakterbestimmende Eigenschaft zuerkannt werden; das Kleid ist somit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6104 und 6204) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - ist nicht bzw. nicht ausschließlich für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt, - sog. Haarreif: -- ca. 1 cm breiter und ca. 37,5 cm langer, mit einfarbigen Gewirken überzogener Reif aus augen- scheinlich Kunststoff, -- mit einem angenähten, stilisierten Hexenhut aus einem Zuschnitt aus augenscheinlich bedruck- tem Vliesstoff verziert, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung verleiht das Kleid der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI10318/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und sog. Flügeln, laut Antrag gemeinsam als Set verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- im Bereich des Oberteils mit einem Vorderteil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen bzw. bedruck- ten, glänzenden Geweben und einem Rückenteil aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken; im Bereich der Armausschnitte mit angesetzten Rüschen aus jeweils zwei verschiedenen ca. 0,2 mm dicken, durchscheinenden, netzartig durchbrochenen, einfarbigen Gewirken; vorn mit aufgenähten, schmalen Gewebebändern verziert, -- mit einem Rockteil mit zwei abgestuften Lagen: --- mit einer bis zu ca. 44 cm langen, äußeren Lage aus den o. g. durchscheinenden Gewirken; am unteren Rand zackenförmig ausgeschnitten, --- mit einer ca. 38 cm langen, unteren Lage aus einfarbigen, glänzenden Geweben; am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, --- an den Seiten jeweils mit einem angedeuteten, bis zu ca. 48 cm langen Überrock aus den o. g. bedruckten Geweben; am unteren Rand annähernd bogenförmig zugeschnitten, -- alle Gewebe und Gewirke bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 71 cm), -- hinten mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss, -- mit einem annähernd eckigen Halsausschnitt, vorn mit Rüschen aus den o. g. Geweben der unteren Lage verziert, -- ärmellos, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild verleihen die Gewebe dem Kleid seinen wesentlichen Charakter, - sog. Flügel: -- mit einem Drahtgestell aus laut Antrag unedlem Metall, das mit den o. g. bedruckten Geweben überzogen und mittig mit zwei Zuschnitten aus augenscheinlich Vliesstoff fixiert ist, -- an den Rändern mit schmalen Gewirkestreifen eingefasst, -- mit zwei angenähten, elastischen Bändern zur Befestigung am Körper, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

DEBTI10316/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Kinderkostüm, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einem Kleid und einem sog. Haarreif, laut Antrag gemeinsam als Set verpackt für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt, - Kleid: -- im Bereich des Oberteils mit einem Vorderteil aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben und mit einem Rückenteil aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Gewirken; im Bereich der Armaus- schnitte mit angesetzten, doppelt gearbeiteten Rüschen aus ca. 0,2 mm dicken, durchschein- enden, netzartig durchbrochenen, einfarbigen Gewirken; vorn mittig mit weiteren ebensolchen Rüschen und einer Borte verziert, -- mit einem Rockteil mit drei abgestuften Lagen: --- mit einer oberen Lage aus den o. g. durchscheinenden Gewirken; am unteren Rand mit einer aufgenähten wie o. g. Borte verziert, --- mit einer ca. 15 cm längeren Zwischenlage aus den o. g. Geweben; am unteren Rand mit einer Überwendlichnaht gesäumt, --- mit einer unteren Lage aus Vliesstoff; am unteren Rand mit angesetzten, ca. 8,5 cm breiten, wie o. g. Rüschen versehen, wodurch diese Lage insgesamt ca. 4 cm länger als die "Gewebe"- Lage ist, -- alle Gewebe und Gewirke bestehen aus laut Antrag 100 % Polyester (synthetische Chemiefasern), -- über das Knie reichend (Rückenlänge: ca. 83 cm), -- mit einem Umlegekragen aus den o. g. Geweben, -- hinten mit einer nicht durchgehenden Öffnung mit Klettverschluss, -- ärmellos, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, -- im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild kann weder den Gewirken noch den Geweben eine charakterverleihende Eigenschaft zuerkannt werden, das Kleid ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6104 und 6204) in dieser Nomen- klatur zuletzt genannten Position zuzuweisen, - sog. Haarreif: -- aus einem ca. 1,5 cm x 35 cm großen Reif aus Kunststoff; vollständig mit Gewirken aus Spinn- stoffen überzogen und mit fünf ca. 6 cm großen, stilisierten Rosenblüten verziert, - im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Kleid den wesentlichen Charakter der Warenzusammenstellung, - gehört als Maskenkostüm aus Spinnstoffen nicht zum Warenkreis der Position 9505. "Kleid, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern"

