Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0: Röcke und Hosenröcke, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0 steht für Röcke und Hosenröcke, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.52.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6204.52.00.90.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.52aus Baumwolle
- 6204.52.00Röcke und Hosenröcke, aus Baumwolle
- 6204.52.00.90andere
- 6204.52.00.90.0Röcke und Hosenröcke, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Rock, Größe W27, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,1 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 44 cm), - in der Taille abschließend, mit einem ca. 4 cm breiten, angesetzten Bund, - vorn mit einer ca. 18 cm langen Öffnung mit Knopfverschluss und Patte von links über rechts, die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird; kennzeichnet sich als Rock eindeutig als Kleidungsstück für Frauen, - seitlich mit eingesetzten Taschen und hinten mit aufgesetzten Gesäßtaschen, - am unteren ausgefransten Rand lediglich geschnitten, - kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Zwei miteinander verbundene Röcke, bestehend aus einem langen Außenrock aus Baumwolle und einem kurzen Innenrock aus Viskose, sog. Rock, Größe M, Foto siehe Anlage, - beide Kleidungsstücke sind durch Druckknopfriegel am Taillenbund miteinander verbunden, jedoch auch separat tragbar; getrennte Einreihung, da die Röcke aufgrund unterschiedlicher Materialbeschaffenheit in verschiedene Unterpositionen eingereiht werden, - Rock (Außenrock): -- aus Stickereien der Position 5810, mit einem Stickgrund aus ca. 0,2 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- über das Knie reichend (Seitenlänge: ca. 88 cm), -- in der Taille abschließend; mit einem ca. 3 cm breiten, elastischen Taillenbund, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- vorn mit einer aufgenähten Schleife verziert, -- am unteren Rand elastisch verengt, -- kann ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden. "Rock, aus Stickereien, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Rock, sog. Mädchen Rock aus der Serie Pipa Lupina, Größe 110, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, mit verschiedenen Applikationen in Form von Bändern, Gewirkezuschnitten und Gewebezuschnitten bestickten Geweben (augenscheinlich Meterware der Position 5810) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem ca. 2,5 cm breiten Bund aus Gewirken, mit Klettverschluss von rechts über links, - bis knapp zum halben Oberschenkel reichend (Seitenlänge: ca. 26 cm), - mit verschiedenen, durch die aufgestickten Zuschnitte gebildeteten Taschen, - am unteren Rand mit einer angesetzten, gerüschten Borte aus bedruckten Geweben. "Rock, nicht aus Gewirken oder Gestricken, für Mädchen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Rock, sog. Rock f. Damen, Größe 38, Foto siehe Anlage, - im oberen Bereich aus bis zu 1,4 mm dicken, (nicht nach dem Batikverfahren) bedruckten, durchbrochen gearbeiteten, durchscheinenden Gewirken (sog. Raschelspitze) und im unteren Bereich aus ca. 1,5 mm dicken, buntgewebten Geweben; beide Flächenerzeugnisse aus laut Antrag 64 % Baumwolle, 28 % Polyester und 8 % Acryl (beides synthetische Chemiefasern), - mit einem durchgehenden Futter aus Geweben aus laut Antrag 100 % Acetat (künstliche Chemiefasern), - über den Schritt reichend (Seitenlänge: ca. 45 cm), - in der Taille abschließend, - auf der Rückseite mit einer ca. 16 cm langen Öffnung mit Reißverschluss, - im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und Gewebe als gleichermaßen von Bedeutung anzusehen, insbesondere im Hinblick auf den Wert und den Umfang bestimmen jedoch die Gewebe den Charakter der Ware; die Schauseite aus 64 % Baumwolle, 28 % Polyester und 8 % Acryl ist insbesondere nach dem Wert maßgebend. "Rock aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
Rock, sog. Skirt Guns Skirt A, Art. Nr.: RW20510702, Größe S, Foto siehe Anlage, - aus 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus lt. Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem 6 cm breiten, angesetzten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Reißverschlussöffnung und einer von links über rechts mit zwei Knöpfen zu schließenden Patte; kennzeichnet sich als Rock eindeutig als Kleidungsstück für Frauen, - vorn mit zwei Eingriffstaschen, - hinten mit zwei eingesetzten Gesäßtaschen, - bis über den Schritt reichend (Seitenlänge: 33 cm), - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Rock aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"
(Latz-)Rock für Mädchen, sog. Jeanslatzkleid (Art. 750-108), Größe 92/98, Foto siehe Anlage, - aus 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: 56 cm); kann aufgrund der Länge ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück (Rock / Hose) getragen werden, - vorn und hinten mit einem angearbeiten Latz, mit in der Länge durch jeweils zwei Knöpfe verstellbare Träger - Vorder und Rückenlatz sind so bemessen, dass das Kleiddungsstück nicht ohne ein weiteres, den Oberkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden kann, somit kein Kleid, - vorn mit einer teilweisen Öffnung mit Knopfverschluss von rechts über links, - mit zwei Taschen unterhalb der Taille, - am unteren Rand gesäumt, - aufgrund der Größe keine Kleidung für Kleinkinder der Position 6209. "Rock, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"
Latzrock für Mädchen, sog. Latzröckchen mit Ziernähten, Art. 860, Größe 104 - aus 0,8 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - fast bis zum halben Oberschenkel reichend (Rückenlänge 50 cm), kann somit ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, - vorn und hinten mit einem angearbeiteten Latz, mit in der Länge durch je zwei Druckknöpfe verstellbaren Trägern; Vorder- und Rückenlatz sind so bemessen, dass das Kleidungsstück nicht ohne ein zusätzliches, den Oberkörper bedeckendes Kleidungsstück (z.B. Bluse/T-Shirt/Pullover) getragen werden kann (somit kein Kleid), - seitlich ab der Taille jeweils mit einer kurzen Öffnung mit je zwei Druckknöpfen, - kennzeichnet sich als Rock eindeutig als Kleidungsstück für Mädchen, - auf dem Vorderlatz mit einer aufgenähten Taschenpatte als Verzierung, - aufgrund der Größe keine Kleidung für Kleinkinder der Position 6209, - am unteren Rand durch Umschlagen und Festnähen gesäumt.
Rock für Mädchen, sog. Faltenrock (Art.-Nr. 597-488), Größe 152, siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - leicht gefüttert, - in der Taille abschließend, mit einem 2 cm breiten, teilelastischen Bund, - unterhalb des Taillenbundes mit Falten, - in der linken Seitennaht mit einer 10 cm langen Öffnung mit Reißverschluss und Hakenverschluss, - über den Schritt reichend (Seitenlänge: 45 cm), - am unteren Rand mit Blütenornamenten und Schmetterlingen maschinell bedruckt und durch Umlegen und Festnähen gesäumt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 6204 51 00 bis 6204 59 90: Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 6104 51 00 bis 6104 5900 gelten sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0 umfasst Röcke und Hosenröcke, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.52.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 6204.52.00.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.52.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620452. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0?
6204.52.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.52.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
6204.52.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620452 aus Baumwolle > 62045200 Röcke und Hosenröcke, aus Baumwolle > 6204520090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.52.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.52.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI17863/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.52.00.90.0?
Warennummer 6204.52.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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