Zolltarifnummer 6204.63.31.00: Arbeits- und Berufskleidung
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6204.63.31.00 steht für Arbeits- und Berufskleidung. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6204.63.31.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6204.63.31.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6204Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen
- 6204.63lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern
- 6204.63.31Arbeits- und Berufskleidung
- 6204.63.31.00Arbeits- und Berufskleidung
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6204.63.31.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Vêtement de type salopette de travail dépourvu de manche, non reconnaissable comme étant pour femmes ou pour hommes, confectionné en tissu de fibres synthétiques majoritaires (65 % polyester), et de fibres naturelles (35 % coton). Cette salopette est dotée de 2 poches sur la bavette, et de 3 poches sur le bas de la salopette. L’article existe en différents coloris, et est destiné à être utilisé contre les risques mineurs de type produits non dangereux et agressifs. Ce vêtement n'est pas enduite de matière plastique.
Latzhose, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, bis zu ca. 0 , 5 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag überwiegend synthetischen Chemiefasern, - mit einem Vorder- und Rückenlatz; mit längenverstellbaren, elastischen Trägern mit Klickver- schlüssen aus Kunststoff, - mit einem teilweise elastisch verengten Taillenbund mit Gürtelschlaufen, - vorn mit einer Pattenattrappe versehen, - ohne Öffnung und ohne Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen (u. a. mit einer mehrteiligen, sog. Zollstock- tasche), insbesondere im Bereich der Knie jeweils mit einer mit Abnähern ausgestatteten sog. Kniepolstertasche, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt u. a. aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haus- haltstätigkeit getragen zu werden. "Latzhose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufsklei- dung"
Latzhose, Größe 36, Foto siehe Anlage, - aus ca. 0,4 mm dicken, einfarbigen (signalfarbenen), strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 64 % Polyester (synthetische Chemiefasern) und 36 % Baumwolle sowie aus ca. 0,6 mm dicken, einfarbigen, strapazierfähigen Geweben aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern; mit Taschen teilweise aus ca. 0,5 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit augenscheinlich Kunststoff (kein Zellkunststoff) überzogenen Geweben der Position 5903 aus laut Antrag 100 % synthetischen Chemiefasern, - mit einem Vorder- und Rückenlatz, im Bereich des Rückenlatzes mit einem doppelt gearbeiteten Einsatz aus elastischen Gewirken aus Spinnstoffen; mit längenverstellbaren, elastischen Trägern mit Schnallen und Klickverschlüssen aus Kunststoff, - mit einem Taillenbund mit Gürtelschlaufen; an den Seiten mit eingezogenen elastischen Bändern, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen (u. a. mit einer mehrteiligen, sog. Zollstock- tasche), insbesondere im Bereich der Knie jeweils mit einer mit Abnähern ausgestatteten sog. Kniepolstertasche, - mit aufgedruckten, reflektierenden, musterbildend unterbrochenen Streifen versehen, - mit knöchellangen Hosenbeinen; an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Latzhose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Latzhose, sog. "Maschine" Latzhose mit Kniepolstertasche EN14404, Art. 6082, Größe 38, Foto siehe Anlage, - aus verschiedenen, bis zu ca. 1,5 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag synthetischen Chemiefasern, - mit einem Vorder- und Rückenlatz; mit längenverstellbaren, elastischen Trägern mit Schnallen und Klickverschlüssen aus Kunststoff, - mit einem Taillenbund mit Gürtelschlaufen; an den Seiten mit eingezogenen elastischen Bändern, - vorn unterhalb des Taillenbundes mit einer von rechts auf links überlappenden Patte (Frauenkleidung), - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - mit verschiedenen ein- und aufgesetzten Taschen (u. a. mit einer mehrteiligen, sog. Zollstocktasche), insbesondere im Bereich der Knie jeweils mit einer mit Abnähern ausgestatteten, doppelt gearbeiteten, sog. Kniepolstertasche mit seitlichem Reißverschluss, - mit knöchellangen Hosenbeinen, - im Bereich der Oberschenkelaußenseiten jeweils mit einem ca. 27,5 cm langen, mit netzartigen Gewirken unterlegten sog. Belüftungsschlitz mit Reißverschluss, - an den Beinabschlüssen durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - lässt u. a. aufgrund ihres allgemeinen Aussehens und der Beschaffenheit erkennen, dass sie dazu bestimmt ist, ausschließlich oder hauptsächlich zum (körperlichen oder hygienischen) Schutz anderer Kleidungsstücke und/oder Personen bei Ausübung einer Gewerbe-, Berufs- oder Haushaltstätigkeit getragen zu werden. "Latzhose, aus Geweben, für Frauen, aus synthetischen Chemiefasern, Arbeits- und Berufskleidung"
Vêtement de travail, du type salopette à bretelles, en tissu de fibres synthétiques majoritaires (65% polyester, 35% coton), comportant des bretelles réglables avec fermeture par boucles sur le devant, une bavette munie d’une poche, une ouverture partielle dotée d’un système de fermeture sur le côté de la taille, des poches, une bande porte-outils et un empiècement aux genoux.
