Zolltarifnummer 6208.91.00: Unterhemden, andere, aus Baumwolle
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 6208.91.00 steht für Unterhemden, andere, aus Baumwolle. Der Drittlandszollsatz beträgt 12 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
6208.91.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 62. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 6208.91.00
- Drittlandszoll
- 12 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 62KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN
- 6208Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen
- 6208.91aus Baumwolle
- 6208.91.00Unterhemden, andere, aus Baumwolle
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 6208.91.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 12 % | MFN |
| Neuseeland | 0 % | Preferential tariff quota |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Badeüberwurf, in Einheitsgröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 2,1 mm dicken, buntgewebten Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle (somit nicht aus Gewirken); die Frottiergewebe weisen auf der einen Seite Schlingen und auf der anderen Seite einen Flor auf, der augenscheinlich durch Aufschneiden der ursprünglich auch auf dieser Seite vorhandenen Schlingen entstanden ist, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 78 cm), - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen; an den offenen Seiten mit einem Knopf zu schließen; dadurch werden die weiten, die Schultern und Teile der Arme bedeckenden, ca. 3/4-langen Ärmel gebildet, - mit einem V-förmigen Halsausschnitt, - ohne Öffnung und ohne Verschluss, - ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an den seitlichen und unteren Rändern mit schmalen Streifen aus Gewirken eingefasst, - kann nicht ohne ein weiteres, den Unterkörper bedeckendes Kleidungsstück getragen werden, somit kein Kleid. "Den Bademänteln ähnliche Ware (Badeüberwurf), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
Badeüberwurf, sog. Accessoire, Badeponcho für Kinder, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 1,8 mm dicken, bedruckten Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle; die Frottiergewebe weisen auf der unbedruckten Seite Schlingen und auf der bedruckten Seite einen Flor auf, der augenscheinlich durch Aufschneiden der ursprünglich auch auf dieser Seite vorhandenen Schlingen entstanden ist, - über den Schritt reichend (Rückenlänge: ca. 60,5 cm), - wird in der Art eines Überwurfs über den Schultern getragen; seitlich offen, die Schultern und Teile der Arme bedeckend, - mit angenähter Kapuze, - ohne Öffnung oder Verschluss; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - mit aufgenähten "Augen", einer aufgestickten "Nase" und angenähten "Stacheln" sowie einem "Dinosaurier-Schwanz" verziert, - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt. "Den Bademänteln ähnliche Ware (Badeüberwurf), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle"
Sauna-Umhang, sog. Sarong, in Erwachsenengröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,0 mm dicken, buntgewebten Geweben (melierte Garne) aus laut Antrag 100 % Baumwolle, - flachliegend rechteckig, mit den Abmessungen von ca. 165 cm (Breite) x 82 cm (Länge), - am oberen Rand mit einem elastischen Zug und vier Druckknöpfen ausgestattet, mit einer Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - etwa in Kniehöhe mit einer aufgesetzten, offenen Tasche, - an den seitlichen Rändern und am unteren Rand mit schmalen Einfassungen versehen, - wird in der Sauna in Brusthöhe um den Körper gewickelt und üblicherweise ohne ein weiteres Kleidungsstück getragen; hat aufgrund des Verwendungszwecks (Schutz des Körpers vor Kälte und Blicken) die Funktion einer den Bademänteln ähnlichen Ware (somit kein Handtuch der Position 6302). "Den Bademänteln ähnliche Ware (Sauna-Umhang), aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
Badeumhang, sog. Cape, in Kindergröße, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3,4 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottiergewebe aus laut Antrag 100 % Baumwolle; mit schmalen Streifen im unteren Bereich und der Kapuze aus buntgewebten Geweben (sog. Chenille-Bordüre), - flachliegend mit den Abmessungen von laut Antrag ca. 70 cm (Länge) x 100 cm (Breite), - an einer Längsseite mit einer angenähten, ca. 20 cm langen Kapuze sowie entlang dieser Längsseite mit einem "Tunnel" mit Kordelzug, - wird in der Art eines Bade-Capes/-Umhangs über Kopf und Oberkörper getragen und vorn mittels des Kordelzugs am Halsausschnitt verschlossen; ohne Hinweise auf den Trägerkreis (unisex), - an allen Rändern durch Umschlagen und Festnähen gesäumt, - stellt sich aufgrund der Verwendung und Ausstattung (mit Kapuze und Verschluss) nicht als Wäsche zur Körperpflege der Position 6302 dar, - aufgrund der Abmessungen nicht für Kleinkinder mit einer Körpergröße von bis zu 86 cm bestimmt. "Den Bademänteln ähnliche Ware (Badeumhang), aus Geweben, für Mädchen, aus Baumwolle"
Bademantel, sog. Kimonoform, Art. Nr. 6090, Größe L, Foto siehe Anlage, - aus ca. 3 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben aus laut Antrag 100% Baumwolle, - über die Knie reichend (Rückenlänge: ca. 120 cm), - mit einem Schalkragen, - vorn mit einer durchgehenden Öffnung ohne Verschluss, - ohne Merkmale, die auf einen bestimmten Trägerkreis hinweisen (unisex), - mit einem durch Schlaufen gezogenen Bindegürtel aus Schlingengeweben, - mit zwei aufgesetzten Taschen, - am unteren Rand gesäumt. "Bademantel, aus Geweben, für Frauen, aus Baumwolle"
PEIGNOIR, DE COULEUR BEIGE, NON RECONNAISSABLE COMME ÉTANT POUR HOMMES OU POUR FEMMES, CONFECTIONNÉ EN TISSU 100% COTON, DESCENDANT JUSQU'EN DESSOUS DU GENOU, ET COMPORTANT UNE OUVERTURE COMPLÈTE SUR LE DEVANT, UN CAPUCHON, UNE CEINTURE A LA TAILLE SE GLISSANT DANS DES PASSANTS AU DOS ET SE NOUANT SUR LE DEVANT, DES MANCHES LONGUES SE TERMINANT PAR DES FRANGES, DEUX POCHES LATÉRALES, ET DES FRANGES A LA BASE. LE NOM DE LA MARQUE EST BRODÉ AU NIVEAU DE LA POITRINE.
