Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0: Kostüme, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0 steht für Kostüme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.62.39.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.62.39.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.62lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle
  4. 6204.62.39lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere
  5. 6204.62.39.90andere
  6. 6204.62.39.90.0Kostüme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0

HS-Code6204.626 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.62.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.62.39.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.62.39.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI3308/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-02

Lange Hose, Größe 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1 , 2 mm dicken, buntgewebten Geweben (kein Denim) aus laut Antrag 77 % Baumwolle, 22 % Polyester und 1 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem doppelt gearbeiteten, ca. 4 cm breiten, angesetzten, elastisch verengten Taillenbund aus Gewirken aus Spinnstoffen, der mit Gürtelschlaufen aus den o. g. Geweben und einem vorn bindbaren Tunnelzug ausgestattet ist, - vorn unterhalb des Taillenbundes mit einer angedeuteten Patte ohne Eingriffs- möglichkeit (Verschlussattrappe / sog. Blindpatte), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, hinten mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unter- positionen (KN) 6204 6211 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI28643/23-2Erteilt von DEGültig bis 2026-09-13

Modisches Unterhemd und lange Hose, Art. Fontano-PY, Größe M, Foto siehe Anlage, - als zweiteilige Zusammenstellung; kein Schlafanzug, u. a. da die Kleidungsstücke nach ihren objektiven Merkmalen (insbesondere nach Schnitt, Material und Gesamteindruck) unterschiedslos im Bett oder an anderen Orten getragen werden können und daher nicht dazu bestimmt sind, ausschließlich oder im Wesentlichen als Nachtkleidung getragen zu werden, - keine Kombination, u. a. da nicht aus ein und demselben Flächenerzeugnis hergestellt, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, weil die Kleidungsstücke nicht zusammen in eine Position eingereiht werden können, - lange Hose: -- aus ca. 0,6 mm dicken, buntgewebten Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, -- in der Taille abschließend, mit einem elastischen Taillenbund mit Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, -- ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen ausgestattet, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, -- keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI4483/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-04-02

Lange Hose, sog. Jeanshose, Gr. 92, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,2 mm dicken, einfarbigen Geweben (laut Untersuchungsergebnis kein Denim) aus laut Antrag 77 % Baumwolle, 22 % Polyester und 1 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem doppelt gearbeiteten, ca. 4 cm breiten, angesetzten, elastisch ver- engten Taillenbund aus Gewirken aus Spinnstoffen, der mit Gürtelschlaufen aus den o. g. Geweben und einem vorn bindbaren Tunnelzug ausgestattet ist, - vorn unterhalb des Taillenbundes mit einer angedeuteten Patte ohne Eingriffsmöglichkeit (Verschluss- attrappe / sog. Blindpatte), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, hinten mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - ist nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI13218/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-23

Lange Hose, sog. BP Skinny Jeans für Damen, Art. 1770-311-0021, Größe 26/32, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle, 30 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von rechts über links (Frauen- kleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und einer aufgesetzten, kleinen Tasche sowie mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI13234/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-22

Lange Hose, sog. BP 7/8 Röhre für Damen, Art. 1757-311-0021, Größe 27/32, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 65 % Baumwolle, 30 % Polyester und 5 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von rechts über links (Frauen- kleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und einer aufgesetzten, kleinen Tasche sowie mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen - mit 7/8-langen Hosenbeinen, die die Knie vollständig bedecken (Seitenlänge: ca. 92 cm), - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DE26402/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-03

Lange Hose, Art. F2164100, Größe 36/S, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 8 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen und einem Bindegürtel aus unterschiedlich strukturierten, einfarbigen Geweben aus Spinnstoffen, - vorn mit einer kurzen Öffnung mit Knopfverschluss, durch eine Patte verdeckt; im Taillenbund mit einem Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - seitlich mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und hinten mit zwei Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Position 6104. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen 6204 6231 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DE26414/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-02-03

Lange Hose, sog. Lange und kurze Damenhosen, Art. S1164201, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 3,5 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer kurzen Öffnung mit Knopfverschluss, durch eine Patte verdeckt; im Taillenbund mit einem Knopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und hinten mit zwei eingesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund des verwendeten Flächenerzeugnisses keine Ware der Position 6104. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, keine Arbeits- und Berufskleidung, andere als in den Unterpositionen 6204 6231 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DE24331/15-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-24

Lange Hose, sog. Jeans, Art. 1732-687/21, Größe 32/30, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 55 % Baumwolle, 42 % Polyester und 3 % Elastolefin (beides synthetische Chemiefasern), - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, ca. 4 cm breiten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Taillenbund mit einem Knopf geschlossen wird, - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und einer aufgesetzten, kleinen Tasche sowie hinten mit zwei aufgesetzten, offenen Gesäßtaschen, - mit knöchelangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle, andere als in den Unterpositionen 6204 6211 bis 6204 6233 genannte, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Zu Unterposition 6204 62: 1. Lange Hose für Frauen („Shalwar“), aus Baumwollgewebe, von grüner Farbe. Diese Hose ist ein Teil einer als „Salwar Kameez“ bezeichneten Tracht für Frauen, die des Weiteren aus einer Bluse und einem Schal besteht (beide von grüner und gelber Färbung), die getrennt in die Unterpositionen 6206.30 und 6214.90 einzureihen sind. Die drei Teile werden zusammen gestellt und sind für den Einzelverkauf aufgemacht. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 und Anmerkung 14 zu Abschnitt XI. Siehe auch Avise 6206.30/1 und 6214.90/2.

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0 umfasst Kostüme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.62.39.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.62.39.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.62.39.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620462. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0?

6204.62.39.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.62.39.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.62.39.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620462 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus Baumwolle > 62046239 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere, andere > 6204623990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.62.39.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.62.39.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI3308/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.62.39.90.0?

Warennummer 6204.62.39.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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