Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0: Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0 steht für Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.63.11.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 6204.63.11.00.0
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.63lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
- 6204.63.11Arbeits- und Berufskleidung
- 6204.63.11.00.0Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Lange Hose, sog. Damen Bundhose, Größe 42, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 63 % Polyester (synthetische Chemiefasern), 36 % Baumwolle und 1 % Metallfasern, - in der Taille abschließend, mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird (somit keine Ware der Position 6203), - mit diversen eingesetzten und aufgesetzten, offenen oder mit Patte mit Klettverschluss ausgestatteten Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Lange Hose, sog. Trousers Classic S Grey, M443028000, Größe S, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 65 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 35 % Baumwolle, - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, teilweise elastischen Bund mit breiten Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss, verdeckt von einer Patte von links über rechts, die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird; der Knopfverschluss wird durch eine kurze Überlappung von rechts auf links verdeckt, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen, mit einer mit Patte mit Klettverschluss versehenen, eingesetzten Gesäßtasche sowie mit zwei aufgesetzten, mit Patte mit Klettverschluss versehenen sog. Blasebalgtaschen im Bereich der Oberschenkel ausgestattet, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz anderer Kleidungs- stücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Lange Hose (Arbeitshose) für Frauen, sog. Damen-Workerhose (Artikel-Nr.: 1898-688/32), Größe 38, siehe Foto, - aus 0,9 mm dicken, festen, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 57% synthetischen Chemiefasern und 43% Baumwolle, - in der Taille abschließend mit einem angesetzten, breiten Bund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss und Patte von rechts über links (Frauenkleidung), die im Bund mit einem Knopf geschlossen wird, - mit zwei Gesäßtaschen, zwei Seitentaschen sowie diversen Beintaschen; alle Taschenfutter aus dem Oberstoff der Hose; im Bereich der Knie doppelt gearbeitet (sog. innenliegende Knietaschen für Kniepolster), - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Abschlüssen gesäumt, - insbesondere wegen des sehr strapazierfähigen Materials, der zweckbestimmten und funktionalen Ausstattung und des Zuschnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich zum Schutz der Kleidung oder der Person bei einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Zweiteilige Zusammenstellung, bestehend aus einem Blouson für Frauen und einer Arbeitshose für Frauen, sog. Einsatzschutzanzug Polizei NRW, Größe 38/40, siehe Fotos, - aus 0,4 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus lt. Etikett 100 % Aramiden (= Polyamide: synth. Chemiefasern), - im Kniebereich der Arbeitshose mit großflächigen Besätzen aus Geweben der Pos. 5903, damit nicht aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellt, somit keine Kombination, - Arbeitshose: -- in der Taille abschließend mit einem eingesetzten Taillenbund, mit Gürtelschlaufen und Tunnelzug zum Verengen, -- vorn mit einer Öffnung mit Reißverschluss mit Patte von rechts auf links (Frauenkleidung), -- vorn mit zwei seitlich eingesetzten Eingriffstaschen sowie mit zwei Gesäßtaschen mit Reißverschlüssen, die durch Patten verdeckt sind; das Taschematerial ist aus dem Ober- stoff gearbeitet, -- auf den Hosenbeinen mit aufgesetzten Taschen mit Reißverschlüssen, durch Patten ver- deckt; die Taschen sind nur bis etwa zur oberen Hälfte am Hosenbein festgenäht und können in der unteren Hälfte mit Druckknöpfen bzw. Klettverschlüssen in verschiedenen Stellungen am Hosenbein befestigt werden -- weit geschnitten und bis zu den Knöcheln reichend, an den Beinabschlüssen gesäumt, -- an den Beininnenseiten mit 64 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reißverschluss, an den Beinaußenseiten mit 64 cm hoch reichenden Öffnungen mit Reißverschluss und erweitern- dem Einsatz, -- insbesondere wegen der zweckbestimmten und funktionalen Ausstattung und des Zu- schnitts erkennbar dazu bestimmt, ausschließlich oder hauptsächlich bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit getragen zu werden.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0?
Die Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0 umfasst Arbeits- und Berufskleidung, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.63.11.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 6204.63.11.00.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.63.11.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0?
6204.63.11.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.63.11.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
6204.63.11.00.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620463 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern > 62046311 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.63.11.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.63.11.00.0 erfasst, zum Beispiel DE14902/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.63.11.00.0?
Warennummer 6204.63.11.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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