Bademantelähnliche Ware, sog. Damen Sauna Tuch mit Klettverschluss, siehe Foto, - aus ca. 3,0 mm dicken, einfarbigen Schlingengeweben nach Art der Frottierware aus lt. Antrag 100% Baumwolle; die Frottiergewebe weisen auf einer Seite (Innenseite) Schlingen, auf der anderen Seite (Schauseite) einen Flor auf, der durch Abschneiden der ursprünglich auch auf dieser Seite vorhandenen Schlingen entstanden ist, - in rechteckiger Form, mit einer Breite von 150 cm und einer Länge von 82 cm, - an allen Rändern gesäumt, somit konfektioniert, - am oberen Rand mit einem elastischen Zug und einem 24 cm langen Klettverschluss, mit einer Überlappung von rechts über links (Frauenkleidung), - wird in der Sauna aufgrund der Länge in Brusthöhe um den Körper gewickelt und üblicherweise ohne ein weiteres Kleidungsstück getragen, deshalb u.a. kein Rock der Position 6204 und kein Bekleidungszubehör der Position 6217, - kann aufgrund der durchgehenden Öffnung trotz der Länge und der Überlappung nicht ohne ein weiteres bedeckendes Kleidungsstück getragen werden (daher auch kein Kleid der Position 6204), - hat aufgrund des Verwendungszwecks (Schutz des Körpers vor Kälte und Blicken) die Funktion einer dem Bademantel ähnlichen Ware (somit kein Handtuch der Position 6302 und keine andere konfektionierte Ware der Position 6307).
LOT DE DEUX VETEMENTS COMPRENANT UN T-SHIRT EN ETOFFE DE BONNETERIE DU CHAPITRE 61 ET UNE CULOTTE GENRE BOXER EN TISSU DU CHAPITRE 62. CES DEUX VETEMENTS FONT L’OBJET D’UN CLASSEMENT SEPARE. - SOUS-VETEMENT SOUS FORME D’UNE CULOTTE, EN TISSU DE COTON (100% COTON) DE TYPE BOXER, DESTINE A COUVRIR LA PARTIE INFERIEURE DU CORPS JUSQ'AU-DESSUS DE LA MI-CUISSE, COMPORTANT UNE BANDE ÉLASTIQUEE À LA TAILLE, UNE DOUBLURE À L'ENTRE-JAMBE, SANS OUVERTURE SUR LE DEVANT, AVEC UNE PETITE FENTE DE CHAQUE COTE, AVEC UN OURLET A LA BASE. LES 2 PIÈCES SONT CONDITIONNÉES ENSEMBLES POUR LA VENTE AU DÉTAIL AFIN D'ÊTRE COMMERCIALISÉES COMME PYJAMA. LE T-SHIRT : FR-E4-2008-0001623-01
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) zur Auslegung des Begriffs Schlafanzüge in Randzahl 02.0 sinngemäß. Für die Auslegung des Begriffs Nachthemden gelten die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Position 6108 (NEH) Randzahl 02.0 sinngemäß.
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehört Unterwäsche für Frauen oder Mädchen (Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips, andere Unterhosen und ähnliche Waren), nicht aus Gewirken und nicht aus Gestricken. Zu dieser Position gehören ebenfalls Nachthemden, Schlafanzüge, Negligés, Bademäntel (einschließlich Strandmäntel), Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen (Bekleidung, die üblicherweise im Haus getragen wird). Es ist zu beachten, dass Waren dieser Art aus Gewirken oder Gestricken je nach Beschaffenheit in Pos. 6108 oder 6109 einzureihen sind. Nicht zu dieser Position gehören außerdem Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsetts und ähnliche Waren (Pos. 6212).
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Bundesfinanzhofes vom 31. März 1998 VII R 11/95 Zu dieser Position gehört nicht nur Unterkleidung, die nach ihren objektiven Merkmalen ausschließlich dazu bestimmt ist, im Bett getragen zu werden, sondern auch solche, die im Wesentlichen hierfür bestimmt ist. Unschädlich für die Einreihung als Nachthemd ist folglich die Möglichkeit, dass das Kleidungsstück auch zu anderen Zwecken verwendet werden kann. Allerdings muss die Möglichkeit von untergeordneter, unwesentlicher oder nebensächlicher Bedeutung sein, denn die Möglichkeit, dass die Kleidungsstücke unterschiedslos im Bett oder an bestimmten anderen Orten getragen werden können, schließt eine Einreihung als Nachthemd aus.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Für die Auslegung des Begriffs Nachthemden gelten die Ausführungen im Teil
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 6208.91.00?
Die Zolltarifnummer 6208.91.00 umfasst Unterhemden, andere, aus Baumwolle. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 6208.91.00?
Der Drittlandszollsatz für 6208.91.00 beträgt 12 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 6208.91.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 620891. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 6208.91.00?
6208.91.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 6208.91.00 im Zolltarif eingeordnet?
6208.91.00 steht in dieser Hierarchie: 62 KLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN > 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen > 620891 aus Baumwolle. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 6208.91.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 6208.91.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27553/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 6208.91.00?
KN-Code 6208.91.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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