Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0: Kostüme, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0 steht für Kostüme, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

6204.63.18.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
6204.63.18.90.0
Drittlandszoll
12 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
  2. 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
  3. 6204.63lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
  4. 6204.63.18lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere
  5. 6204.63.18.90andere
  6. 6204.63.18.90.0Kostüme, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0

HS-Code6204.636 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code6204.63.188 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code6204.63.18.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer6204.63.18.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll12 %MFN
Neuseeland0 %Preferential tariff quota
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI44774/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Lange Hose, Größe 152, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- im oberen Teil (etwa bis zu den Oberschenkeln) aus ca. 0 , 3 mm dicken, einfarbigen Geweben, im unteren Teil aus ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen Gewirken; beide Flächenerzeugnisse bestehen aus synthetischen Chemiefasern, -- in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, ca. 4 , 5 cm breiten Taillenbund mit einem eingearbeiteten, elastischen Band und einem innenseitigen Tunnelzug, -- ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), -- seitlich mit eingesetzten Taschen mit Reißverschluss, -- unterhalb der linken Tasche mit einem reflektierenden Aufdruck verziert, -- mit knöchellangen Hosenbeinen, -- an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild sind die Gewirke und die Gewebe als gleichbedeutend anzusehen, somit verleiht keines der beiden Flächenerzeugnisse der Ware ihren wesentlichen Charakter; sie ist damit der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen (6104 und 6204) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Position zuzuweisen. "Lange Hose, aus Geweben, für Mädchen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI37143/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - im Bereich der Knie mit dreilagigen, abgesteppten Einsätzen, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus Geweben, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken, - in der Taille abschließend, mit einem bis zu ca. 13 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und hinten mit zwei eingesetzten Gesäßtaschen mit Reißverschluss, - im Bereich der Hüfte und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI37138/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,9 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 90 % Polyamid und 10 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern), - vorn im Bereich der Ober- und Unterschenkel mit großflächigen Einsätzen aus laut Antrag Leder; zusätzlich gefüttert, - im Bereich der Knie mit dreilagigen, abgesteppten Einsätzen, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus Geweben, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken, - in der Taille abschließend, mit einem bis zu ca. 13 cm breiten, doppelt gearbeiteten Bund, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - vorn mit zwei eingesetzten, offenen Taschen und hinten mit zwei eingesetzten Gesäßtaschen mit Reißverschluss, - im Bereich der Hüfte (dem Warenmuster nicht beiliegend) und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung, - aufgrund der verwendeten Flächenerzeugnisse keine Ware der Position 6104, - insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmen die Gewebe aus Spinnstoffen gegenüber dem Leder den wesentlichen Charakter der Ware. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI37321/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-02

Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % synthe- tischen Chemiefasern, - oberhalb der Knie und hinten unterhalb des Bundes mit dreilagigen, abgesteppten Einsätzen, mit einer im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild charakterbestimmenden Außenlage aus Geweben, einer Zwischenlage aus Schaumkunststoff und einer Innenlage aus Gewirken, - durchgehend gefüttert; zusätzlich mit einem heraustrennbaren, mehrlagigen Futter, das nicht separat getragen werden kann, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten, teilweise elastisch verengten Bund mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einem Oberteil; mit zwei Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn am Bund mit einer Öffnung mit einem Haken- und Ösen- sowie einem Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung) sowie unterhalb des Bundes mit einem erweiternden Einsatz mit Reißverschluss und überlappender Patte von rechts über links, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - mit mehreren mit Gewirken unterlegten Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss ausgestattet, - im Bereich der Hüfte und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunst- stoff, - mit reflektierenden Aufdrucken sowie im Schritt- und Gesäßbereich mit sog. Antirutschmaterial versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; jeweils an den Beinabschlüssen mit einem erweiternden Einsatz mit Reißverschluss, der mit einer überlappenden Patte mit Klettverschlussriegel zu verengen ist, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batikverfahren handbedruckt"

DEBTI24503/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-27

Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen bis zu ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % synthe- tischen Chemiefasern, - durchgehend gefüttert; zusätzlich mit einem heraustrennbaren, mehrlagigen Futter, das nicht separat getragen werden kann, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Bund mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einem Oberteil; mit zwei Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn am Bund mit einer Öffnung mit einem Haken- und Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); unterhalb des Bundes mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss mit überlappender Patte von rechts über links zu verengen ist; somit keine Männerkleidung, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen, - im Bereich der Hüfte und der Knie mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunststoff, - vorn im Bereich der Knie und Schienbeine mit aufgenähten Zuschnitten aus Geweben verstärkt und im Bereich des Gesäßes mit sog. Antirutschmaterial versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit verengenden Klettverschluss- riegeln sowie mit ca. 24 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufs- kleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI24506/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-20

Lange Hose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus verschiedenen bis zu ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % synthe- tischen Chemiefasern, - durchgehend gefüttert; zusätzlich mit einem heraustrennbaren, mehrlagigen Futter, das nicht separat getragen werden kann, - in der Taille abschließend; mit einem angesetzten Bund mit einem Verbindungsreißverschluss zur Befestigung an einem Oberteil; mit zwei Klettverschlussriegeln zu verengen, - vorn am Bund mit einer Öffnung mit einem Haken- und Druckknopfverschluss von rechts über links (Frauenkleidung); unterhalb des Bundes mit einem erweiternden Einsatz, der mit einem Reißverschluss mit überlappender Patte von rechts über links zu verengen ist, - vorn mit zwei eingesetzten Taschen mit Druckknopfverschluss; hinten mit einer Gesäßtasche mit Reißverschluss, - mit zwei mit Gewirken unterlegten Belüftungsschlitzen mit Reißverschluss ausgestattet, - im Bereich der Knie und der Hüfte mit herausnehmbaren Protektoren aus augenscheinlich Kunst- stoff, - vorn im Bereich der Knie und Schienbeine mit aufgenähten Zuschnitten aus Geweben verstärkt und im Bereich des Gesäßes mit sog. Antirutschmaterial versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen mit Klettverschlussriegeln zu verengen sowie mit ca. 24 cm hochreichenden Reißverschlüssen mit erweiternden Einsätzen ausgestattet, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI10785/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Lange Hose, Größe 48, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 77 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 19 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, gerippt gewirkten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex); somit keine Männerkleidung, - mit verschiedenen ein- bzw. aufgesetzten Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

DEBTI10776/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Lange Hose, Größe 36, Foto siehe Anlage, - in einem Polybeutel verpackt, - aus ca. 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 77 % Polyester und 4 % Elasthan (beides synthetische Chemiefasern) sowie 19 % Viskose (künstliche Chemiefasern), - in der Taille abschließend, mit einem angesetzten, elastisch verengten Taillenbund mit Tunnelzug, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit verschiedenen ein- bzw. aufgesetzten Taschen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen elastisch verengt, - keine Arbeits- und Berufskleidung. "Lange Hose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, keine Arbeits- und Berufskleidung, nicht nach dem Batik-Verfahren handbedruckt"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 6204

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).

Pos. 6204

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …

Kapitel 62

1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …

Abschnitt XI

1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0?

Die Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0 umfasst Kostüme, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.63.18.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 6204.63.18.90.0 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 6204.63.18.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0?

6204.63.18.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 6204.63.18.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

6204.63.18.90.0 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620463 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern > 62046318 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), andere > 6204631890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.63.18.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.63.18.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI44774/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.63.18.90.0?

Warennummer 6204.63.18.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.