PLBTIWIT-2025-000521Erteilt von PLGültig bis 2028-04-13

Suknia karnawałowa dla dzieci. Górna część powyżej pasa (tors i rękawy) wykonana z dzianiny poliestrowej (35% materiału), uszyta w formie bluzki. Górna część posiada ozdobę w formie pasków przeplatających się ze sobą na krzyż. Dolna część – od pasa na dół – wykonana z tkaniny poliestrowej (65% materiału) jest marszczona w pasie, składa się z dwóch rodzajów tkaniny – spodnia warstwa pełni funkcję podszewki, wierzchnia warstwa przypomina tiul. Dolna część sukni sięga kolan. Część górna i dolna są połączone poprzez szycie. Materiał nie jest powlekany ani impregnowany. Suknia jest zakładana przez głowę i występuje w jednej wersji kolorystycznej. Oferowana w trzech rozmiarach według wieku: 3-4 lata, 5-6 lat i 7-8 lat. Wymiary produktu na płasko: 3-4 lata: 82x29cm; 5-6 lat: 88x31cm; 7-8 lat: 94x34cm. Sukienki pakowane są po 36 sztuk w kartonie, każda posiada papierową metkę w formie zawieszki. Produkt przeznaczony do sprzedaży detalicznej.

PLBTIWIT-2025-000522Erteilt von PLGültig bis 2028-04-13

Suknia karnawałowa dla dzieci. Górna część powyżej pasa (tors i rękawy) wykonana z dzianiny poliestrowej (30% materiału), uszyta w formie bluzki, składa się z dwóch warstw, spodnia pełni funkcję podszewki, wierzchnia przypomina tiul. Górna część posiada ozdobę w formie kokardki. Dolna część – od pasa na dół – wykonana z tkaniny poliestrowej (70% materiału) jest marszczona w pasie, składa się z dwóch rodzajów tkaniny – spodnia warstwa pełni funkcję podszewki, wierzchnia warstwa przypomina tiul. Dolna część sukni sięga kolan. Część górna i dolna są połączone poprzez szycie. Materiał nie jest powlekany ani impregnowany. Suknia jest zakładana przez głowę i występuje w jednej wersji kolorystycznej. Oferowana w trzech rozmiarach według wieku: 3-4 lata, 5-6 lat i 7-8 lat. Wymiary produktu na płasko: 3-4 lata: 82x29cm; 5-6 lat: 88x31cm; 7-8 lat: 94x34cm. Sukienki pakowane są po 36 sztuk w kartonie, każda posiada papierową metkę w formie zawieszki. Produkt przeznaczony do sprzedaży detalicznej.

PLBTIWIT-2024-001147Erteilt von PLGültig bis 2027-11-26

Produkt to suknia dla małych dziewczynek. Górna część powyżej pasa wykonana z dzianiny poliestrowej (30% materiału) jest uszyta w formie bluzki. Dolna część – od pasa na dół – wykonana z tkaniny poliestrowej (70% materiału) jest marszczona w pasie, składa się z dwóch rodzajów tkaniny – spodnia warstwa pełni funkcję podszewki i zakończona jest cięciami w trójkąty, wierzchnia warstwa przypomina siateczkę, daje efekt warstwy ozdobnej. Dolna część sukni sięga kolan. Obie części sukni – górna i dolna - są połączone poprzez szycie. Materiał nie jest powlekany ani impregnowany. Suknia występuje w dwóch wersjach: z długimi rękawami – w kolorach czarno-pomarańczowym oraz bez rękawów w kolorach czarno-białym. Z przodu na górnej części (i na rękawach - w wersji z rękawami) widoczny jest rysunek przedstawiający kości szkieletu człowieka. Wersja bez rękawów posiada ozdobne falbanki z siateczkowej tkaniny na ramionach i przy dekolcie oraz w dolnej części dodatkowo białą tkaninę przypominającą koronkę ze wzorem kwiatów. Suknia oferowana w trzech rozmiarach według wieku: 3-4 lata, 5-6 lat i 7-8 lat. Sukienki pakowane są po 36 sztuk w kartonie, każda sztuka posiada papierową metkę w formie zawieszki. Produkt przeznaczony do sprzedaży detalicznej.

DEBTI34124/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-11-12

Kleid, sog. Paptientenhemd (Sternchenmuster), in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, bedruckten Geweben aus laut Antrag 50 % Baumwolle und 50 % Polyester (synthetische Chemiefasern), - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 111 cm), - im Wickelstil gearbeitet, - vorn mit einem V-förmigen Halsausschnitt ohne Öffnung, - hinten mit einer durchgehenden Öffnung, - im Nacken mit zwei schmalen Bindebändern zu schließen, - seitlich im Rücken mit zwei Bindebändern in Taillenhöhe zu schließen; mit einer Überlappung von ca. 15 cm, - mit 3/4-langen Ärmeln, - am unteren, gerade gearbeiteten Rand und an den Ärmelenden durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - kann nach seinen objektiven Merkmalen unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden und ist daher nicht dazu bestimmt, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung im Bett getragen zu werden, somit keine Ware der Position 6208, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Pos. 6204

Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.43.00?

Die Zolltarifnummer 6204.43.00 umfasst Kostüme, aus synthetischen Chemiefasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.43.00?

Der Drittlandszollsatz für 6204.43.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.43.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620443. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.43.00?

6204.43.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.43.00 im Zolltarif eingeordnet?

6204.43.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620443 aus synthetischen Chemiefasern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.43.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.43.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI19634/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.43.00?

KN-Code 6204.43.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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