Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0: Kleider, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0 steht für Kleider, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.49.90.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6204.49.90.90.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.49Kleider, aus anderen Spinnstoffen
- 6204.49.90aus anderen Spinnstoffen
- 6204.49.90.90andere
- 6204.49.90.90.0Kleider, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kleid, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Leinen, - über den halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge: ca. 92 cm), - mit einem Umlegekragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links; der letzte Knopf befindet sich ca. 12 cm oberhalb des unteren Randes (somit schrittbedeckend), - im Rücken mit Schultersattel, - mit langen Ärmeln, an den Ärmelenden mit manschettenartigen Abschlüssen, - mit einer aufgesetzten Brusttasche mit Patte und Knopfverschluss und zwei eingesetzten, offenen Taschen unterhalb der Taille, - im Bereich der Taille mit einem durch Schlaufen geführten Bindegürtel mit einem aufgezogenen Markenlogo aus augenscheinlich unedlem Metall verziert, - am unteren Rand gesäumt; mit ca. 17 cm hochreichenden Seitenschlitzen versehen, - an allen Rändern mit Fransen verziert, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - wird im Allgemeinen nicht über jeder anderen Kleidung und zum Schutz gegen das Wetter ge- tragen, somit kein Mantel. "Kleid, aus Geweben, für Frauen, aus Leinen, anderes als im TARIC-Codes 6204 4990 10 genannte"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6204 41 00 bis 6204 49 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 41 00 bis 6104 49 00 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
Zu Unterpositionen 6204 4100 bis 6204 4990: Zu diesen Unterpositionen gehören nicht leichte, gewebte, sackartige, den Körper von den Schultern beginnend und bis zur Wade bedeckende Kleidungsstücke ohne Seitenschlitze, mit langen oder dreiviertellangen Ärmeln und zusätzlich gegebenenfalls mit hochgeschlossenem Bund-Halsausschnitt. Wenn das Kleidungsstück sich beim Tragen um die eigene Achse dreht, so dass es beim Laufen nicht mehr locker fällt, sondern sich vielmehr um die Beine wickelt, ist es als Nachthemd unter Position 6208 einzureihen (siehe auch Urteil Hessisches Finanzgericht vom 7. Mai 1998 - 7 K 2811/94). Jacken dieser Position sind zum Bedecken des Oberkörpers bestimmte Kleidungsstücke, deren Länge nicht über die Mitte des Oberschenkels hinaus reichen darf. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0?
Die Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0 umfasst Kleider, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.49.90.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6204.49.90.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.49.90.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620449. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0?
6204.49.90.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.49.90.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6204.49.90.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620449 Kleider, aus anderen Spinnstoffen > 62044990 aus anderen Spinnstoffen > 6204499090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.49.90.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.49.90.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34877/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.49.90.90.0?
Warennummer 6204.49.90.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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