Vêtement de travail, de type salopette à bretelles, en tissu de fibres synthétiques majoritairement (65% polyester, 35% coton), comportant des bretelles réglables avec fermeture par boucles en matière plastique sur le devant. La salopette est munie d'une bavette avec deux poches à rabat se fermant par bande velcro et d' une poche avec une fermeture à glissière. Elle possède une taille élastiquée au dos, une ouverture partielle de chaque côté de la taille avec boutons, deux poches de chaque côté au niveau des hanches, une fermeture à glissière sous un rabat devant, une multi-poches sur les cuisses, un emplacement aux genoux pour mettre des renforts et des poches arrières.
VETEMENT DE TRAVAIL, DU GENRE SALOPETTE A BRETELLES, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES MAJORITAIRE (65% POLYESTER, 35% COTON), COMPORTANT DES BRETELLES REGLABLES AVEC FERMETURE PAR BOUCLES EN METAL SUR LE DEVANT, UNE BAVETTE MUNIE DE POCHES, UN ELASTIQUE DE CHAQUE COTE DE LA TAILLE, UNE OUVERTURE PARTIELLE SUR UN COTE DE LA TAILLE FERMANT PAR BOUTONS, DES POCHES ET UN EMPIECEMENT AUX GENOUX.
VETEMENT DE TRAVAIL, DU TYPE SALOPETTE A BRETELLES, EN TISSU DE FIBRES SYNTHETIQUES MAJORITAIRES (65% POLYESTER, 35% COTON), COMPORTANT DES BRETELLES REGLABLES AVEC FERMETURE PAR BOUCLES EN METAL SUR LE DEVANT, UNE BAVETTE MUNIE D’UNE POCHE, UN ELASTIQUE AU DOS, UNE OUVERTURE PARTIELLE SUR UN COTE DE LA TAILLE FERMANT PAR FERMETURE A GLISSIERE ET UN BOUTON, DES POCHES ET UN EMPIECEMENT AUX GENOUX.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Die Erläuterungen zu Pos. 6104 gelten für die Waren dieser Position sinngemäß. Nicht zu dieser Position gehören dagegen Kleidungsstücke aus Geweben der Pos. 5602, 5603, 5903, 5906 oder 5907 (Pos. 6210).
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 645/89 der Kommission vom 14. März 1989 (RV L 645/89) geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 1. Warenzusammenstellung aus zwei Kleidungsstücken 2), in Aufmachung für den Einzelverkauf: a) Leichter, weiter Blouson aus Geweben (Unterposition 6201 93 00 20), siehe Erl. KN Pos. 6201 (EE), Foto 406 A). b) Leichte, lange Hose aus Geweben (100 % synthetische Chemiefaser 3) ), hergestellt aus einem einfarbigen Gewebe, von der Taille bis zu den Knöcheln reichend; in der Taille befindet sich eine Verengung in Gestalt eines elastischen Bandes mit einer Zugkordel. …
1. Zu Kapitel 62 gehören nur konfektionierte Waren aus anderen textilen Flächenerzeugnissen als Watte. Nicht zu diesem Kapitel gehören Waren aus Gewirken oder Gestricken (ausgenommen Waren der Position 6212) (RV E6201000). 2. Zu Kapitel 62 gehören nicht: a) Altwaren der Position 6309 (RV E6202A00); b) orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen, z.B. Bruchbänder, medizinisch-chirurgische Gürtel (Position 9021) (RV E6202B00). 3. Im Sinne der Positionen 6203 und 6204 gilt: a) Die Begriffe „Anzüge" und „Kostüme" beziehen sich auf eine Zusammenstellung von Kleidungsstücken, die aus zwei oder drei hinsichtlich ihrer Schauseite aus dem gleichen Flächenerzeugnis hergestellten Teilen besteht und sich zusammensetzt aus: - einer einzigen Jacke zum Bedecken des Oberkörpers, deren Außenseite ohne Ärmel, aus vier oder mehr Teilen (Bahnen) zusammengesetzt ist, möglicherweise um eine …
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511) (RV C1101A00); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911) (RV C1101B00); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14 (RV C1101C00); d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Positionen 6812 oder 6813 (RV C1101D00); e) Waren der Positionen 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306 (RV C1101E00); f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704 (RV C1101F00); g) Monofile, …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6204.63.31.00?
Die Zolltarifnummer 6204.63.31.00 umfasst Arbeits- und Berufskleidung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6204.63.31.00?
Der Drittlandszollsatz für 6204.63.31.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6204.63.31.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620463. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6204.63.31.00?
6204.63.31.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6204.63.31.00 im Zolltarif eingeordnet?
6204.63.31.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen > 620463 lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen, aus synthetischen Chemiefasern > 62046331 Arbeits- und Berufskleidung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6204.63.31.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6204.63.31.00 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2025-06228. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6204.63.31.00?
TARIC-Code 6204.63.31.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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